Dienstrad als Benefit: Vorteile, Leasing & Co.
Sie wollen sich von Ihren Mitbewerbern abheben und Ihren Angestellten einen besonderen Benefit anbieten? Arbeitnehmer achten immer stärker darauf, dass sich ein potenzieller Arbeitgeber für ihr Wohlbefinden einsetzt und nachhaltig agiert. Ein Dienstrad ist dabei ein willkommener Benefit. Sie wollen mehr dazu erfahren? Dann werfen Sie doch einen Blick in diesen Artikel!
Welche Vorteile hat ein Dienstrad?
Das Leasing von einem Dienstrad gilt als eines der begehrtesten Mitarbeiter-Benefits. Mit dieser Form der Gehaltsumwandlung können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kräftig sparen. Aufgrund der 1 %-Regelung kann das vom Mitarbeiter individuell ausgewählte E-Bike ebenfalls privat verwendet werden. Besonders attraktiv wieder dieses Benefit auch durch den Abzug der Mehrwertsteuer sowie den verminderten Lohnnebenkosten.
Für Sie als Arbeitgeber ist es besonders attraktiv, dass Sie bis zu 52 % der Leasingrate mithilfe der Verrechnung mit dem Gehalt einsparen können. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass Sie als Arbeitgeber mit den geleasten E-Rädern die Zahl der Parkplätze vermindern können.
Des Weiteren hält das Fahrradfahren Ihre Mitarbeiter gesund sowie fit. Es empfiehlt sich, ein Rundum-Sorglos-Paket zu nehmen, denn so ist das E-Bike auch vor unkalkulierbaren Kosten, wie zum Beispiel Vandalismus, Diebstahl, Reparaturen, Sturzschäden usw. geschützt.
Mit einem Dienstfahrrad als Benefit motivieren Sie Ihre Angestellten und zeigen ihnen gegenüber auch Ihre Wertschätzung. Neben den E-Bikes können auch normale Fahrräder als Dienstrad geleast werden.
Besonders positiv ist, dass Sie dieses genau wie ein Dienstauto versteuern können. Das Leasing der Dienstfahrräder wird durch Sie als Arbeitgeber in die Wege geleitet. Den größten Teil der Kosten trägt Ihr Mitarbeiter. Sie beteiligen sich mit einem kleinen Anteil an der monatlichen Nutzungsrate.
Für Sie als Arbeitgeber dürfte es auch attraktiv sein, dass Sie Versicherungs- sowie Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen können. Wenn Ihr Arbeitnehmer das Fahrrad auch privat nutzen möchte, sollten Sie entweder einen Überlassungsvertrag schließen oder einen Zusatz im Arbeitsvertrag aufnehmen.
Ein weiterer Vorteil des Dienstrads ist, dass nach einer wissenschaftlichen Studie die Mitarbeiter pro Jahr ca. 1,4 Tage weniger krank und ausgeglichener sind, wenn sie ein Dienstrad haben und dieses nutzen. Des Weiteren ist ein Jobrad auch unter dem Gesichtspunkt der Mitarbeiterbindung sowie -gewinnung positiv hervorzuheben. Denn nicht jeder Arbeitgeber kann die Angestellten die gewünschte Gehaltserhöhung bieten.
Im Hinblick auf den Klimawandel profitieren Sie als Arbeitgeber von dem Benefit Dienstrad. Dieses kann mithilfe von einem kleinen Schild am Gepäckträger, einer Prägung oder einem Sticker als Werbefläche verwendet werden. Mit dem Firmenlogo können Sie auf Ihr Unternehmen auf besondere Weise aufmerksam machen.
Dienstrad: Möglichkeiten der Finanzierung

Diensträder können Sie über einen Zeitraum von sieben Jahren als Betriebsausgaben abschreiben. Wenn Sie als Unternehmen in ein Fahrrad finanziert haben, können Sie Kosten für Reparatur, Wartung sowie Zinsen sofort absetzen. Wenn Sie dieses Benefit Ihren Mitarbeitern anstelle einer Gehaltserhöhung zur Verfügung stellen, sparen Sie darüber hinaus Sozialversicherungsbeiträge, welche Sie ansonsten für den zusätzlichen Lohn zahlen müssten.
Der Steuerexperte weist allerdings darauf hin, dass man nicht nur auf die Einsparungen achten soll, da diese doch eher gering sind. Für die Diensträder, egal ob mit Motor oder ohne, gibt es vier unterschiedliche Finanzierungsmodelle:
- Sie kaufen das Dienstrad.
- Sie finanzieren das Dienstrad über ein Darlehen.
- Sie leasen das Dienstfahrrad und übernehmen die Leasingraten komplett.
- Sie leasen das Rad und teilen die Raten zwischen sich und Ihrem Mitarbeiter auf.
Beliebtes Finanzierungsmodell: Leasing
Das beliebteste Finanzierungsmodell bleibt immer noch das Leasing. Hierüber ist zum Beispiel auch gleichzeitig der Versicherungsschutz mitgeregelt. Daneben können Sie die Räder ohne Problem zurückgeben, wenn der Mitarbeiter beispielsweise aus dem Unternehmen aussteigt.
Wenn Sie die Räder kaufen, besteht die Gefahr, dass Sie darauf sitzen bleiben, wenn Ihr Arbeitnehmer aus dem Betrieb aussteigt. Seit 2012 wurde das Prinzip des Dienstwagens auf Fahrräder erweitert. Mittlerweile haben Sie eine große Auswahl an Anbietern, bei denen Sie ein Leasing-Fahrrad erhalten.
