Betriebliche Altersvorsorge: Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen
Für viele berufstätige Menschen sind Themen wie der eigene Ruhestand oft noch ziemlich weit weg. Doch egal, wie weit entfernt diese Lebensphase auch sein mag – als Mensch mit einem Beruf kann es nie schaden, sich über die Zeit nach der Berufstätigkeit Gedanken zu machen.
Gerade in Zeiten des demografischen Wandels machen viele sich Sorgen darüber, wie wohl ihre Rentenzeit aussehen wird. Das alte Versprechen von der Politik, dass die Rente auch in zukünftigen Zeiten sicher sein wird, wird mittlerweile von immer mehr Menschen offen angezweifelt.
Eines der wirksamsten Mittel, um diesem Problem entgegenzuwirken, ist die betriebliche Altersvorsorge (auch „Betriebsrente“ genannt). Dabei handelt es sich um eine spezielle Art der Altersvorsorge, die Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern anbieten.
Arbeitgeber können die dafür anfallenden Beiträge entweder teilweise oder vollständig übernehmen. Sobald Mitarbeiter Teile dieser Beiträge übernehmen müssen, werden die entsprechenden Summen direkt vom unversteuerten Bruttogehalt abgezogen.
Bei diesem Thema stellen Sie sich als Arbeitgeber einige Fragen: Wie sieht der rechtliche Anspruch auf eine Betriebsrente aus? Welche Pflichten kommen auf mich zu? In diesem Artikel erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen.
Der rechtliche Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge
In früheren Zeiten war die betriebliche Altersvorsorge (kurz „bAV“) von Arbeitgebern lediglich eine freiwillige Zusatzleistung, sodass man als Arbeitnehmer häufig allein über ein solches Angebot schon glücklich war. Im Laufe der Zeit hat sich dies geändert. Mittlerweile haben Mitarbeiter eines Unternehmens sogar rechtlichen Anspruch auf eine derartige Betriebsrente – und zwar durch eine sogenannte „Entgeltumwandlung„.
Seit dem Jahre 2002 – also bereits seit beinahe 20 Jahren – haben die Mitarbeiter eines Unternehmens rechtlichen Anspruch auf eine Betriebsrente. Das wiederum bedeutet allerdings nicht, dass Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, selbst finanzielle Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Angestellten zu leisten. Falls jedoch ein Tarifvertrag besteht, könnte es sein, dass eine solche Verpflichtung für Sie darin festgelegt wurde.
Pflichten für Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge
Als Arbeitgeber müssen Sie lediglich stets die Brutto-Entgeltumwandlung für Ihre Angestellten gewährleisten. Durch dieses ganze Prozedere werden von einem Unternehmen einige Teile der Sozialversicherungsbeiträge eingespart. Und diese eingesparten Summen investieren Sie stattdessen in die Finanzierung der Betriebsrenten Ihrer Mitarbeiter.
Die Ungewissheit in der Bevölkerung beim Thema Rente wird wohl auch in Zukunft immer mehr zunehmen. Potenzielle Mitarbeiter sehen es daher heutzutage gern, wenn ein Unternehmen die Leistungen einer betrieblichen Altersvorsorge anbietet.
Sie haben in Ihrem Unternehmen in diesem Bereich nichts anzubieten? Dann kann ein Angestellter verlangen, dass Sie für ihn eine sogenannte „Direktversicherung“ abschließen. Dazu sind Sie verpflichtet, wenn Sie keine Betriebsrente oder Ähnliches anzubieten haben. Die Wahl des Anbieters einer solchen Direktversicherung liegt dabei bei Ihnen.
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge die Arbeitgeberattraktivität steigern

