Ist Weihnachtsgeld noch zeitgemäß?
Etwa 52 Prozent aller deutscher Arbeitnehmer bekommen jedes Jahr noch das Weihnachtsgeld von den Chefs ausgezahlt. Am häufigsten bekommen die Arbeitnehmer mit einem Tarifvertrag Weihnachtsgeld. Hierbei sind es insgesamt 77 Prozent.
Ein wenig schlechter sieht es für Arbeitnehmer ohne einen Tarifvertrag (41 Prozent) oder solche Bedienstete im Osten aus. Hier bekommen lediglich 40 Prozent aller Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld, obwohl sich dies oftmals eigentlich gar nicht lohnt (Statista).
Sonderzahlungen immer noch erforderlich
Weihnachten kostet generell viel Geld, vor allem die Geschenke und das Essen. Es soll schließlich alles schön sein. Das tariflich vereinbarte Weihnachtsgeld kommt an dieser Stelle gerade recht. Auch, weil besonders zur Weihnachtszeit meist alle Versicherungen zu bezahlen sind. Sonderzahlungen oder Zuwendungen heißen diese Beträge offiziell. Dies sind die Leistungen des Arbeitgebers.
Wann und wie auch immer diese ausbezahlt werden, ob über das Jahr verteilt, zu Weihnachten oder in Form eines 13. Monatsgehaltes – diese Zahlungen kommen meistens zur rechten Zeit, jedoch fallen diese nicht einfach so vom Himmel. Über die Jahrzehnte haben vor allem Mitglieder der Gewerkschaft dafür gekämpft.
Heutzutage jedoch müssen sich Arbeitnehmer oft gegen die Kürzungspläne ihrer Arbeitgeber wehren. Diese Zuwendungen sind für die meisten Arbeitnehmer kein Luxus, sondern werden dringend benötigt.
Die Historie des Weihnachtsgeldes und ihre Entwicklung
Das Thema mit dem Weihnachtsgeld begann bereits vor rund 100 Jahren, als die Bergarbeiter von Thyssen im Jahre 1918 in Duisburg zum ersten Mal für eine Teuerungszulage bzw. Weihnachtsgratifikation streikten. Dabei ging es nicht nur um kostspielige Zubehöre zum Weihnachtsfest, sondern um die Aufrichtung des schlimmsten Mangels.
Als laue Gabe, auf welche kein gesetzlicher und oder tarifvertraglicher Anspruch bestand, teilten einst die Arbeitgeber nach Willkür das Weihnachtsgeld zu. Dies sollte ein Ansporn zur Nachfolge der Tätigkeit und weiterer Diensteifrigkeit sein. Diesen Wortlaut gab es bereits im Jahre 1929 im „Zentralblatt für Handelsrecht“.
Im November des Jahres 1950 setzte die Gewerkschaft der öffentlichen Dienste, Verkehr und Transport (ÖTV) zur Trennung des bei den Beschäftigten durch die im Jahre 1950 eingetretene Verteuerung entstandenen Notstandes sowie in Anerkennung der Mehrarbeit eine einmalige Zahlung über 100 DM zum Weihnachtsfest im öffentlichen Dienst durch.
Das Streiten um das Weihnachtsgeld währte lange an. In der früheren DDR gab es zu Beginn der 1950er Jahre ein Aufbrausen bis hin zu Streiks für die gerechte Verteilung der sogenannten Weihnachtsgratifikation, welche später in Jahresendprämie umbenannt worden war.
Im Jahre 1952 setzte die Gewerkschaft ÖTV zum ersten Mal einen Tarifvertrag über die frühere Weihnachtszuwendung durch. 1954 bekam die IG Metall das tarifvertraglich begründete Weihnachtsgeld für die Bediensteten in der Elektro- und Metallindustrie. Dann folgte im Jahre 1971 das Bankgewerbe.
In der Bundesrepublik Deutschland stand im Jahre 1955 im DGB-Aktionsprogramm, dass es ein unwürdiger und unerträglicher Zustand ist, dass in jedem Jahr der Disput zwischen Arbeitgebern und den Arbeiternehmer um die Zahlung des Weihnachtsgeldes herrscht.
Auch Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte waren vom Streit um die Weihnachtszuwendungen sehr stark betroffen. Daher ist die Zahlung der Weihnachtsgelder durch einen Tarifvertrag eingeführt worden.
1974 konnte die IG Papier und Druck für die Druckindustrie das vertragsgemäß verankerte Recht auf die tariflich gesicherte Jahresleistung durchsetzen. Im Einzelhandel wurde dies erst im Jahre 1980 durchgesetzt.
Arbeitgeber und Tarifvertrag bestimmen über Weihnachtsgeld

Einen legitimen Anspruch auf das Weihnachtsgeld gibt es allerdings bis heute nicht. Jedoch sicherten die Gewerkschaften es schrittweise in den Tarifgesetzen mit den Arbeitgebern ab.
Heute wird das Weihnachtsgeld oftmals mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt. Aber was ist eigentlich die Weihnachtsgeldzahlung? Rechtlich betrachtet ist es ein separates Entgelt, welches der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausbezahlt.
