Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Ja oder Nein?
“Geht ja gar nicht!” Das war noch in jüngster Vergangenheit die Aussage von Arbeitgebern, die auf Gehaltsangaben in Stellenanzeigen angesprochen wurden.
Statt einer konkreten Gehaltsangabe war häufig von „leistungsgerechter Bezahlung“ oder „attraktivem Gehalt“ die Rede. Weitgehend fehlt auch heute noch eine konkrete Angabe der Bezahlung in Stellenangeboten. Vielmehr werden häufig die Bewerber gebeten, einen Gehaltswunsch bei der Bewerbung zu nennen.
Abgesehen vom öffentlichen Dienst, der in der Regel die Gehaltsgruppe nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) angibt, wird in der Regel keine Gehaltsangabe durch die Arbeitgeber gemacht.
Man findet gelegentlich Angaben, mit denen man das zu erwartende Gehalt einer Stelle einschätzen kann. Etwa die Angabe: „Wir zahlen Mindestlohn.“ Oder: „Die Stelle wird nach Gehaltstarif x Gruppe y vergütet.“
Da viele dieser Tarifverträge allgemein zugänglich sind, kann der Bewerber im Internet herausfinden, in welchem Rahmen sich die Vergütung voraussichtlich befinden wird.
Nicht erst seit dem Entgelttransparenzgesetz ist eine Diskussion hinsichtlich der Transparenz der Vergütung in Unternehmen entstanden.
„Equal Gender Pay“ ist ein Schlagwort unserer Zeit. Wie sollten Arbeitnehmer nachvollziehen können, ob der eigene oder zukünftige Arbeitgeber diesem Thema nachkommt, wenn er nicht eine gewisse Gehaltstransparenz lebt?
Inhalt
Gibt es eine Verpflichtung zur Angabe von Gehaltsdaten der Stelle?
Externe Stellenanzeigen
Nein, in Deutschland gibt es keine Verpflichtung für die Arbeitgeber, das Einkommen einer Stelle in der externen Stellenausschreibung zu nennen.
In Österreich ist das anders, hier gilt seit 2011 eine Verpflichtung zur Angabe des Gehaltes in Stellenausschreibungen. Es bleibt dabei dem Arbeitgeber überlassen, ob er den Stundenlohn, das Monatsgehalt oder Jahreseinkommen in der Anzeige angibt.
In Deutschland besteht zwar keine Verpflichtung zur Nennung des Gehaltes, jedoch gibt es auch kein Verbot, die Bezüge der Stelle zu nennen.
Manche Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, geben die Tarifgruppe und die Bezeichnung des Tarifvertrages an. Die Bewerber können dann mit etwas Recherche herausfinden, in welchem Bereich der Verdienst der Stelle liegen wird.
In manchen Berufen wird auch angegeben: „Wir zahlen Mindestgehalt / mehr als Mindestlohn“. Dies ist häufig bei Ausschreibungen von Unternehmen der Logistikbranche der Fall.
Die Nennung eines Monats- oder Jahresgehaltes ist in Deutschland sehr selten. Man kann dies leicht sehen, wenn man sich in einer Online-Jobbörse wie stellenanzeigen.de einige Stellen ansieht.
Durch das Weglassen der Gehaltsangabe entfällt als Konsequenz die Transparenz für den Bewerber. Er kann nicht am Gehalt entscheiden, ob er sich für die eine oder andere Stelle bewerben soll.
Interne Stellenausschreibungen

Bei internen Stellenausschreibungen eines Unternehmens kann es sein, dass eine Pflicht zur Gehaltsangabe oder zur Angabe der Gehaltsgruppe besteht.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt in §93 BetrVG, dass der Betriebsrat verlangen kann, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, zunächst intern auszuschreiben sind.
Macht der Betriebsrat eines Unternehmens von dieser Regelung Gebrauch, wird nicht selten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung in einer Betriebsvereinbarung geregelt, welchen Inhalt die interne Ausschreibung haben soll.
Wird hier in einem tarifgebundenen Unternehmen geregelt, dass die für die Stelle maßgebliche Gehaltsgruppe des Tarifvertrages angegeben wird, dann ist der Arbeitgeber dazu auch verpflichtet.
Die Versetzung oder Einstellung eines Mitarbeiters könnte bei der Zustimmungsaufforderung des Betriebsrates zur personellen Einzelmaßnahme nach §99 BetrVG sonst zu einer Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates führen. Die Versetzung oder Einstellung käme nicht zustande oder wäre unwirksam.
Neben Betriebsvereinbarungen kann es solche Regelungen auch in Tarifverträgen oder Haustarifverträgen geben. Diese Regelungen sind dann ebenfalls bindend.
Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst sieht man häufig die Nennung der Entgeltgruppe in Stellenausschreibungen. Aber auch hier besteht keine Pflicht zur Nennung.
Es kann sein, dass sich eine Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst an Menschen richtet, die eine Ausbildung abgeschlossen haben und langjährige Erfahrungen sammeln konnten oder ein Bachelor– bzw. Masterstudium in einem bestimmten Bereich abgeschlossen haben.