In den meisten Fällen schließen Sie als Arbeitgeber einen Leasingvertrag über 36 Monate ab. Nach diesen 36 Monaten haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern, das Rad zu kaufen oder das alte Dienstrad zurückzugeben und ein neues Modell auszuwählen.
Wenn Sie und Ihr Arbeitnehmer sich zusammen an den Leasingkosten beteiligen, erfolgt dies im Wege einer sogenannten Gehaltsumwandlung. Das bedeutet, dass Sie das Bruttogehalt Ihres Arbeitnehmers um die übernommene Leasingrate kürzen. Von dieser Vorgehensweise profitieren sowohl Sie als auch Ihr Mitarbeiter. Aufgrund des geringeren Bruttogehalts werden von beiden Seiten weniger Sozialabgaben gezahlt.
Voraussetzungen für Leasingnehmer
Beim Leasingmodell ist es wichtig, dass Sie als Leasingnehmer eingetragen sind. Anderenfalls wird das Rad nicht als Dienstrad vom Finanzamt akzeptiert. Dies hat zur Folge, dass die Gehaltsumwandlung auch nicht wirksam wird und weder Sie noch Ihr Arbeitnehmer bei den Sozialabgaben sparen. Sie gelten sicher als Leasingnehmer, wenn Sie folgende Dinge beachten:
Sie sollten den Überlassungsvertrag an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses koppeln. Im Vertrag sollte auch festgelegt werden, dass Sie das Rad zurücknehmen, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Sie sollten als Leasingnehmer auch einen Teil der Kosten übernehmen. Es ist ratsam, Ihrem Mitarbeiter keine Kaufoption zum Ende des Leasingvertrags zu gewähren.
Besonders wichtig ist es, dass die Regelungen hinsichtlich des Dienstrads schriftlich festgehalten werden. Ansonsten könnte es im Falle einer Kündigung zu Schwierigkeiten kommen, da Ihr Mitarbeiter das Rad einfach behält oder seinen Anteil an den Leasingkosten nicht mehr zahlen möchte.
Ein entsprechender Überlassungsvertrag sollte deswegen erst mit Ihrem Mitarbeiter geschlossen werden, bevor Sie diesem das Rad überlassen. Im Überlassungsvertrag sollten Sie die Daten zum genauen Modell des Dienstrades übernehmen. Sie sollten hierin eine Vereinbarung treffen, wer welche Kosten trägt (Reparatur, Wartung und Kosten für eine eventuell abzuschließende Versicherung).
Es sollte vereinbart werden, wann und wie das Dienstrad zurückgegeben werden muss. Es ist wichtig, dass Sie in dem Vertrag auch die Frage klären, was mit dem Rad passiert, wenn Ihr Angestellter Ihr Unternehmen verlässt. Es sollten ebenfalls die Pflichten Ihres Arbeitnehmers festgelegt werden, wie zum Beispiel die regelmäßige Überprüfung des Radprofils sowie das Tragen eines Helms.
Gerade, wenn Ihr Mitarbeiter an Wettkämpfen teilnimmt, sollte eine Einschränkung aufgenommen werden, dass mit dem Dienstfahrrad an keinen Wettkämpfen teilgenommen beziehungsweise hierfür trainiert werden darf.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte in dem Vertrag ebenso geregelt werden, inwieweit das Rad als Werbefläche verwendet werden beziehungsweise wie groß das Firmenlogo auf dem Rad sein darf.
Wie lässt sich das Dienstrad versteuern?

Hinsichtlich des Firmenfahrrads gibt es unterschiedliche Regelungen. Als Beispiel kann hier die 1 %-Regelung genannt werden. Wenn Ihr Angestellter das Dienstfahrrad auch privat nutzen möchte, muss er 1 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
Es gibt allerdings eine Ausnahme bei den Fahrrädern sowie E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren, wenn diese im Jahr 2019 angeschafft wurden. Diese müssen nämlich nur mit 0,5 % versteuert werden. Durch Erlass vom 09.01.2020 hat sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil noch einmal reduziert. Es sind dann nur noch 0,25 % des Bruttolistenpreises zu versteuern. Die Regelung gilt allerdings nicht rückwirkend für die Dienstradversteuerung 2019.
Wenn Sie das Rad komplett kaufen, sämtliche Kosten übernehmen sowie es Ihrem Mitarbeiter zusätzlich zum vereinbarten Gehalt zur Verfügung stellen, bleibt dieses sowohl sozialversicherungs- als auch steuerfrei. Grundsätzlich ist es möglich, ein gebrauchtes E-Bike beziehungsweise Fahrrad als Dienstrad für Ihren Arbeitnehmer zu besorgen. Allerdings ist dies in der Praxis eher die Ausnahme.
Gerade, wenn Sie das Rad leasen, werden Ihnen neue Fahrräder angeboten. Bei den Leasingverträgen müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen nicht alle Fahrradtypen angeboten werden können. Die Leasinganbieter haben trotzdem eine große Auswahl an Fahrrädern, aus denen Sie das perfekte Rad auswählen können.
Drei Anbieter, die das Leasing von Diensträdern anbieten, sind Eurorad, Businessbike sowie Jobrad. Die Kosten für das geleaste Rad liegen je nach Fahrrad sowie zusätzlichen Leistungen zwischen 30 und 100 Euro im Monat. Bei einem E-Lastenrad können diese Kosten aber auch noch höher sein. Auch wenn es eher die Ausnahme ist, können Sie pro Mitarbeiter bis zu zwei Diensträder leasen.
Bieten Sie in Ihrem Unternehmen ein Dienstrad als Benefit an? Teilen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen mit!
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- Kategorie: Employer Branding
- 21. September 2020
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