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Fürsorgepflicht im Pandemiefall: Was ist zu beachten?
Das Corona-Virus ist aktuell das meist publizierte Thema in den Medien. Eine Pandemie ist für viele Unternehmen eine Ausnahmesituation, in der schnell unklar ist, welche Maßnahmen relevant und verpflichtend sind. Fakt ist, dass dem Unternehmen alles daran gelegen sein muss, die Mitarbeiter*innen bestmöglich zu schützen. Denn auch in Zeiten von Krankheitserregern mit einer sehr hohen Ansteckungsgefahr greifen einige Regeln über den normalen Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit hinaus.
Der Arbeitgeber unterliegt der Fürsorgepflicht und muss dafür Sorge tragen, dass alle Mitarbeiter*innen im Falle einer Corona-Pandemie informiert werden. Dies gilt durch das Versenden einer informativen E-Mail. Zudem müssen dieser im Nachgang regelmäßige Updates folgen.
Die Kommunikation ist das A und O, um allen Mitarbeiter*innen Planungssicherheit zu bieten und noch dazu zu gewährleisten, dass alle sich an die einzuhaltenden Richtlinien halten.
Zusätzlich zu Rundmails müssen die Aushänge auch am schwarzen Brett, in der Kantine und an allen Orten aufgehängt sein, wo sichergestellt ist, dass diese auffindbar und einsehbar sind. Gerade Produktionsmitarbeiter und Personen im Zustelldienst sind tagsüber nicht an einem festen Arbeitsplatz oder Schreibtisch und sehen nicht regelmäßig in ihren Posteingang. In diesem Fall sind vor allem die Führungskräfte zu sensibilisieren, darauf zu achten, dass die Kommunikation wirklichen jeden Mitarbeiter*in umgehend erreicht.
Anwesenheitspflicht und Homeoffice-Regelungen
In einer Pandemie, wie z.B. der aktuellen Corona-Krise, gilt es zunächst, die systemrelevanten Unternehmen von den sekundär systemrelevanten zu unterscheiden und abzugrenzen. Hier muss insbesondere die Unternehmensführung mit der Personalabteilung dem Betriebs- oder Personalrat zusammenkommen und sich die verschiedenen Unternehmensbereiche genau ansehen. Nur mit einer Durchsicht aller Aufgabenbeschreibungen kann entschieden werden, welche Tätigkeiten eingestellt werden und welche weiter bedingt oder vollständig ausgeführt werden. In einem Folgeschritt ist dann abzuwägen, wer von Zuhause arbeiten kann und welche Mitarbeiter weiter im Betrieb tätig sind, oder vielleicht in anderen Bereichen eingesetzt werden, da in gewissen Unternehmensbereichen Mehrarbeit entsteht.
In Absprache mit den Abteilungsleitern*innen ist dann Sorge dafür zu treffen, dass immer nur die nötigste Besetzung in den Büroräumlichkeiten ist und ausreichend Platz ist, damit sich die Kollegen*innen nicht anstecken. Gleiches gilt auch als Maßnahmen an allen Kundenarbeitsplätzen – denn auch hier müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Sicherheitsabstand einhalten, damit sie sich nicht anstecken. Eine Empfehlung liegt bei Pandemien und Krankheitserregern, die sich über eine Tröpfcheninfektion vermehren bei mindestens 2 m. Auch sollte zwischen dem Kundenplatz und den Mitarbeiter*innen eine Plexiglasscheibe sein, die vor Infektionen schützt. Jeder Mitarbeiter*in, der oder die von Zuhause aus arbeiten können, sollten dies auch tun dürfen und tun müssen!
In Unternehmensbereichen, wo der Betrieb weiter ausgeführt wird, wie beispielsweise Maschinenarbeitsplätze, sind ebenfalls die notwendigen Abstände einzurichten. Zur Sicherheit der Mitarbeiter*innen und je nach Staatsentscheidung kann es auch sinnvoll sein, für eine bestimmte Zeit, die Produktion zu schließen. Natürlich geht dies nur in Produktionsbetrieben, die keine lebensnotwendigen Güter herstellen.
Richtig reagieren bei Pandemien im Versandhandel
Gerade bei Pandemien gelangen Versandhandel schnell an ihre Grenzen. Empfehlungen, das Haus nicht zu verlassen und Ausgangssperren kurbeln das Einkaufen im Internet an. Außerdem sind zahlreiche Lebensmittel und Produkte vergriffen, die dann versucht werden, über das Netz beschaffen zu werden. Das Paketaufkommen ist enorm und auch die Mitarbeiter*innen, die die Pakete verarbeiten und ausliefern müssen gut geschützt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, um die Gesundheit der Angestellten zu sichern und ein mögliches Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Im Versandhandel sollten alle Mitarbeiter*innen mit Handschuhen und bei Bedarf mit Schutzkleidung ausgestattet werden, wenn sie Pakete direkt von Kollegen*innen übernehmen. Werden Pakete sortiert oder beladen, so reichen die Arbeitshandschuhe, die auch sonst für die Mitarbeiter*innen zum Schutz der Hände bereitgestellt werden. Allerdings sollten trotzdem überall im Arbeitsbereich Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und ein Hinweis auf richtiges Händewaschen zu finden sein.
