Mitarbeitergeschenke: Do’s und Dont’s für Arbeitgeber
Geschenke an Mitarbeiter kommen gut an, erhöhen die Motivation und stärken die Loyalität zum Unternehmen. Grundsätzlich dürfen Sie Ihrem Personal selbstverständlich so viel schenken, wie Sie möchten.
Doch welche Rolle spielt das Finanzamt? Was darf ein Mitarbeitergeschenk kosten, damit es steuerfrei und für Sie als Arbeitgeber zugleich abzugsfähig ist? Dafür gibt es klare Regeln. Sie gelten für die Höhe sowie für die Art des Geschenks und unterscheiden sich nach dem Anlass.
Werfen wir einen Blick auf die steuerlichen Regelungen, die bei Mitarbeitergeschenken gelten. ⬇️
Inhalt
Warum Mitarbeitergeschenke?
Attraktivität im Arbeitsmarkt: Der Wettbewerbsvorteil durch Zusatzleistungen
In der heutigen Arbeitswelt sind Mitarbeitergeschenke weit mehr als eine reine Geste der Wertschätzung. Sie spielen eine entscheidende Rolle in der Unternehmenskultur und können maßgeblich zur Mitarbeitermotivation und -bindung beitragen.
In einer Zeit, in der Fachkräftemangel herrscht und der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte zunimmt, sind solche Zusatzleistungen nicht nur attraktiv, sondern oft ein entscheidendes Kriterium für Arbeitnehmer bei der Wahl ihres Arbeitgebers. ⚖️
Steigerung der Mitarbeitermotivation: Wie Anerkennung das Arbeitsklima verbessert
Studien belegen, dass sich Mitarbeitergeschenke positiv auf das Arbeitsklima auswirken können. Sie sind ein Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung, die über das monatliche Gehalt hinausgeht. Dies kann zu einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit führen, was wiederum die Produktivität und Kreativität am Arbeitsplatz steigern kann. Besonders in Zeiten der Digitalisierung und des Homeoffice, wo der persönliche Kontakt seltener wird, helfen solche Gesten, die Verbundenheit mit dem Unternehmen zu stärken.
Positive Auswirkungen auf das Employer Branding: Mitarbeitergeschenke als Imagefaktor
Ein weiterer wichtiger Aspekt von Mitarbeitergeschenken ist ihre Auswirkung auf das Employer Branding. In einer Welt, in der Arbeitgeberbewertungen und Erfahrungsberichte online schnell zugänglich sind, können positive Maßnahmen wie Mitarbeitergeschenke das Image eines Arbeitgebers deutlich aufwerten. Dies hilft nicht nur bei der Rekrutierung neuer Talente, sondern stärkt auch das Commitment der aktuellen Belegschaft.
Vermittlung von Unternehmenswerten: Geschenke als Spiegel der Firmenkultur
Zudem bieten Mitarbeitergeschenke eine hervorragende Möglichkeit, spezifische Unternehmenswerte zu kommunizieren und zu leben. Ob es um Nachhaltigkeit, Innovation oder Teamgeist geht – durch sorgfältig ausgewählte Geschenke können diese Werte auf subtile und wirksame Weise vermittelt werden.
Steuerliche Vorteile: Finanzielle Anreize für das Unternehmen
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Mitarbeitergeschenke, sofern sie richtig eingesetzt werden, auch steuerliche Vorteile bieten können. Dies stellt einen zusätzlichen Anreiz für Unternehmen dar, solche Leistungen in ihre Personalstrategie zu integrieren.
Im nächsten Abschnitt werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Arten von Mitarbeitergeschenken, die Unternehmen zur Verfügung stehen, um ihre Wertschätzung auszudrücken und gleichzeitig die Unternehmenskultur zu stärken. 👇
Welche Arten von Mitarbeitergeschenke lassen sich unterscheiden?
Bei einem Mitarbeitergeschenk in Form einer Sachzuwendung unterscheidet man
- Geschenke an Mitarbeiter zu besonderen persönlichen Anlässen
- Regelmäßige Zuwendungen ohne persönlichen Anlass
- Höherwertige Präsente mit Pauschalversteuerung
1. Mitarbeitergeschenk zu persönlichen Anlässen
Geschenke an Mitarbeiter zu einem besonderen persönlichen Anlass dürfen bis zu 60 Euro brutto kosten. Sie werden als Betriebsausgabe anerkannt, wenn sie tatsächlich an einen besonderen persönlichen Anlass gekoppelt sind.
Dazu zählen Geburtstage, Hochzeiten und Geburten, aber auch Anlässe im betrieblichen Zusammenhang: Beförderungen, ein Mitarbeiterjubiläum, die Wiederaufnahme der Arbeit nach der Elternzeit oder einer längeren Erkrankung sowie die Verabschiedung des Mitarbeiters in den Ruhestand.
Diese Anlässe sind nach Ansicht des Gesetzgebers ausreichende Gründe für ein abzugsfähiges Geschenk.
Feste wie Weihnachten und Ostern zählen dagegen nicht zu den persönlichen Anlässen, da sie allgemeiner Natur sind und nicht nur einzelne Mitarbeiter betreffen. Auch eine Zuwendung aufgrund besonders guter Leistungen wird nicht als Geschenk aus einem persönlichen Anlass anerkannt.
Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig, sowohl die Quittung für das Geschenk aufzubewahren als auch zu notieren, zu welchem Anlass das Präsent überreicht wurde. So können Sie bei einer Rückfrage des Finanzamts belegen, dass die steuerliche Geltendmachung des Geschenks korrekt ist.
Aus Sicht des Finanzamts gehören diese Präsente zu den Aufmerksamkeiten. Sie sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie die Freigrenze nicht überschreiten – auch nicht um einen einzigen Cent.