In den allermeisten Unternehmen wird dies im November mit dem monatlichen Lohn ausbezahlt. Wie es der Name schon sagt, war es anfänglich vor allem dafür vorgesehen, Geschenke für das Weihnachtsfest zu kaufen.
Genauer gesehen ist die Thematik Weihnachtsgeld jedoch sehr komplex. Über die eigentliche Summe des Weihnachtsgeldes, wann es genau ausgezahlt wird und ob die Mitarbeiter überhaupt Weihnachtsgeld bekommen, entscheidet einzig und allein der Arbeitgeber bzw. der Tarifvertrag.
Das Weihnachtsgeld ist heutzutage noch im Trend und oft eine freiwillige Sonderzahlung des Unternehmens, welches meistens auch die Betriebstreue der Mitarbeiter ausgleichen soll. Dieses 13. Monatsgehalt ist ein regelmäßiges und vertraglich vereinbartes Entgelt für eine erbrachte Leistung des Mitarbeiters im Unternehmen.
Aber es gibt beim Weihnachtsgeld auch Ausnahmeregellungen. Im Fall einer Kündigung vor Ende des Jahres würde das 13. Gehalt in einem solchen Fall anteilig auf das Jahr verteilt und ausbezahlt. Das eigentliche Weihnachtsgeld hingegen müssen die Arbeitnehmer eventuell sogar an das Unternehmen zurückzahlen, wenn sie es verlassen.
Wird das Weihnachtsgeld gestrichen oder im Nachgang verweigert, führt dies sogar zu Prozessen bei den zuständigen Arbeitsgerichten. Hierbei geht es um die Frage, ob die Leistung gekürzt werden darf oder bei vorzeitiger Kündigung gestrichen oder schlimmstenfalls auch zurückverlangt werden darf.
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihrem Angestellten bereits dreimal Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt jeweils zum Jahresende in unterschiedlicher Höhe gezahlt haben, so darf der Arbeitnehmer in jedem Jahr eine Sonderzahlung erhalten.
Es gibt heute keinen Prozentsatz oder eine Pauschale, den Angestellte anwenden können, um die Höhe ihres Weihnachtsgeldes zu berechnen. So entscheidet der Arbeitgeber oder die Tarifgesetze über die Höhe des auszuzahlenden Weihnachtsgeldes.
Dies ist je nach Branche im Durchschnitt zwischen 30 und 100 Prozent eines monatlichen Einkommens. Viele Angestellte bekommen also auch ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zum Gehalt im Monat November.
Dies ist oft aber auch bereits die Höchstgrenze. Aspekte, die grundsätzlich die Höhe des Weihnachtsgeldes beeinflussen, sind die Branche, in welcher der Arbeitnehmer tätig ist, das Unternehmen sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen.
Da das Weihnachtsgeld eigentlich kein Luxus, sondern für die Bediensteten ein notwendiges Einkommen ist, welches sie einplanen, haben vor allem die Gewerkschaften über die Jahre hinweg für eine tarifvertragliche Sicherung gekämpft. Hiermit sollte auch die eigenmächtige Verteilung des Weihnachtsgeldes durch die Unternehmen beendet werden.
Die Zahlung des Weihnachtsgeldes trägt erheblich zur Attraktivität eines Jobs bei. Das kann vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels zusätzlich an Bedeutung gewinnen.

Alternativen zum Weihnachtsgeld
Sachleistungen sind eine mögliche Alternative zum Weihnachtsgeld. Arbeitgeber, welche wegen der Sozialabgaben und der Steuerpflicht das Weihnachtsgeld nicht zahlen möchten, könnten über Sachleistungen als mögliche Alternative nachdenken.
Dies kann zum Beispiel ein Smartphone oder ein Notebook sein, welches zur privaten Nutzung dem Mitarbeiter überlassen wird. Solche Sachleistungen sind in jedem Falle steuerfrei.
Ein Dienstfahrzeug für die private Nutzung muss der Arbeitnehmer allerdings wegen des geldwerten Vorteils versteuern. Dies ist wegen der privaten Nutzung pauschal oder mithilfe eines Verwendungsnachweises durch ein Fahrtenbuch möglich. Tablet, Smartphone und Notebook können als Sachleistungen dem Mitarbeiter also privat und somit steuerfrei übergeben werden.
Die Kosten für die Beschaffung trägt hierzu der Arbeitgeber und die Mitarbeiter können diese Geschenke in jedem Fall sowohl beruflich und auch privat verwenden.
Fazit: Weihnachtsgeld von verschiedenen Aspekten abhängig
Grundsätzlich bestimmt der Tarifvertrag bzw. der Arbeitgeber, ob die Angestellten Weihnachtsgeld erhalten. Dabei ist auch die Branche sowie die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit ausschlaggebend. Je nach Branche erhalten Arbeitnehmer durchschnittlich zwischen 30 und 100 Prozent eines Monatsgehalts. Auch wenn das Weihnachtsgeld noch immer im Trend ist, können Arbeitgeber alternativ auf Sachleistungen für ihre Mitarbeiter zurückgreifen.
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- Kategorie: Personalmanagement, Arbeitsrecht
- 08. Dezember 2021
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