Brandschutz im Betrieb: Tipps zur Weihnachtsdeko am Arbeitsplatz
Sie sind als Arbeitgeber dafür zuständig, dass die Bestimmungen zum Brandschutz eingehalten werden. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht nur auf das gesamte Betriebsgelände, sondern darüber hinaus auf das ganze Jahr, also auch auf die Advents- und Weihnachtszeit.
Gerade am Jahresende ist der Brandschutz im Betrieb besonders wichtig. Denn viele Ihrer Mitarbeiter möchten durch Weihnachtsdeko am Arbeitsplatz eine entsprechende Atmosphäre erzeugen.
Überlegen Sie rechtzeitig, welche Tipps Sie an ihre Mitarbeiter weitergeben. So vermeiden Sie mögliche Unfälle. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie alles beim Thema Brandschutz beachten müssen. ⬇️
Weihnachtsdeko und ihr Risikopotenzial
Die Advents- und Weihnachtszeit lädt auch am Arbeitsplatz dazu ein, diesen zu schmücken und so eine vorweihnachtliche Stimmung zu erzeugen. Deko-Elemente, die man sehr häufig in Betrieben findet, sind beispielsweise:
- Adventskränze bzw. Weihnachtsgestecke
- Christbäume (echt oder aus Kunststoff)
- Lichterketten
- Kerzen
Alle diese Dekorationselemente sehen sehr schön aus, bergen aber auch das Risiko für Unfälle und Verletzungen. Deshalb sollten Sie, wenn Sie die Aufstellung solcher Dekorationen erlauben, immer auch auf die jeweiligen Risiken hinweisen.
Tipps zum Brandschutz für Adventskränze und Weihnachtsgestecke
Ein Adventskranz oder ein weihnachtliches Gesteck auf einem Sideboard oder Schreibtisch im Büro verleihen dem Raum eine warme Atmosphäre. Dennoch können solche Dekorationen auch ursächlich sein für Unfälle.
Verordnung zum Brandschutz - Kerzen auf Adventskranz und Weihnachtsgesteck verbieten
Ein Adventskranz oder ein Gesteck werden ja meist aus Tannenzweigen gefertigt. Diese trocknen nach einer gewissen Zeit aus, was die Brandgefahr deutlich erhöht. Diese Gefahr entsteht vor allem durch die Kerzen, mit denen ein solcher Kranz fast immer versehen ist.
Das Hantieren mit Kerzen ist in Unternehmen sehr problematisch. Sie haben die Möglichkeit, Ihrer Belegschaft die Verwendung von offenem Feuer durch eine entsprechende Brandschutzverordnung ganz zu untersagen. Gibt es eine solche Verordnung, sollten Sie zusätzlich Schilder anbringen, mit denen Sie deutlich sichtbar auf das Verbot von offenem Feuer hinweisen.

Haftung im Schadensfall - Eigenverantwortung für Kerzen im Betrieb
Möchten Sie Ihren Mitarbeitern die Verwendung von Kerzen nicht grundsätzlich verbieten, weisen Sie sie unbedingt auf die damit verbundenen Gefahren hin. Zudem sollten Sie der Belegschaft klar machen, dass bei Unfällen nicht Sie, sondern die Mitarbeiter für entstehende Schäden haften.
Es ist immer darauf zu achten, dass die Kerzen nicht in der Nähe von leicht brennbaren Dingen stehen. Geben Sie Ihren Mitarbeitern auch den Tipp, die Kerze lieber öfter am Tag für kurze Zeiträume zu entzünden, anstatt sie den ganzen Tag über brennen zu lassen. So kann das Auslaufen von heißem Wachs vermieden werden.
Außerdem sollten die Mitarbeiter dafür sorgen, dass der Kranz nicht zu schnell trocken wird. Das lässt sich durch den Austausch von vertrockneten Ästen durch frische Zweige oder durch das Besprühen der Zweige mithilfe einer wassergefüllten Sprühflasche verhindern.