Auf dem Arbeitsmarkt haben Sie als Unternehmen sehr gute Karten, wenn sich unter Ihren Angeboten auch eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Angestellten befindet. Durch diese können Sie leichter neue Mitarbeiter dazu gewinnen. Und gleichzeitig auch bereits im Unternehmen beschäftige Mitarbeiter noch stärker an das Unternehmen binden.
Darüber hinaus können Sie als Arbeitgeber die finanziellen Aufwendungen für die Betriebsrente Ihrer Angestellten auch steuerlich geltend machen, da Firmen bei der Brutto-Entgeltumwandlung keine Sozialabgaben entrichten müssen.
Was die betriebliche Altersvorsorge an sich angeht, so wünschen sich die meisten Mitarbeiter von ihren Vorgesetzten bei dem Thema Folgendes: 78 Prozent aller Arbeitnehmer legen bei ihrer Betriebsrente besonders auf den Aspekt der Sicherheit großen Wert. Je sicherer die betriebliche Altersvorsorge ist, desto besser kommt diese bei Arbeitnehmern an.
Doch nicht weit entfernt von dem Wunsch nach Sicherheit ist auch der Wunsch nach Flexibilität. 72 Prozent aller Arbeitnehmer wünschen sich eine Betriebsrente, die so flexibel wie möglich ist. Dies sind die Ergebnisse einer Studie von „Willis Towers Watson“.
Eine flexibel gestaltete betriebliche Altersvorsorge kann Sie als attraktiver Arbeitgeber auszeichnen. Vielen Mitarbeitern ist es unter anderem wichtig, die betroffenen Vorsorgeleistungen an ihre entsprechenden Bedürfnisse anpassen zu können. Zum Beispiel, indem sie die Häufigkeit und Höhe der jeweiligen Einzahlungen selbst bestimmen. Je sicherer und flexibler Ihr Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge also am Ende ausfällt, desto besser und attraktiver wird es auch von potenziellen neuen Mitarbeitern wahrgenommen.
Arbeitsschritte bei der Ausgestaltung der Betriebsrente
Falls Sie in Ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, müssen Sie sämtliche damit verbundenen Prozesse selbst durchführen. Dies schließt auch Formalitäten mit ein.
In einer Firma sind für die Ausgestaltung der Betriebsrente der Betriebsrat, die Personalabteilung und die Geschäftsführung zuständig. Sie als Arbeitgeber müssen bei der betrieblichen Altersvorsorge eine Anlageform und einen entsprechenden Anbieter wählen. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass es immer einen Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter bei diesem Thema gibt.
Darüber hinaus sollten alle relevanten Details und Informationen in schriftlicher Form festgehalten werden, damit diese in entsprechende Arbeitsverträge einfließen können. Deshalb sollten bei der Ausgestaltung auch Mitarbeiter der Rechts- oder Controlling-Abteilung zusammenkommen. Bringen Sie des Weiteren auch zuerst in Erfahrung, wie hoch die damit verbundenen Verwaltungskosten sind. Dann können Sie sich einen passenden Anbieter aussuchen.

Fazit: Mit einer Betriebsrente mehr Sicherheit im Alter
Auf dem Arbeitsmarkt wirken Sie mit Ihrem Unternehmen in jedem Fall um einiges attraktiver, wenn sich in Ihren Angeboten eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter befindet. Während dies früher von Firmen noch eine einfache Zusatzleistung auf freiwilliger Basis war, besteht heute bei Arbeitnehmern ein rechtlicher Anspruch darauf.
Wenn Sie alle Rechten und Pflichten für Sie und Ihre Mitarbeiter zu diesem Thema berücksichtigen und ihr Angebot möglichst sicher und flexibel gestalten, können Sie sich gegenüber Ihren Konkurrenten bei der Personalsuche einen entscheidenden Vorteil zunutze machen.
Aufgrund der gängigen Unsicherheit beim Thema Rente in der Bevölkerung, können Sie mit Ihrer angebotenen Betriebsrente etwas bieten, was in der heutigen Zeit extrem wertvoll ist und immer seltener wird: Sicherheit fürs Alter.
Bieten Sie in Ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge an? Wir freuen uns über Ihren Kommentar.
Interessiert an unserem Produktportfolio?
Sie sind auf der Suche nach einer reichweitenstarken und individuellen Stellenanzeige oder möchten Ihr Employer-Branding etwas aufleben lassen? Kein Problem, wir haben mit Sicherheit das perfekte Produkt für Sie. Auch spezielle Leistungen, um noch mehr Reichweite generieren zu können finden Sie bei uns im Portfolio. Schauen Sie doch einfach mal vorbei!
Authentizität schaffen und Kandidaten gewinnen
Präsentieren Sie Ihr Unternehmen mit unserem Arbeitgeberprofil Premium noch besser und zeigen Sie Ihren Kandidaten ganz transparent und charmant, dass Sie ein attraktiver Arbeitgeber sind. Wie Sie das schaffen? Ganz einfach durch Bilder, Mitarbeiterinterviews und Unternehmensbeschreibungen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
- Kategorie: Personalmanagement, Arbeitsrecht, Employer Branding
- 29. Dezember 2021
Verwandte Artikel

Betriebliche Altersvorsorge: Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen
