Heimlicher Nebenjob im Homeoffice – dürfen Angestellte das?
Doppelleben im Homeoffice?
Die Arbeit im Homeoffice hat sowohl für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Durch den Wegfall von Arbeitswegen wird nicht nur die Umwelt entlastet.
Mitarbeiter haben in den heimischen vier Wänden zudem die Gelegenheit, Pausen mit der Familie oder auf dem Sofa zu verbringen. Dies sorgt für eine bessere Work-Life-Balance und erholte, motivierte Angestellte.
Dennoch ist die Arbeit von daheim nicht ohne Schattenseiten. So kommt es vermehrt vor, dass Angestellte einen zusätzlichen Nebenjob im Homeoffice annehmen.
Aufgrund zeitlicher Überschneidungen müssen sie dabei bisweilen Termine jonglieren. Sie arbeiten in derselben Arbeitszeit an Aufgaben für beide Arbeitgeber!
Begünstigt wird dies neben den technischen Möglichkeiten des Homeoffice durch lange Leerlaufzeiten und wenige Kontrollmöglichkeiten.
War es vielerorts im Büro noch üblich, dass Vorgesetzte regelmäßig die Arbeit ihrer Angestellten prüfen, so ist dies im Homeoffice unmöglich realisierbar.
Entsprechend ist es nicht länger nötig, zu jedem Zeitpunkt beschäftigt zu wirken. Dies befähigt Arbeitnehmer, ein regelrechtes Doppelleben aufzubauen, wenn auch der Nebenjob Homeoffice anbietet.
Nebenjob im Homeoffice - profitabel für Arbeitnehmer, ärgerlich für Sie als Arbeitgeber
Diese Situation ist nicht immer beabsichtigt: Oft rutschen Angestellte versehentlich in eine Konstellation, in der sie mehrere Jobs simultan erledigen müssen.
Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn sie beim vorherigen Arbeitgeber nicht fristgerecht kündigen.
Solch eine Doppelbelegung funktioniert in vielen Fällen. Angestellte erliegen dann oft der Verlockung zweier Gehälter. Solange der Arbeitnehmer für beide Arbeitgeber erreichbar ist und die zugeteilten Aufgaben kompetent erledigt, gelingt es ihm oft, den Nebenjob geheim zu halten.
Dennoch hat diese Praktik Einflüsse auf das Arbeitsverhalten Ihrer Mitarbeiter. So wird ein Arbeitnehmer, der im Homeoffice Nebenjob und Hauptbeschäftigung gleichzeitig wahrnehmen muss, beispielsweise nur selten für Meetings erreichbar sein.
Auch wird er nur wenige eigene Ideen zu Projekten beitragen, die positiv auffallen und damit zur Beförderung führen könnten.
Dies hat zur Folge, dass Mitarbeiter mit einer Mehrfachbeschäftigung im Homeoffice nur das Nötigste tun, um nicht gekündigt zu werden. ❌
Höchstgrenzen für Nebenjobs auch im Homeoffice - ein Blick in das Arbeitszeitgesetz
Anders als in den USA ist die Mehrfachbeschäftigung in Deutschland rechtlich klar geregelt: Zwar ist ein Nebenerwerb auch hierzulande grundsätzlich möglich, jedoch gibt das Arbeitszeitgesetz Einschränkungen dafür vor.
So dürfen Angestellte im Regelfall nur insgesamt 48 Stunden wöchentlich auf der Arbeit verbringen. Durch Überstunden ist zwar eine Arbeitszeit von 60 Stunden zu erreichen, jedoch muss diese Mehrarbeit später ausgeglichen werden.
Dabei geht der Gesetzgeber zudem davon aus, dass Arbeitnehmer immer nur einem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.
Kombinieren sie im Homeoffice Nebenjob und Hauptbeschäftigung, kann dies somit zu Problemen führen: Da für beide Jobs Arbeitszeit dokumentiert wird, wird diese doppelt gezählt – einmal bei jedem Arbeitgeber.
Dies führt für Sie schlimmstenfalls zu Schwierigkeiten mit der Gewerbeaufsicht. Kommt heraus, dass Sie von diesem Verhalten wussten und es gebilligt haben, kann das Geldbußen nach sich ziehen.
Auch Urlaub zu gewähren, damit Angestellte an einem Nebenerwerb arbeiten können, ist rechtlich nicht unbedenklich. Dies würde dem im Bundesurlaubsgesetz definierten Erholungszweck des Urlaubs widersprechen.
Somit kommt schon aus rechtlicher Sicht bestenfalls eine selbstständige Beschäftigung oder ein Minijob im Homeoffice in Frage.
Für erstere gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes nicht, da Selbstständige ihre Zeit theoretisch frei einteilen können.
Ist der Mitarbeiter nicht verfügbar, drohen Konsequenzen
Umgekehrt besteht unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz, falls ein Arbeitnehmer ohne Ihr Wissen im Homeoffice Nebentätigkeiten ausführt.