Damit ein Brand schnell gelöscht werden kann, raten Sie Ihren Mitarbeitern auch dazu, den Kranz in der Näher eines Feuerlöschers und eventuell eines Brand- und Rauchmelders zu platzieren, wenn dies möglich ist.
Feuerlöscher und Rauchmelder sind Sache des Arbeitgebers
Die Bereitstellung von Feuerlöschern und Rauchmeldern ist nicht Aufgabe der Mitarbeitenden. Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, solche Brandbekämpfungsmittel zur Verfügung zu stellen.
Ihr Brandschutzbeauftragter legt in Zusammenarbeit mit der für Ihren Betrieb zuständigen Brandschutzbehörde meist die Orte fest, an denen Feuerlöscher sowie Brand- und Rauchmelder installiert werden müssen.
Ziel ist es dabei, den Mitarbeitenden schnellstmöglichen Zugang zu den Feuerlöschern zu ermöglichen. Bei einem Brand, etwa durch das Entzünden eines Adventskranzes, zählt jede Sekunde. Je schneller der Zugriff auf den Feuerlöscher möglich ist, desto schneller lässt sich ein Brand eindämmen.
Tipps, um Christbäume als Ursache für Brände in Betrieben auszuschließen
Viele Unternehmen stellen in der Advents- und Weihnachtszeit von sich aus Christbäume als dekorative Elemente auf. Dadurch möchten sie ihren Mitarbeitern entgegenkommen und ihnen eine der Jahreszeit entsprechende Atmosphäre am Arbeitsplatz bieten. Solche Bäume finden sich oft:
- auf einer Freifläche vor dem Gebäude
- in Eingangshallen zu Unternehmen
- in Pausenräumen
- in der Kantine
- in Großraumbüros
- an zentralen Orten auf einzelnen Etagen

Haben auch Sie sich dazu entschlossen, einen echten Weihnachtsbaum in einem der genannten Innenbereiche Ihres Betriebes aufzustellen? Dann liegt es in Ihrer Verantwortung, für den notwendigen Brandschutz und die vorgeschriebene Arbeitssicherheit zu sorgen.
Dazu gehört unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass der Baum nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Gegenständen aufgestellt wird. Darüber hinaus sollte er so fest verankert sein, dass er nicht umfallen kann.
Wollen Sie den Weihnachtsbaum mit echten Kerzen bestücken, müssen diese in einem ausreichend großen Abstand zueinander, zu anderen Deko-Elementen, etwa Strohsternen oder Engelsfiguren, sowie zu in der Nähe befindlichen Zweigen positioniert werden.
Eine Absperrung rund um den Baum ist ebenfalls sinnvoll. So verhindern Sie, dass ein Mitarbeiter ihm versehentlich zu nahekommt, ihn umstößt oder für einen so großen Windzug sorgt, dass die Kerzenflammen ihn in Brand setzen können.
Außerdem sollten Sie den Baum in regelmäßigen Abständen von einem Mitarbeiter mit Wasser besprühen lassen, damit er nicht zu schnell austrocknet. Im Idealfall nutzen Sie künstliches Licht in Form elektrischer Kerzen, um den Baum zu beleuchten. Solche Lichterketten gibt es in allem möglichen Längen und Farben für innen und außen. Sogar mit flackernden Leuchtdioden sind sie erhältlich.
Beim Abbringen muss darauf geachtet werden, dass die Verbindung zwischen Baum und Steckdose so gelegt wird, dass niemand über das Kabel stolpert. Da auch elektrische Kerzen hin und wieder durchbrennen, sollten Sie sie vor dem Einsatz auf eventuelle Beschädigungen kontrollieren lassen. Immerhin gelten elektrische Geräte mit einem unentdeckten Defekt als zweithäufigste Ursache für Brände.
