Impfpflicht am Arbeitsplatz?
Das Corona-Virus hat selbst heute noch, nach mittlerweile eineinhalb Jahren, viele Teile der Welt noch fest im Griff. An vielen öffentlichen Orten müssen nach wie vor noch Masken getragen werden, Mindestabstände eingehalten werden, und seit diesem Jahr oft auch ein Impfnachweis vorgelegt werden. Denn im Gegensatz zum Jahr 2020 verfügen wir heute in Deutschland über eine ausreichende Menge an Impfstoffen gegen das Virus, die wir während des ersten Jahres der Pandemie noch nicht zur Verfügung hatten. Da könnte man ja eigentlich meinen, dass die Pandemie im Prinzip durchgestanden ist, oder?
Leider entspricht dies nicht ganz der Realität, da immer noch eine viel zu große Anzahl von Menschen nach wie vor nicht dazu bereit ist, sich impfen zu lassen. Zahlreiche Wissenschaftler und Experten sind sich einig, dass die Bekämpfung der Pandemie mit einer höheren Impfbereitschaft in der Bevölkerung wesentlich effektiver und schneller vorangehen würde.
Unter anderem deswegen besteht auch schon seit diesem Jahr eine hitzige Diskussion darüber, ob es für berufstätige Menschen an ihrem Arbeitsplatz eine Impfpflicht geben soll oder nicht.
Impfpflicht - ja oder nein?
Über diese Frage sind sich die Berufstätigen hierzulande uneinig. Laut repräsentativen Umfragen des Meinungsforschungsinstituts „Yougov und des Jobportals Indeed sprachen sich im August mehr als die Hälfte aller Befragten (54 %) für eine derartige Impfpflicht am Arbeitsplatz aus, während 41 % der Umfragen-Teilnehmer diese weiterhin ablehnen. Besonderen Anklang findet eine Impfpflicht vor allem bei älteren Mitarbeitern.
Außerdem ist bei Berufstätigen im Westen Deutschlands der Zuspruch zur Impfpflicht am Arbeitsplatz um einiges höher als bei erwerbstätigen Menschen aus dem Osten unseres Landes. In Westdeutschland begrüßen 53 % der Befragten eine Impfpflicht am Arbeitsplatz, während es in Ostdeutschland 43 % sind.

Können Sie Ihre Mitarbeiter zur Impfung verpflichten?
Abgesehen von der Impfpflicht bei Masern gibt es in Deutschland keine Impfpflicht gegen irgendetwas – und somit auch nicht gegen das Corona-Virus. Insofern gibt es für Sie als Arbeitgeber auch keine gesetzliche Grundlage, auf der eine Impfpflicht für den Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter gerechtfertigt werden kann.
Zwar kann es passieren, dass sich aufgrund mangelnder Impfungen Ihre Mitarbeiter gegenseitig infizieren, was wiederum im Betrieb zu erheblichen finanziellen Einschränkungen und Belastungen führen könnte. Darüber hinaus tragen Sie als Arbeitgeber laut „§ 618 BGB, § 3 ArbSchG“ eine gesetzliche Schutzpflicht gegenüber all Ihren beschäftigten Mitarbeitern.
Das Thema „Impfen“ betrifft jedoch nicht das dienstliche Verhalten am Arbeitsplatz, sondern ist in erster Linie einzig und allein eine Sache der privaten Lebensführung eines jeden Einzelnen.
Allerdings haben sich mittlerweile an vielen Stellen die Ansichten dazu teilweise deutlich verschoben. Zwar sind Impfungen ein Thema, das jeder ausschließlich mit sich selbst ausmachen darf, allerdings ist für viele Mitarbeiter inzwischen die Einhaltung der Grundrechte ein wesentlich stärkeres Argument. Und die Grundrechte beinhalten eben auch unter anderem laut „Art. 2 II GG“ das Recht auf körperliche Unversehrtheit, zu der eine Impfpflicht am Arbeitsplatz laut der Meinung vieler Menschen beitragen würde.
Gibt es Ausnahmen für manche Branchen?

Noch gibt es hierzulande in keiner Berufsgruppe eine Verpflichtung zur Impfung gegen das Corona-Virus. Allerdings gibt es auch Beschäftigte, die während ihrer Tätigkeit regelmäßigen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben – wie unter anderem Pfleger oder Ärzte. Erwerbstätige in diesen Berufen sind laut „§ 23 IfSG“ gesetzlich dazu verpflichtet, die weitere Verbreitung von Krankheitserregern so gut es geht zu verhindern. Zumindest in solchen Tätigkeitsbereichen ist es daher nicht völlig ausgeschlossen, dass sich früher oder später irgendwann doch auf eine entsprechende Impfpflicht an diesen Arbeitsplätzen geeinigt wird.
Die Impfpflicht - würde sie etwas ändern?
Bei den Umfragen der zuvor genannten Institute kam allerdings heraus, dass eine Impfpflicht am Arbeitsplatz keine wirklichen Auswirkungen auf die Impfquote in Deutschland haben würde. Insgesamt wurden 144 ungeimpfte Personen dazu befragt. Ein überwiegender Teil dieser Leute gab an, dass sie sich auch im Falle einer derartigen Impfpflicht vom Arbeitgeber nicht impfen lassen würden. Bei dem Eintritt einer solchen Pflicht würden sie stattdessen unter anderem die folgenden Dinge tun:
- 68 % gaben an, in solchen Fällen rechtliche Schritte einzuleiten.
- 17 % gaben an, sich dann einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
- 3 % gaben an, dass sie dann sofort kündigen würden.
Aber auch bei den Geimpften ist ein Großteil der Leute der Ansicht, dass bei einer derartigen Impfpflicht keine großartigen Verhaltensänderungen zu erwarten sind. Mit 52 % gab mehr als die Hälfte dieser Leute bei der Befragung an, dass es ihnen egal sei, ob ein Kollege die Impfung gegen Corona ablehnt, oder nicht. 26 % hingegen würden mit ungeimpften Mitarbeitern allerdings nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand zusammenarbeiten wollen. 12 % der Geimpften würde probieren, die Ungeimpften noch zu überreden, während 5 % die Zusammenarbeit mit ungeimpften Menschen grundsätzlich ablehnen würde.

Fazit: Noch keine Impfpflicht, deshalb Anreize für Corona-Impfung bieten
Auch nach eineinhalb Jahren in der Corona-Pandemie gibt es – trotz ausreichendem Impfstoff – noch keine gesetzliche Impfpflicht. Und solange das so ist, steht es grundsätzlich jedem Arbeitnehmer frei, sich für oder gegen eine COVID-19-Impfung zu entscheiden. Bei manchen Berufsgruppen kann es unter Umständen zwar durchaus sinnvoll sein, so eine Pflicht einzuführen, allerdings bleibt Ihnen als Arbeitgeber im Prinzip nichts anderes übrig, als Ihren Mitarbeitern genug Anreize für eine Corona-Impfung zu bieten (beispielsweise durch monetäre Vorteile). Des Weiteren sollten Sie stets darauf achten, dass in Ihrem Unternehmen sämtliche Hygienemaßnahmen eingehalten werden, sodass auch ohne Impfpflicht das Arbeitsumfeld für Ihre Angestellten so sicher wie möglich bleibt.
Quellen:
Personalwirtschaft
Lutzabel
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