Fachkräfte aus dem Ausland anwerben: Das sollten Sie wissen
Der Fachkräftemangel ist bereits seit längerem ein großes Problem auf unserem Arbeitsmarkt. Der voranschreitende demografische Wandel ist dafür verantwortlich, dass eine Vielzahl an Fachkräften fehlen. Wenn immer weniger Menschen in Deutschland eigene Kinder bekommen, kommen mit der Zeit auch immer weniger Fachkräfte auf den Arbeitsmarkt.
Auch der Trend der Akademisierung – also die Tatsache, dass sich immer mehr Schulabgänger für ein Studium statt einer Ausbildung entscheiden – ist zweifellos an der Entwicklung beteiligt. Doch was kann man als Arbeitgeber tun, wenn man aufgrund dieser Probleme Schwierigkeiten damit hat, neues Personal zu gewinnen?
Eine mögliche Antwort auf diese Frage: Fachkräfte aus dem Ausland. Wenn hierzulande nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte auf dem Markt sind, ergibt es durchaus Sinn, sich über die Nationengrenze hinweg danach umzusehen. Und um diese Art der Personalbeschaffung zu fördern, wurde von der Politik am 1. März 2020 ein besonderes Gesetz in Kraft gesetzt – das sogenannte „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“.
Was es damit genau auf sich hat und welche weiteren Aspekte bei der Anwerbung ausländischen Fachkräften eine Rolle spielen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Überblick
Je nach Herkunftsland unterscheiden sich die Regelungen für die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften. Dabei spielt zum einen die Einreise nach Deutschland eine Rolle und zum anderen die Arbeitsaufnahme und der Aufenthalt hierzulande.
Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll ein rechtlicher Rahmen für die Aufnahme von geeigneten Fachkräften aus Drittstaaten geschaffen werden. In diesem Gesetz werden unter anderem die folgenden Punkte geregelt:
Vorweg: Als „Fachkraft“ gilt künftig eine Person mit einheitlichem Hochschulabschluss, oder ein Erwerbstätiger mit Berufsausbildung.
Anerkennung der Qualifikation:
Es ist Pflicht für Fachkräfte aus dem Ausland, dass ihre beruflichen Qualifikationen offiziell anerkannt werden, damit sie hierzulande in diesem Beruf arbeiten dürfen.
Schnelleres Fachkräfteverfahren:
Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es nun möglich, die Verwaltungsabläufe für Visum-Anträge zu verkürzen.
Keine Vorrangprüfung:
Sobald die beruflichen Qualifikationen einer Fachkraft anerkannt wurden und diese einen Arbeitsvertrag hat, entfällt die Vorrangprüfung. Sobald also ausländische Fachkräfte eingestellt werden, muss nicht vorher noch überprüft werden, ob noch Bewerber aus Deutschland, der EU, oder einem anderen Land mit unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt verfügbar sind.
Einreise zur Jobsuche:
Sofern internationale Fachkräfte über eine qualifizierte (anerkannte) Berufsausbildung verfügen, ist es ihnen erlaubt, für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland einzureisen, um es bei der Jobsuche leichter zu haben. Die Voraussetzung dafür sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sowie ein gesicherter Lebensunterhalt in Deutschland.
Verwandte Berufe:
Es ist einer Fachkraft grundsätzlich erlaubt, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, sofern im Vorfeld die entsprechenden Qualifikationen erworben wurden. Aus diesem Grund ist es für Fachkräfte aus dem Ausland also auch möglich, in sogenannten „verwandten Berufen“ unterzukommen. Auf diese Art können sie wesentlich schneller effizientere Arbeit leisten, ohne großartig viel Einarbeitungszeit.
Warum sollten Sie Fachkräfte aus dem Ausland anwerben?

Wenn der deutsche Arbeitsmarkt gerade nicht allzu viel hergibt, haben häufig kleinere und mittelgroße Unternehmen bei der Personalsuche immer größere Schwierigkeiten. Das wird besonders dann zu einem enormen Problem, wenn es mehr als genug Aufträge gibt. Natürlich ist die Rekrutierung dieser Fachkräfte aufwendiger als bei deutschem Personal, aber Sie als Arbeitgeber können davon auf unterschiedlichste Art und Weise profitieren.
Unter anderem haben Sie die Möglichkeit, Stellen zu besetzen, die ohne ausländische Fachkräfte wohl unbesetzt bleiben würden. Des Weiteren profitieren die beteiligten Mitarbeiter von einem internationalen Team. Denn durch die Arbeit in einem solchen Team eröffnen sich häufig auch für leitende Angestellte neue interessante Denkweisen und Perspektiven.
Darüber hinaus können die Kollegen aus Drittstaaten Ihnen maßgeblich dabei helfen, internationale Märkte zu gestalten und zu erschließen. Außerdem sprechen mehrere unterschiedliche Nationalitäten unter den Mitarbeitern sehr für Weltoffenheit und Toleranz, was sich wiederum positiv auf das Image Ihres Unternehmens auswirken würde.
Fachkräfte aus dem Ausland anwerben - So geht's
1) Das Recruiting
Prinzipiell läuft die Rekrutierung von ausländischen Fachkräften nicht groß anders ab als bei deutschen Fachkräften. Worin sie sich allerdings unterscheidet, ist die Art und Weise, wie Stellenangebote für Fachkräfte aus dem Ausland vorbereitet werden müssen.
