Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland liegt bei über 40 Millionen Menschen. Damit Ihre Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit keinen Unfall erleiden oder berufsbedingt erkranken, tragen Sie eine besondere Obhutspflicht. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine wichtige Aufgabe des Arbeitgebers und der durch ihn eingesetzten Führungskräfte. Eine Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, Gefahren im Arbeitsprozess für die Belegschaft richtig einzuschätzen.
Erfahren Sie in diesem Artikel, was man unter einer Gefährdungsbeurteilung versteht und wie Sie von einer Gefährdungsbeurteilung profitieren können. ⬇️
Definition: Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Ermittlung und Bewertung der für die Beschäftigten relevanten Gefährdungen im Arbeitsprozess. Sie hat zum Ziel, Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete Präventionsmaßnahmen zu beseitigen oder bei verbleibenden Restgefährdungen zumindest zu minimieren.
Es ist zu beurteilen, welche Gefährdungen bestehen und welche Personen davon betroffen sind. Eine wichtige Frage ist dabei, ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorschriften und Regeln, dem Stand der Technik, den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten entsprechen.
Damit ist die Gefährdungsbeurteilung ein wirksames Führungsinstrument und eine effektive Entscheidungshilfe zur Beseitigung bzw. Minimierung von Störfallursachen.
Gesetzliche Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Die rechtliche Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist in zahlreichen Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist dabei das Arbeitsschutzgesetz. ⚖️
Es regelt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und Beschäftigungsgruppen sowie für besonders schutzbedürftige Personen wie Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter sowie Menschen mit Behinderungen.
Dazu gehören sowohl gewerbliche Betriebe, Handels- und Handwerksbetriebe, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch Betriebe der freien Berufe, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Unternehmen.
In den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes sowie in § 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention – sind die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Dokumentation und die Informationspflichten allgemein verbindlich festgelegt. 📖
In der Wirtschafts- und Arbeitswelt gibt es die unterschiedlichsten Bereiche und Tätigkeiten, die eine spezifische Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der daraus resultierenden Gefährdungen erfordern. Hierfür stellen die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften eine Vielzahl sehr konkreter bereichs- und branchenspezifischer Handlungsanleitungen zur Verfügung.
Weitere Vorgaben finden sich z. B. auch in der Arbeitsstättenverordnung § 3, im Betriebssicherheitsgesetz § 3, in der Gefahrstoffverordnung § 6 und in verschiedenen DGUV-Verordnungen.
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist gesetzlich vorgeschrieben. Die genauen Anforderungen und Fristen für die Gefährdungsbeurteilung sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt.
Im Folgenden sind einige wichtige Punkte aufgeführt, die bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu beachten sind:
- Grundsätzlich bei jeder Tätigkeit:
Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
- Vor Aufnahme der Tätigkeit:
Die Gefährdungsbeurteilung sollte vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder Einführung neuer Arbeitsmittel, Verfahren oder Stoffe durchgeführt werden. 💡
- Bei wesentlichen Änderungen:
Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich ändern, z. B. bei baulichen Veränderungen, Umstrukturierungen oder der Einführung neuer Technologien.
- Regelmäßige Überprüfung:
Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand ist.
- Im Falle von Unfällen oder Gesundheitsproblemen:
Bei Arbeitsunfällen oder Gesundheitsproblemen, die auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen sein könnten, ist eine sofortige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, um die Ursachen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Probleme zu ergreifen. 🧐
Die genauen Anforderungen können je nach Branche und Tätigkeit variieren. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung einhalten und sich mit den örtlichen Arbeitsschutzbehörden beraten, um sicherzustellen, dass ihre Beurteilung den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
Wie führt man eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durch?
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. ✔️
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz:
Schritt 1: Gefahren identifizieren
Identifizieren Sie alle möglichen Gefahren und Risiken, die in Ihrer Arbeitsumgebung auftreten können. Dazu gehören:
- physikalische (z. B. Stolperfallen oder Lärm),
- technische (z. B. Fehlfunktion von Maschinen oder Anlagen),
- chemische (z. B. Gefahrstoffe),
- biologische (z. B. Krankheitserreger),
- organisatorische (z. B. übermäßige Arbeitszeiten),
- ergonomische (z. B. schlechte Arbeitsplatzgestaltung) und
- psychosoziale Gefahren (z. B. Stress, Mobbing).
Schritt 2: Ermittlung der betroffenen Personen
Es muss festgestellt werden, welche Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von den ermittelten Gefährdungen betroffen sein können. Dies kann je nach Arbeitsumgebung und Tätigkeitsbereich unterschiedlich sein.
Schritt 3: Risikobewertung
Bewerten Sie das Risiko für jede ermittelte Gefährdung. Dabei sind Faktoren wie die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Gefährdung, die Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und die Dauer, während der die Mitarbeiter der Gefährdung ausgesetzt sind, zu bewerten. 📋
Schritt 4: Risikominderungsmaßnahmen
Entwickeln Sie Schutzmaßnahmen, um die Risiken zu minimieren. Diese Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder persönlicher Art sein. Beispiele sind die Verwendung von Schutzausrüstungen, die Umgestaltung von Arbeitsplätzen, Schulungen oder die Einführung von Arbeitsverfahren.
Schritt 5: Maßnahmen priorisieren
Ordnen Sie die Maßnahmen nach der Schwere der Gefährdung und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. Konzentration auf die dringendsten Gefahren und Maßnahmen.