Solange es sich um bezahlte Arbeitszeit handelt, ist der Mitarbeiter verpflichtet, in dieser Zeit Ihnen zur Verfügung zu stehen.
Dies gilt selbst dann, wenn derzeit keine Aufgaben anstehen. Schließlich könnte immer ein betrieblicher Notfall passieren.
Kommt der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, handelt es sich um einen Vertragsbruch, der schlimmstenfalls einen Abmahnungs- oder sogar Kündigungsgrund darstellt. ☹️
Das gleiche gilt in der bezahlten Urlaubszeit. Da diese Erholungszeit von Ihrem Unternehmen bezahlt wird, ist es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt, sie für die Arbeit bei anderen Firmen zu verplanen.
Es muss nicht immer Ärger geben - Ihre Möglichkeiten als Arbeitgeber

Eine allgemeine Mitteilungspflicht für Nebentätigkeiten gibt es in Deutschland nicht. Diese muss daher gesondert im Arbeitsvertrag festgehalten werden, damit Sie sich später darauf berufen können.
Dafür hat sich die Form einer Genehmigungspflicht bewährt: Will der Arbeitnehmer einen Nebenjob annehmen, muss dies zuvor mit der Personalabteilung abgeklärt werden.
Auf diese Weise kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nach und können gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern Lösungen für die Aufnahme eines Nebenerwerbs finden.
Bestehen Bedenken bezüglich der Auswirkungen eines Nebenjobs auf die Arbeitstauglichkeit eines Mitarbeiters, kann die Genehmigung im schlimmsten Fall verweigert werden.
Doch auch wenn Sie einen Mitarbeiter dabei ertappen, wie er heimlich einen Nebenjob im Homeoffice ausübt, muss dies nicht das Aus für ihn sein. Das zeigt auch ein Beispiel aus den USA (These People Who Work From Home Have a Secret: They Have Two Jobs – WSJ) 👇
Tech-Manager Chris Hansen aus den USA berichtet dem Wall Street Journal vom Fall eines freien Entwicklers, der bei Meetings häufig fehlte. Dieser hatte, ohne dass Hansens Unternehmen davon wusste, seine vorherige Stelle behalten. Anstatt den Mitarbeiter zu melden, was dessen Entlassung zur Folge gehabt hätte, zeigte Hansen Verständnis. Diese Entscheidung begründet er mit der mangelnden Loyalität vieler Angestellter, die mit der zunehmenden Jobunsicherheit zu tun hat.
Dieser Erfahrungsbericht zeigt ein wesentliches Problem auf, das von Personalverantwortlichen oft ignoriert wird: Nimmt ein Arbeitnehmer einen Nebenjob auf, hat er einen Grund dafür.
Dieser verschwindet nicht durch Abmahnungen oder die Androhung einer Kündigung – der Mitarbeiter aber bisweilen schon.
Anstatt sofort zu drohen, kann es daher ratsam sein, auf Angestellte zuzugehen und Auffälligkeiten in deren Arbeitsverhalten konstruktiv anzusprechen. Dies zeugt von Wertschätzung und hilft, eine positive Bindung zu Ihren Mitarbeitern aufzubauen. 🤝
Fazit: Der Ton macht die Musik
Klar ist: Ein Mitarbeiter, der während der Arbeitszeit einen anderen Nebenjob im Homeoffice ausübt, verhält sich definitiv nicht korrekt.
Dennoch kann Nachsicht von Vorteil sein: Hat ein Angestellter mehrere Jobs, kann er es mitunter verschmerzen, zum nächsten Job zu springen – zu Ihrem Nachteil, da Sie sein Verhalten gemaßregelt haben. So gehen Ihrem Unternehmen schlimmstenfalls wichtige Fähigkeiten verloren.
Gleichzeitig ist es allerdings keine Lösung, den Nebenerwerb zu ignorieren. Das kann unangenehme Folgen für Ihr Unternehmen haben.
Bevor Sie einen Arbeitnehmer wegen eines heimlichen Nebenerwerbs abmahnen oder entlassen, sollten Sie daher den Diskurs suchen.
Oft ist es auf diese Weise möglich, Kompromisse zu finden. Beispielsweise könnte der Arbeitnehmer freigestellt werden oder zu anderen Zeiten arbeiten, um Überschneidungen von Terminen zu vermeiden.
In jedem Fall müssen Sie jedoch klare Grenzen ziehen, wenn durch einen Nebenjob im Homeoffice seine Arbeitsleistung beeinträchtigt wird.
Haben Sie weitere Tipps, wie man mit einer derartigen Situation umgehen sollte? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare! ✍️
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Bildquelle: „heimlicher Nebenjob“ ©BartekSzewczyk – istockphoto.com; „Stress im Homeoffice“ ©Salon Line – giphy.com; „Mann mit Wecker“ ©Ivan-balvan – istockphoto.com
- Kategorie: Personalmanagement, Arbeitsrecht, Homeoffice
- 27. Mai 2022