Kickertisch im Aufenthaltsraum – was tun, wenn die Nutzung eskaliert?
Tischfußball ist beliebt. In immer mehr Unternehmen steht ein Kickertisch im Aufenthaltsraum. Vor allem bei Start-up-Unternehmen gehört der Tischkicker fast schon zur Grundausstattung. In manchen Unternehmen werden sogar Kicker-Turniere zwischen den Abteilungen ausgetragen, teilweise auch mit Spieler*innen aus verschiedenen Betrieben.
Zweifellos ist Tischfußball gut für die körperliche Fitness und macht Spaß. Doch was kann man tun, wenn die Nutzungszeit am Kickertisch eskaliert und die Arbeit in den Hintergrund gerät?
Welche Vorteile hat ein Kickertisch im Büro?
Viele Unternehmen setzen darauf, dass der Kickertisch die Motivation der Mitarbeiter*innen erhöht. Denn nicht jeder Mitarbeiter*in hat dieselbe Arbeitsmoral, für manche ist ihre Tätigkeit eher ein lästiges Übel. Diese Zeitgenoss*innen treten den Weg zur Arbeit oftmals lieber an, wenn eine Attraktion geboten wird.
Die Anschaffung eines Kickertisches wird als Wertschätzung verstanden, was sich tatsächlich positiv auf die Arbeitsleistung auswirken kann, da Motivation und Loyalität zum Unternehmen wachsen.
Innerhalb des Betriebs hat ein Kickertisch im Aufenthaltsraum eine kommunikative Wirkung. Mitarbeitende, die sich bislang kaum kannten, kommen miteinander ins Gespräch und entdecken ihre gemeinsame Leidenschaft für das Kickern oder entwickeln sie gemeinsam.
Unternehmen, die in einer Abteilung ein Kickerturnier veranstalten, an dem die gesamte Belegschaft teilnehmen kann, sorgen für noch umfassendere Vernetzung. Das kann vorteilhaft sein, denn so lernen Kolleg*innen andere Arbeitsbereiche und oft auch betriebliche Zusammenhänge kennen.
Wieder andere Mitarbeiter*innen, die bislang im Konkurrenzkampf miteinander standen, begraben durch eine gemeinsame Freizeitbeschäftigung nicht selten das Kriegsbeil und entwickeln ein freundschaftliches Klima. Eine gute Arbeitsatmosphäre mit Personal, das Hand in Hand arbeitet, ist für jedes Unternehmen ein Gewinn.
Ebenfalls vorteilhaft ist die körperliche Bewegung als hervorragendes Mittel gegen Stress. Wer viel am Schreibtisch sitzt, profitiert von sportlicher Betätigung als Ausgleich. Ein Kickertisch kann zudem den Effekt haben, positiv wirkende Hormone auszuschütten.
Das kann sich sogar auf die Zahl der Krankmeldungen auswirken, und das im vorteilhaften Sinne. Mit einem Kickertisch zieht eine Art Betriebssport ins Unternehmen ein, der keine zusätzlichen finanziellen Belastungen vom Arbeitgeber erfordert.
Nachteile des Kickertisches: Wenn die Nutzung übertrieben wird
Der Kickertisch im Aufenthaltsraum kann also viele Vorteile haben. Doch leider auch das Potenzial, sich nachteilig auszuwirken. Das kann mancherorts schon beim Aufstellen des Geräts beobachtet werden. Die damit gesendete Botschaft des jugendlichen, hippen Unternehmens kommt nicht bei jedem gut an.
Es mag im Kollegenkreis durchaus Stimmen geben, die den Kickertisch als eine Art Gruppenzwang empfinden und sich durch die Geräuschkulisse gestört fühlen – immerhin sind die klackenden Spielgeräusche laut und werden gerne von Johlen begleitet.
In Firmen können sich zwei Lager bilden: Kickerfans und Leute, die davon genervt sind. Auch die Annahme, dass sich die Arbeitsleistung steigert, trifft nicht generell ins Schwarze. Wer sich übermäßig mit dem Spiel identifiziert, der feiert seinen Sieg oder nagt an der Niederlage. Die erneute Konzentration auf die Arbeit tritt nach Kicker-Pausen oftmals mit erheblicher Verzögerung ein.
All das mag noch zu handhaben sein, solange sich das Kickern auf einen bestimmten Zeitraum reduziert: zu klaren Zeiten der Mittagspause und nach Feierabend. Doch eben hier liegt oftmals der Knackpunkt. Mitarbeiter*innen halten sich nicht an feste Zeiträume und kommen vom Kickern nicht mehr los.
Das ist untragbar für jene, die wirklich arbeiten wollen und müssen, dabei jedoch gestört werden. Zudem ist es ungerecht, denn Arbeitszeit ist nicht als Freizeitvergnügen gedacht. Artet es mit dem Kickertisch im Aufenthaltsraum derart aus, ist eine Grenze des Zumutbaren überschritten. Es muss gehandelt werden. Welche Möglichkeiten dazu haben Sie als Arbeitgeber?
