
Kostenübernahme beim Vorstellungsgespräch: Ja oder Nein?
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber die dem Bewerber entstandenen Kosten erstatten muss, wenn dieser zu einem Bewerbungsgespräch einlädt. Allerdings gilt dies nur in besonderen Fällen und Sie können als Arbeitgeber die Kostenübernahme auch begrenzen oder ganz ausschließen. Gerade für kleine Betriebe mit vergleichsweise wenig Umsatz können hohe Kosten für die Anreise schnell zu einem Problem werden.