Schritt 6: Umsetzung der Maßnahmen
Führen Sie die ausgewählten Maßnahmen durch. Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter über die Maßnahmen informiert und geschult werden. Überwachen Sie den Fortschritt der Umsetzung und stellen Sie sicher, dass die Maßnahmen wirksam sind.
Schritt 7: Monitoring und Dokumentation
Regelmäßige Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen und Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Dokumentieren Sie den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich der ermittelten Gefährdungen, der Risikobewertungen, der getroffenen Maßnahmen und der Überwachungsergebnisse. Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation auf dem neuesten Stand bleibt und mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen in der Arbeitsumgebung überarbeitet wird. 🖊️
❗ Zusätzlicher Schritt: Beteiligung der Mitarbeiter
Binden Sie die Beschäftigten aktiv in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung ein. Sie sind oft am besten in der Lage, potenzielle Gefahren zu erkennen und können wertvolle Einblicke und Lösungsvorschläge liefern.
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Verpflichtung ernst nehmen und die Gefährdungsbeurteilung als einen kontinuierlichen Prozess zur Minimierung potenzieller Risiken und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen betrachten.
Wie läuft das STOP-Prinzip bei der Gefährdungsbeurteilung ab?
Für die Festlegung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es wichtig, das Ausmaß der Gefährdungen zu beurteilen. Wie hoch wird das Ausmaß eingeschätzt und wie dringlich ist die Beseitigung der Gefährdungen? 🛑
Bei der Auswahl der Arbeitsschutzmaßnahmen empfiehlt es sich, das sogenannte STOP-Prinzip anzuwenden:

Unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung sind die getroffenen Maßnahmen mit den genauen Terminen für die Umsetzung aufzulisten. Dazu gehört auch, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und wann und wie die Mitarbeiter geschult werden. Bei umfangreichen Maßnahmen empfiehlt es sich, einen detaillierten Umsetzungsplan mit Verantwortlichkeiten und Terminen zu erstellen.
Die terminierten Maßnahmen sind daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig umgesetzt wurden und ob sie auch wirksam sind, um die Gefährdungen zu beseitigen oder ausreichend zu minimieren. Gegebenenfalls sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Schutzziele zu erreichen. Das Ergebnis der Überprüfung der Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen ist mit Datum und Name des Prüfers in der Dokumentation zu vermerken.
Wer ist an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt?
Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz gibt es verschiedene Verantwortliche und Beteiligte, die in den Prozess einbezogen werden sollten.
Die wichtigsten Akteure sind:
- Arbeitgeber: Trägt die Hauptverantwortung für die Sicherheit der Arbeitnehmer und initiiert die Gefährdungsbeurteilung.👩💼
- Arbeitnehmer: Beteiligen sich aktiv an der Ermittlung von Gefährdungen und geben Rückmeldungen und Vorschläge.
- Sicherheitsbeauftragter oder -ausschuss: Beratende Rolle bei der Beurteilung und Entwicklung von Schutzmaßnahmen. 👷
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Experten, die Fachwissen zur Verfügung stellen.
- Arbeitsmediziner: Untersuchen den Gesundheitszustand der Beschäftigten und geben Empfehlungen zur Verbesserung.
- Betriebsräte oder Mitarbeitervertretungen: Vertreten die Interessen der Beschäftigten und unterstützen bei der Beurteilung.
- Externe Experten: Bei Bedarf werden Spezialisten für bestimmte Gefährdungen oder Fragestellungen hinzugezogen.
Die genaue Zusammensetzung des Teams und die Beteiligung der einzelnen Akteure können je nach Unternehmensgröße, Art der Tätigkeit und spezifischen Gefährdungen variieren. Es ist jedoch wichtig, dass die Gefährdungsbeurteilung ein kooperativer Prozess ist, bei dem alle Beteiligten zusammenarbeiten, um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten. 🤝
Welchen Vorteil hat eine Gefährdungsbeurteilung für Sie als Arbeitgeber?
Mit der Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie wichtige Informationen und Hinweise über Gefährdungen und Belastungen in Ihrem Betrieb. Kosten und Ausfallzeiten durch Unfälle und Erkrankungen werden reduziert. Durch das Erkennen von technischen Mängeln an Arbeitsmitteln, Fehlern in der Arbeitsorganisation oder Fehlverhalten der Beschäftigten können Störungen im Arbeitsablauf vermieden werden. Darüber hinaus wirken sich gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen positiv auf die Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten aus. 👍
Fazit: Gefährdungsbeurteilung als wirkungsvolles Führungsinstrument
Zusammenfassend kann gesagt werden, das detaillierte und regelmäßig aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen ein sehr wirksames Führungsinstrument für jeden Unternehmer sind. Sie tragen dazu bei, die Wirtschaftlichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und das Image des Unternehmens durch verantwortliches Handeln zu verbessern. Darüber hinaus tragen Gefährdungsbeurteilungen der allgemeinen Fürsorgepflicht der Unternehmensleitung Rechnung.
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung können Sie z. B. je nach Gefährdungspotenzial, Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln unterschiedliche Methoden anwenden. Achten Sie darauf, die Ermittlung und Beurteilung der bestehenden Gefährdungen zu beschreiben.
Vergessen Sie nicht, den Zeitpunkt und die an der Gefährdungsbeurteilung beteiligten Personen anzugeben. Bei der richtigen Auswahl der Arbeitsschutzmaßnahmen können Sie sich am STOP-Prinzip orientieren.
Wie führen Sie in Ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durch? Teilen Sie uns gerne Ihre Tipps und Erfahrungen mit! 💬
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Bildquelle: „Mann hat Arbeitsunfall“ ©Jub Job – istockphoto.com