Gibt es Vorgaben aus dem Arbeitsrecht?
Generell wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen ein Arbeitsvertrag geschlossen. Darin ist die individuelle Arbeitszeit geregelt. Sofern sie sich im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes bewegt, besteht damit ein gültiger Vertrag, der von beiden Seiten eingehalten werden muss.
Vorgaben zu den Pausenzeiten regelt § 4 ArbZG. Darin sind die Mindestzeiten der Pausen geregelt. Zusätzlich können Sie die Lage der Pausen bestimmen. Werden diese Pausen überschritten, so liegt aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Vertragsverstoß vor.
Abmahnung und Kündigung

Sofern Sie im Betrieb eine klare und gültige Regelung getroffen haben und Mitarbeiter*innen diese Pause überziehen, so gilt das als Unpünktlichkeit. Sie kann zu einer Abmahnung führen und danach zur Kündigung, sofern sich am bemängelten Verhalten nichts ändert.
Schon in der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass es zu weiteren Konsequenzen führen kann, sollte keine Verhaltensänderung seitens des Abgemahnten eintreten. In der Abmahnung muss exakt formuliert sein, wodurch der bzw. die Betroffene durch welche Vorschrift verstoßen hat.
Ermahnung
Etwas weniger drastisch ist die Ermahnung. In ihr wird das Verhalten benannt und getadelt. Es wird deutlich gemacht, dass das unangebrachte Verhalten als Vertragsverstoß eingeordnet wird. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass es künftig zu unterlassen ist. Der Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung fehlt in der Ermahnung jedoch.
Die Ermahnung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei in der Regel die schriftliche Variante bevorzugt wird. Selbstverständlich kann der Ermahnung eine Abmahnung sowie die Kündigung folgen, sollte keine Verhaltensänderung eintreten.
Minusstunden
Ermahnung und Abmahnung sind bereits sehr deutliche Signale, die allerdings auch ihr Ziel verfehlen können. Es braucht Fingerspitzengefühl, die Lage richtig einzuschätzen und zu solchen Mitteln zu greifen, die eine wirkliche Verbesserung auslösen. Ist die betroffene Person nach einer Abmahnung demotiviert und kündigt dem Betrieb „innerlich“, dann ist durch die Maßnahme zwar das eine Übel beseitigt, jedoch ein anderes entstanden.
Das mildeste und dennoch oft wirksamste Vorgehen besteht im persönlichen Gespräch. In Betrieben mit Kickertisch herrscht zumeist eine lockere Atmosphäre, sodass ohne Weiteres schon beim ersten Ausufern des Kickerns darauf hingewiesen werden kann, dass das „so nicht geht“.
Nützt das nichts, so können Sie ein ernsteres Gespräch führen und zugleich ankündigen, dass künftig jegliches Überziehen der Pause in Form von Minusstunden protokolliert wird. Dazu führen Sie ein Arbeitszeitkonto und halten die Zeiten fest, in denen Pausen überzogen wurden. Die Minusstunden werden später nach gesetzlichen Vorgaben abgearbeitet oder vom Gehalt abgezogen.
Diese Lösung ist jedoch nur dann zu empfehlen, wenn andere Mitarbeiter*innen nicht durch das Kickern gestört werden. Ist das der Fall, sollte im Interesse jener Kolleg*innen dafür gesorgt werden, dass das Problem umgehend beseitigt wird. Hier kommen Ermahnung und Abmahnung in Betracht.

Wie kann vorab vermieden werden, dass die Kickerzeiten eskalieren?
Um Probleme durch übermäßiges Kickern zu vermeiden, können Sie schon im Vorfeld einiges tun. Zunächst ist es sinnvoll, eine Umfrage zu starten, ob ein Kickertisch im Betrieb überhaupt erwünscht ist. Sind einige Personen strikt dagegen, so zeugt das bereits von künftigem Konfliktpotenzial. Denn zumindest im Winter, wenn Pausen seltener außer Haus verbracht werden, werden die Betreffenden sich am Lärm womöglich stören – und das schon ohne zeitliche Eskalation.
Bedenken Sie auch Ihre künftige Personalakquise. Es gibt Menschen, für die Betriebe mit Kickertisch tabu sind.In diesen Fällen bietet sich ein Billardtisch als Alternative an. Dabei geht es sehr viel gemäßigter zu als beim Kickern. Auch die Spieler*innen kommen nicht derart „in Fahrt“, dass sie sich später nicht mehr aufs Arbeiten konzentrieren können.
Ebenso können Sie einen Kickertisch probeweise ausleihen und die Entwicklung beobachten. Stellen Sie von Beginn an klare Regeln auf und weisen Sie darauf hin, dass der Tisch bei Nichteinhaltung wieder aus dem Unternehmen verschwinden wird.
Haben Sie einen Kickertisch in Ihrem Unternehmen? Welche Erfahrungen haben Sie bisher gemacht? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!
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- Kategorie: Personalmanagement, Arbeitsrecht
- 07. Dezember 2020
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