Impfungen als Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Der Grippewelle aus dem Weg gehen: Mit entsprechenden Impfungen schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter*innen
Gerade in der kalten Jahreszeit sind Erkältungen und weitere Krankheiten wie etwa die Grippe an der Tagesordnung. Auch Büroangestellte und Arbeiter*innen jeden Bereichs bleiben davon nicht verschont. Geht eine Grippewelle herum, so dauert es in der Regel nicht lang, bis eine Ansteckung erfolgt, wenn davor keine Impfungen durchgeführt wurden.
Im Supermarkt, den öffentlichen Verkehrsmitteln und auch im Büro kommen viele Menschen auf kleinen Raum zusammen. Da die Luftzirkulation hierbei eingeschränkt ist, haben Bakterien und Viren es besonders einfach, sich auszubreiten.
Regelmäßiges Lüften kann dabei helfen, die Verbreitung dieser Krankheitserreger einzudämmen, ist jedoch oft nicht ausreichend, um eine Ansteckung komplett zu verhindern. Durch Husten, Niesen oder auch dem Anfassen von Oberflächen wie Türklinken oder der Computermaus können diese nämlich einfach auf Mitarbeiter*innen übertragen werden.
Was das bedeutet, dürfte jeder Arbeitgeber nur zu gut kennen: Krankmeldungen häufen sich gerade in der kalten Jahreszeit. Ist ein Angestellter betroffen, so passiert es nicht selten, dass auch seine Kolleg*innen mit angesteckt werden.
Die damit verbundenen Verdienstausfälle können dabei gravierende Auswirkungen auf den gesamten Betrieb haben. Dabei lassen sich gerade Grippeerkrankungen durch entsprechende Impfungen oft einfach vermeiden.
Impfungen geraten im hektischen Arbeitsalltag gerne in Vergessenheit
Eine Grippeschutzimpfung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse getragen und ist für die meisten Menschen relativ schmerzlos, wird gut vertragen und ist mit nur wenigen Risiken verbunden. Zwar können Schwellungen rund um die Impfstelle entstehen oder grippeähnliche Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen auftreten, allerdings klingen diese Symptome meist innerhalb nur weniger Tage ab und sind in der Regel deutlich schwächer als die Symptome einer tatsächlichen Grippe.
Dennoch lässt sich nur ein kleiner Bruchteil aller Arbeitnehmer*innen tatsächlich gegen die Grippe impfen. Im hektischen Arbeitsalltag nehmen sich nur die wenigsten Menschen Zeit für einen Arztbesuch und schieben diesen gut und gerne auf. Das gilt vor allem Arztbesuchen, die nicht dringlich sind und an keine akuten Beschwerden geknüpft sind.
Genau das trifft auch auf die Grippeschutzimpfung zu, die gerne in Vergessenheit gerät oder als nicht notwendig angesehen wird. Aus diesem Grund lohnt es sich als Arbeitgeber oftmals, seinen Angestellten betriebliche Impfungen anzubieten.
Für Ihre Angestellten und Mitarbeiter*innen hat das entscheidende Vorteile: wird diese Grippeschutzimpfung als betriebliche Maßnahme angeboten, werden Mitarbeiter*innen eher daran erinnert, sich aktiv mit ihrer Gesundheit auseinanderzusetzen und eine solche Impfung in Betracht zu ziehen.
Rückt die Grippeschutzimpfung sonst gerne in den Hintergrund, bekommen Ihre Mitarbeiter*innen auf diese Weise die Möglichkeit, sich noch im Betrieb durch einen entsprechend ausgebildeten Betriebsarzt impfen zu lassen.
Das Anbieten eines betrieblichen Impfschutzes hat außerdem noch einen weiteren Vorteil: ausgebuchte Arztpraxen machen es gerade gesetzlich versicherten Angestellten schwer, einen frühzeitigen Termin zu bekommen. Aus diesem Grund entscheiden sich Arbeitnehmer*innen oft dagegen, einen Arzt aufzusuchen, sofern ihr Anliegen nicht dringlich ist. Lange Wartezeiten in den Arztpraxen selbst tun ihr Übriges.
Dazu kommt, dass ein Arztbesuch oft nur schwer mit der eigenen Arbeitszeit zu vereinbaren ist. Wer zu den gängigen Öffnungszeiten einer Arztpraxis in der Regel selbst arbeitet, entscheidet sich oft dagegen, sich für einen solchen Besuch beurlauben zu lassen. Genau diese Nachteile fallen weg, wenn Sie als Unternehmer einen Betriebsarzt damit beauftragen, Impfungen auf freiwilliger Basis in ihrem Unternehmen durchzuführen.
Auch Ihnen als Unternehmer kommt diese Maßnahme zugute: Fehlzeiten durch Grippeerkrankungen wird so effektiv vorgebeugt und die Gesundheit der Mitarbeiter*innen damit geschützt. Kostenintensive Verdienstausfälle werden so minimiert, die das Unternehmen sonst am Erfolg hindern könnten.

Welche Pflichten und Risiken kommen hierbei auf mich zu?
Entscheiden Sie sich als Arbeitgeber dazu, Ihren Angestellten eine Grippeschutzimpfung anzubieten, so ist das zunächst einmal keine verpflichtende Maßnahme, weder für Sie als Arbeitgeber noch für Ihre Mitarbeiter*innen. Die Entscheidung sich impfen zu lassen, muss hierbei jedem Angestellten selbst überlassen werden.
Da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt, gehört die Grippeschutzimpfung damit auch zur privaten gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen der Angestellten. Somit können Ihre Mitarbeiter*innen keine Haftungsansprüche geltend machen, sollte es nach der Impfung zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen. Das unternehmerische Risiko entfällt für Sie als Arbeitgeber damit also komplett.
Wichtig ist, dass der Körper nach einer Impfung im Schnitt ein bis zwei Wochen braucht, um den Schutz vollständig aufzubauen. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten, Ihren Mitarbeiter*innen die Impfung also noch vor der Grippewelle anzubieten, die Deutschland meist um die Weihnachtszeit herum erreicht.
Empfehlenswert für Impfungen ist also der Zeitraum von Oktober bis November. Gerade Personen mit gesundheitlicher Gefährdung sollten sich dabei mit einer Impfung auseinandersetzen. Dazu zählen ältere Mitarbeiter*innen, aber auch Schwangere, Mitarbeiter*innen mit chronischen Erkrankungen und vor allem auch medizinisches Personal sowie Personen, die eine mögliche Infektionsquelle für ungeimpfte Personen darstellen. Für wen die Impfung letztendlich in Frage kommt, sollte dabei immer mit dem Betriebs- oder Hausarzt abgesprochen werden.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Grippeschutzimpfung für meine Mitarbeiter*innen rechnen?
Wollen Sie Ihren Mitarbeiter*innen betriebliche Impfungen anbieten, so müssen Sie dafür als Arbeitgeber finanziell aufkommen. In der Regel belaufen sich die Kosten dabei auf durchschnittlich etwa 30 Euro pro Impfstoff und ärztliche Leistung. Der Schutz wirkt dabei für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten.
Es ist somit völlig ausreichend, sich nur einmal jährlich gegen die Grippe impfen zu lassen. Auch wenn die Kosten in einem großen Unternehmen mit vielen Mitarbeiter*innen hier zunächst hoch erscheinen, lohnt sich diese Maßnahme in vielen Fällen. Denn: Der wirtschaftliche Schaden, der durch den Ausfall von Mitarbeiter*innen aufgrund von Grippeerkrankungen entsteht, ist in der Regel deutlich höher.
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- Kategorie: Gesundheit
- 16. September 2020
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