Bewerber mit diesen individuell anderen Ausbildungen sollen gleichermaßen eine Chance auf die Stelle bekommen. Sie werden jedoch regelmäßig nach Ausbildung und Erfahrung anders eingruppiert.
So kann es Sinn machen, sich in der Stellenanzeige für viele Bewerber zu öffnen, indem die Entgeltgruppe nicht genannt wird.
Umgekehrt kann durch Nennung der Entgeltgruppe im Vorfeld beispielsweise die Bewerbung von überqualifizierten Arbeitskräften, die bereits in ihrer aktuellen Stelle eine höhere Entgeltgruppe erreicht haben, ausgeschlossen werden.
Eine Verpflichtung zur Nennung der Entgeltgruppe gibt es im öffentlichen Dienst nicht.
Welche Vorteile können für Arbeitgeber aus Gehaltsangaben in externen Stellenanzeigen entstehen?
Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen erhöhen die Transparenz für den Bewerber. Er kann besser einschätzen, ob er für die Stelle passt, ob sie ihn gegebenenfalls über- oder unterfordert.
Der Bewerber kann sich auch bewusst auf eine Herausforderung einlassen wollen. Dieser Prozess der eigenen Einschätzung kann gut dazu führen, dass die beim Arbeitgeber eingehenden Bewerbungen bzw. die Bewerber besser in die Gehaltsstruktur des Unternehmens passen.
Die Frage der Arbeitgeber nach dem Gehaltswunsch der Bewerber führt häufig zu Überlegungen: Soll ich mein aktuelles Gehalt nennen? Soll ich mein gewünschtes Gehalt nennen? Ist das realistisch oder annehmbar für diesen Arbeitgeber?
Gibt der Arbeitgeber das Gehalt oder die Gehaltsgruppe an, steht von Beginn an fest, wie hoch das finanzielle Angebot des Arbeitgebers ist. Der Arbeitgeber wird dieses Angebot in der Regel nicht mehr ändern. Das erhöht deutlich die Klarheit im Einstellungsprozess.
Im Einzelhandel stellt man das Produkt und den Preis aus, woraufhin der Kunde bzw. die Kundin die Klarheit zur Entscheidung hat, ob er das Produkt kaufen will. In einer Stellenanzeige sollte das auch so sein.

Entstehen für den Arbeitgeber gegebenenfalls Nachteile aus den Gehaltsangaben?
Konkrete Angaben in einer Stellenausschreibung führen zu einer Bindung des Arbeitgebers an diese Angaben. Je genauer der Arbeitgeber das Gehalt nennt, desto weniger Flexibilität wird er bei der Einstellung des Mitarbeiters haben.
Vielleicht sollte der Unternehmer eine Gehaltsgruppe oder eine Gehaltsbreite für die Stelle angeben, um sich ein gewisses Maß an Flexibilität zu erhalten.
Kleinere Schwankungen im Einstellungsgehalt aufgrund von mehr oder weniger Erfahrung des Kandidaten sind sicher erlaubt. Größere Abweichungen vom genannten Gehalt werden jedoch zur Unglaubwürdigkeit des Arbeitgebers beitragen und sind zu vermeiden.
Lässt der Arbeitgeber die Gehaltsangabe in der Stellenanzeige weg, dann hat das auch einen Vorteil für die Personalabteilung.
Die Einschätzung des Marktgehaltes einer Stelle kann durch die Nennung der Ist-Bezüge mehrerer Bewerber, die auf Basis ihrer Ausbildung und Erfahrung in das Jobprofil passen, sozusagen empirisch bestätigt werden.
Die Entscheidung des Fach- und Personalbereichs zur Einstellung eines Mitarbeiters zu den korrekten Konditionen wird dadurch untermauert.
Fazit: Vorteile von Gehaltsangaben überwiegen
Auch wenn keine Verpflichtung zur Gehaltsangabe in Stellenausschreibungen besteht, so kann es doch für beide Seiten von Vorteil sein, wenn sich die Arbeitgeber zunehmend dazu entschließen können.
Vielleicht ist es ein Weg, Bandbreiten von Gehaltsbezügen oder, wenn möglich, Gehaltsgruppen zu nennen. Es würde nicht nur die Transparenz für Bewerber erhöhen, sondern auch die Sicherheit, dass dieser Arbeitgeber sich an Equal Gender Pay beziehungsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hält.
Jetzt interessiert uns Ihre Meinung dazu: Sollten Gehaltsangaben verpflichtend in Stellenanzeigen sein? 👍 oder 👎? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.
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Bildquelle: „Nachdenkliche Frau unter Geldregen“ ©maurusone – istockphoto.com, „How much money do I get“ ©The Simpsons – giphy.com, „Interne Stellenausschreibungen an Unternehmensboard“ ©Halfpoint – istockphoto.com, „Frau zeigt auf Hände mit Geld“ ©Vyacheslav Dumchev – istockphoto.com
- Kategorie: Arbeitsrecht, Recruiting
- 20. Juni 2022
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