Der richtige Feuerlöscher
Wie bei Adventskränzen, so gilt auch beim Aufstellen von Weihnachtsbäumen, dass Sie sie so platzieren müssen, dass der Brandschutz gewährleistet ist bzw. Feuerlöscher in der Nähe sind.
Dieser sollte allerdings richtig gewählt sein. Viele Betriebe nutzen günstige Pulver-Feuerlöscher. Das Pulver ist aber schädlich für Computer und macht sie unbrauchbar. Wenn Sie mit einem solchen Gerät einen brennenden Weihnachtsbaum löschen, zerstören sie vermutlich gleichzeitig einen großen Teil der elektronischen Geräte im Raum.
Schaum-Feuerlöscher sind zwar kostenintensiver, aber letztlich die sinnvollere Alternative. Zusätzlich sollten Sie die Anweisung geben, einen großen Eimer Wasser in der Nähe des Weihnachtsbaumes zu deponieren. Auf diese Weise sind sie beim Ausbrechen eines Brandes doppelt abgesichert. Auch das Vorhandensein eines Rauchmelders ist erforderlich.
Hinweise auf den Brandschutz obliegen dem Arbeitgeber
Sie sind der Unternehmer und damit Arbeitgeber für alle, die in Ihrem Betrieb tätig sind. Dadurch sind Sie der Hauptverantwortliche, wenn es um die Einhaltung des Brandschutzes und den Umgang Ihrer Mitarbeitenden mit Weihnachtsmarkt-Deko geht.
Sie können zwar einen Brandschutzbeauftragten ernennen und bestimmte Aufgaben an ihn delegieren, bleiben aber als Unternehmer und Arbeitgeber der Letztverantwortliche. Haben Sie einen Weihnachtsbaum in Ihrem Unternehmen aufstellen lassen, haften Sie im Schadensfall.
Eine Ausnahme bildet hier fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten von Arbeitnehmern. Stößt ein Mitarbeiter beispielsweise mutwillig einen Weihnachtsbaum mit echten Kerzen um und verursacht einen Brand, haftet er für die entstehenden Schäden.
Frei zugängliche Fluchtwege für den Brandfall
Zum Brandschutz, für den Sie als Arbeitgeber verantwortlich sind, gehört es auch, eine ausreichende Anzahl an Brandhelfern zu benennen (ihre Zahl hängt von der Betriebsgröße bzw. von der Mitarbeiterzahl ab). Diese wissen, was im Brandfall zu tun ist und können so helfen, alle Mitarbeiter im Notfall in Sicherheit zu bringen.
Ein weiteres, wichtiges Thema, das in Ihren Verantwortungsbereich fällt, sind die Fluchtwege. Diese müssen nicht nur vorhanden und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Fluchtwege dürfen vor allem nicht zugestellt oder im schlimmsten Fall sogar ganz versperrt sein.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Gehen Sie lieber keine Risiken ein beim Thema Brandschutz. Jedem Unternehmer sollte daran gelegen sein, Leib und Leben der Beschäftigten bestmöglich zu schützen.
Kümmern Sie sich frühzeitig vor Beginn der Weihnachtszeit um die Planung und Organisation des Aufbaus von Christbaum, Adventskranz, Weihnachtsgestecken & Co.
Beachten Sie zusätzlich unsere Tipps zum Brandschutz in der Weihnachtszeit – So kann eigentlich nichts mehr schiefgehen!
Haben Sie noch Tipps für den Brandschutz oder möchten Sie Ihre Erfahrungen teilen? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar! ⬇️
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Bildquelle: „Frau zündet eine Kerze mit Weihnachtsgegenständen um sie herum und einem Weihnachtsbaum im Hintergrund an“ ©JESUSDEFUENSANTA – istockphoto.com, „Schild Feuer verboten“ ©MacDax, „Weihnachtsdeko am Arbeitsplatz“ ©LightFieldStudios
- Kategorie: Personalmanagement, Allgemein
- 13. Dezember 2022
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