Auch für das Verhalten während des Vorstellungsgesprächs sowie für die Bewertung der Bewerbungsunterlagen gelten bei ausländischen Fachkräften andere Regelungen.
Je nachdem, aus welchem Land eine internationale Fachkraft kommt, braucht diese für Deutschland einen sogenannten „Aufenthaltstitel„. Im Grunde also eine offizielle Erlaubnis, in der Bundesrepublik leben und arbeiten zu dürfen.
Falls eine Fachkraft für ein Vorstellungsgespräch noch erst aus dem Herkunftsland einreisen muss, kann durchaus ein Visum notwendig sein – das hängt jedoch letztendlich von dem jeweiligen Herkunftsland der Fachkraft ab.
2) Das Bewerbungsverfahren
Die Qualifikationen von internationalen Fachkräften sind häufig nicht unmittelbar mit den Abschlüssen aus Deutschland zu vergleichen. Daher ist es für Ihr Stellenprofil für ausländische Fachkräfte wichtig, dass nicht vorrangig Abschlüsse gefordert sind. Vielmehr sollte es um die Fertigkeiten und Fähigkeiten gehen, die der ausländische Bewerber für die freie Stelle mitbringen muss.
Außerdem ist es noch äußerst wichtig zu betonen, dass Sie gegenüber Ihrem Bewerber stets offen bleiben sollten – auch dann, wenn seine Unterlagen nicht den Standards für deutsche Bewerbungsunterlagen entsprechen. Statt auf formale Qualifikationen sollten Sie Ihren Fokus bei dem Bewerbungsverfahren lieber auf die Erfahrungen und Kompetenzen Ihrer ausländischen Bewerber richten.
3) Wer darf in Deutschland arbeiten?
Grundsätzlich muss zwischen zwei Arten von internationalen Fachkräften unterschieden werden: Nämlich zwischen Fachkräften aus der EU und jene aus Drittstaaten. Für die Zuwanderung macht dies nämlich einen entscheidenden Unterschied.
Denn Länder aus der EU oder einer der sogenannten „EFTA-Staaten“ (Liechtenstein, Schweiz, Island und Norwegen) haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass Bürger dieser Länder den Arbeitnehmern aus unserem Land gleichgestellt sind. Sie dürfen also in Deutschland durch das sogenannte „Freizügigkeitsgesetz“ eine Beschäftigung ausführen.
Anders verhält es sich bei Fachkräften aus Drittstaaten. Damit sind Fachkräfte gemeint, deren Herkunftsland nicht in der EU liegt und auch keines der EFTA-Staaten ist. Unter der Vielzahl dieser Drittstaaten gibt es jedoch eine Gruppe, bei der die gleichen Regelungen gelten. Zu dieser Gruppe von Staaten gehören Australien, USA, Israel, Monaco, Südkorea, San Marino, Japan, Neuseeland, und Kanada.
Wenn eine Fachkraft aus eines dieser Länder stammt, ist für sie ein Arbeitsplatzangebot sowie die offizielle Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Darüber hinaus muss eine Fachkraft aus einer der zuvor genannten Länder über einen Aufenthaltstitel verfügen.
Es ist jedoch möglich, einen solchen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise nach Deutschland bei einer zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Wenn es allerdings geplant ist, direkt kurze Zeit nach der Einreise schon mit einer Beschäftigung zu beginnen, dann ist die Beantragung eines Aufenthaltstitels vor der Einreise wesentlich empfehlenswerter.
Falls ein ausländischer Bürger nicht aus einer der weiter oben genannten Drittstaaten kommt, dann ist für diesen Bürger noch ein zusätzliches Einreisevisum für die Arbeitserlaubnis notwendig. Dieses Visum muss bereits vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden und wird dann nach der Einreise von einer der dafür zuständigen Behörden in eine sogenannte „Aufenthaltserlaubnis“ umgewandelt. Darüber hinaus braucht eine solche ausländische Fachkraft für ihre Antragsunterlagen auch einen unterschriebenen Arbeitsvertrag.

Fazit: Fachkräfte aus dem Ausland schaffen Mehrwert
Sowohl durch den demografischen Wandel als auch durch die Akademisierung wird der Fachkräftemangel in Deutschland zu einem immer größer werdenden Problem. Doch Fachkräfte aus dem Ausland können Ihnen sehr gut dabei helfen, die Auswirkungen dieser Problematik in Ihrem Unternehmen in den Griff zu bekommen.
Neben mehr potenziellen Mitarbeitern, die vakante Stellen besetzen können, erweist sich die Arbeit mit einem internationalen Team auch in anderer Hinsicht häufig als wertvoll, da zum Teil neue Perspektiven und Denkweisen für verschiedenste Dinge und Situationen geschaffen werden können.
Außerdem trägt eine Belegschaft, deren Mitarbeiter aus mehreren unterschiedlichen Ländern kommen, sehr zu einer positiven Außendarstellung des Unternehmens bei, da die Firma dadurch insbesondere Toleranz und Weltoffenheit verkörpert. Und für Fachkräfte aus dem Ausland macht eine solche Außendarstellung eines Unternehmens oft einen sehr attraktiven Eindruck, was Ihrem Unternehmen wiederum einen entscheidenden Vorteil bei der Personalsuche gegenüber Ihrer Konkurrenz verschafft.
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- Kategorie: Recruiting
- 09. Februar 2022
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