Alle Kollegen*innen, die Pakete ausliefern, sollten dringend Desinfektionsmittel bekommen, die für die Ausfahrten in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. Durch das Berühren zahlreicher Klingeln und das Verteilen der Pakete in Treppenhäuser, sind sie einem besonders hohen Risiko ausgesetzt.
Ein Kontakt zum Kunden sollte untersagt werden, denn nur so ist gewährleistet, dass der Mitarbeiter*in und auch die Kunden nicht angesteckt werden. Immerhin hat ein Versandmitarbeiter*in bis zu 150 Kundenkontakte an einem Tag.
Schutzhandschuhe können hilfreich sein, sinnvoller ist aber die Anweisung, dass die Mitarbeiter*innen einen Abstand von mindestens zwei Metern zu ihren Kunden halten. Damit die Kunden sich ebenfalls an diese Regelung halten, ist es zwingend notwendig, neben den Mitarbeiter*innen, auch die Kunden zu unterrichten und deren Verständnis für die Ausnahmesituation einzuholen.
Zur Sicherheit ist auf Unterschriften der Kunden zu verzichten, denn das Anfassen vieler Personen eines digitalen Pads sorgt unnötig für eine weitere Gefahrenquelle. Besser ist es, die Kunden und Mitarbeiter*innen für Ablageorte zu sensibilisieren und die Pakete vor die Tür zu legen und bereits dann in einen sicheren Abstand zu gehen, bis der Kunde die Tür aufmacht und sich umgehend zu entfernen.
Worauf Unternehmen und Arbeitnehmer*innen in der Produktion achten müssen
In der Produktion laufen meist Klimaanlagen, die eine große Gefahr darstellen. Wenn sich Viren und Bakterien hierin verfangen, sind diese schwer zu beseitigen. Aus dem Grund ist auch in der Produktion auf höchste Hygienemaßnahmen im Umgang miteinander zu achten.
Mitarbeitende, die eventuell aufgrund einer Reduktion der Produktionszahlen zurückgefahren werden können, sollten die Erlaubnis erhalten, Zuhause zu bleiben. Alle anderen sollten Abstand halten und beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten immer Desinfektionsmittel benutzen. Auch das regelmäßige Händewaschen ist wichtig, um einer Infektion vorzubeugen.
Außerdem sind alle Mitarbeiter*innen noch einmal auf die Hygiene generell zu sensibilisieren und sollen sich nicht ins Gesicht fassen, Taschentücher nutzen und sobald sie Erkältungssymptome haben, Zuhause bleiben.
Schutzanzüge, Atemmasken und Handschuhe sind hilfreich, um Infektionen zu vermeiden. Hier sollte man allerdings nur in dringenden Fällen darauf zurückgreifen, damit ausreichend für die Pflegeberufe übrigbleiben. Sinnvoller ist es, getrennt in Pausen zu gehen, keine gemeinsamen Raucherpausen zu tätigen und auch die Kantine so auszustatten, dass die Personen auf Abstand sitzen und nur verpackte Lebensmittel bereitgestellt werden. Diese Maßnahmen helfen bereits, die Infektionsgefahr deutlich zu verringern und einzudämmen.
Mitarbeiter*innen sensibilisieren und Wertschätzung entgegenbringen
Während der Corona-Krise ist es die Pflicht von Unternehmen, die größtmögliche Vorsorge für Mitarbeiter*innen zu treffen. Sie sind die Stützpfeiler des gesamten Systems und halten die Versorgung aufrecht. Dazu gehört es auch, die Mitarbeiter*innen zu sensibilisieren, auf sich selbst und die Gesundheit der Kunden*innen zu achten. Sollten Ihre Mitarbeiter*innen Symptome bekommen, die auf eine Erkrankung zurückzuführen sind, sollen diese sich umgehend melden und Zuhause bleiben. Außerdem empfiehlt es sich, mit dem Betriebsarzt oder einem Vertrauensarzt des Unternehmens darüber nachzudenken, den Mitarbeiter*innen noch nachträglich Grippeschutz zu impfen, damit sie vor dieser ebenfalls kursierenden Erkrankung weitestgehend geschützt sind.
Halten Sie Ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig auf dem Laufenden über neue Schutzmaßnahmen und zeigen Sie diesen auf, wie Sie als Unternehmen diese unterstützen beispielsweise durch Neueinstellungen, Aushilfen und andere Maßnahmen, die auch das Stresslevel der Mitarbeiter*innen etwas reduzieren können, um nicht zusätzlich unter einer seelischen Belastung zu leiden. Ein Ansprechpartner zu allen Fragen sollte darüber hinaus für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden und erreichbar sein.
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- Kategorie: Personalmanagement, Corona
- 25. März 2020