Es gibt keine jährliche oder monatliche Obergrenze für diese Art von Mitarbeitergeschenk. Fallen Hochzeit und Geburt eines Kindes in denselben Monat, so können zwei Präsente zum jeweiligen Höchstpreis von 60 Euro überreicht werden (also innerhalb eines Monats Präsente im Wert von 120 Euro).
Feiert der Mitarbeiter im betreffenden Monat Geburtstag, so kann sogar ein drittes Geschenk folgen, sodass er im selben Monat Geschenke im Gesamtwert von 180 Euro erhält.
Geschenke zu besonderen Anlässen berühren oder schmälern auch nicht das Recht, Mitarbeitenden regelmäßige bzw. monatliche Sachzuwendungen steuerfrei und abzugsfähig zukommen zu lassen.
Die Freigrenzen haben nichts miteinander zu tun und können unabhängig voneinander voll ausgeschöpft werden.
Als Aufmerksamkeit kann auch ein Gutschein verschenkt werden. Er darf allerdings nur für eine Sachzuwendung gelten und nicht für die Auszahlung von Geld. Hier bitte beachten, dass eine finanzielle Erstattung von eventuellen Restbeträgen ausgeschlossen ist.
👉 Hinweis: Wäre das der Fall, so wäre der Charakter einer reinen Sachzuwendung nicht mehr gegeben und die Zuwendung müsste versteuert wären; ebenso müssten Beiträge zur Sozialversicherung darauf abgeführt werden!
2. Monatliches Mitarbeitergeschenk ohne persönlichen Anlass
Während Weihnachtsgeschenke nicht als besonderer persönlicher Anlass gelten, können sie als Aufmerksamkeit mit einer Freigrenze von monatlich 50 Euro übergeben werden.
Sachzuwendungen, die unter die monatliche 50-Euro-Grenze fallen, benötigen keinen bestimmten Anlass. Sie können zur Belohnung, zur Motivation usw. verschenkt werden.
Achten Sie darauf, dass Sie die Grenze von monatlich 50 Euro nicht übersteigen. Die Steuerfreiheit und Abzugsfähigkeit kann für jeden Mitarbeiter 12 Mal im Jahr in Anspruch genommen werden.
Allerdings können die Beträge nicht miteinander verrechnet werden. Die Freigrenze gilt tatsächlich für jeden einzelnen Monat bis zur jeweiligen Grenze von 50 Euro und ist nicht auf andere Monate übertragbar.
Die Lage bei Sachzuwendungen
Wie dürfen die Sachzuwendungen aussehen? Sie haben freie Hand. Es kann sich um eine monatliche Fahrkarte handeln, um einen Fitnessstudio-Vertrag oder auch um einen Tankgutschein.
❗ Achtung: Ein Tankgutschein, eine Fahrkarte etc. dürfen nicht im Nachhinein erstattet werden.
Die Gutscheine sind generell vor der Inanspruchnahme auszuhändigen. Auch müssen sie zwingend zusätzlich zum regulären Gehalt überreicht werden. Es ist demnach nicht möglich, einen Teil des Gehalts durch eine steuerfreie Zuwendung zu „ersetzen“.
Die Freigrenzen für monatliche Zuwendungen ohne Anlass können mit jenen für Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass parallel ausgeschöpft werden.
Erhält ein Mitarbeiter einen monatlichen Gutschein für das Fitnessstudio, so kann er sich dennoch über ein Geburtstagsgeschenk im Wert von bis zu 60 Euro freuen.
👉 Hinweis: Die Freigrenze von 50 Euro monatlich für Aufmerksamkeiten kann, muss aber selbstverständlich nicht jeden Monat ausgeschöpft werden. Derartige Aufmerksamkeiten eignen sich auch hervorragend, um besondere Situationen im Unternehmen (beispielsweise den Wechsel zu einer anderen Organisationsform wie dem Shared Desk) den Mitarbeitern durch eine Zuwendung zu „versüßen“.

3. Höherwertiges Mitarbeitergeschenk mit Pauschalversteuerung
In entsprechenden Positionen und zu ganz besonderen Anlässen können die Freigrenzen nicht ausreichend sein, um Mitarbeitenden eine adäquate Wertschätzung entgegenzubringen.
Dafür gibt es eine spezielle gesetzliche Regelung, die bis zu einem jährlichen Geschenkwert von 10.000 Euro für jeden Mitarbeiter greift.
Ein Geschenk zu diesem Preis ist abzugsfähig, allerdings muss dafür eine Pauschalsteuer von 30 Prozent des Wertes abgeführt werden.
Üblicherweise übernimmt der Schenkende die Abführung der Pauschalsteuer, um den Arbeitnehmer nicht finanziell zu belasten, ansonsten ginge der Charakter eines Geschenkes verloren.
Wenn Sie als Arbeitgeber die Steuer abführen, so können Sie die Steuer selbst wiederum als Betriebsausgabe absetzen.
Sind Geschenke vom Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig?
Diese Frage ist besonders relevant, da sie sowohl arbeitsrechtliche als auch steuerliche Implikationen hat. Grundsätzlich gilt, dass Geschenke vom Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein können. Es ist jedoch wichtig, die geltenden Grenzen und Regelungen genau zu kennen.
Freigrenze für Sachbezüge:
Nach aktuellem Stand (Stand 2023) dürfen Sachbezüge bis zu einem Wert von 60 Euro pro Anlass und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Dies beinhaltet Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Freigrenze nicht überschritten werden darf, da sonst der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird.
Unterscheidung zwischen Geld- und Sachleistungen:
Während Sachgeschenke unter die genannte Freigrenze fallen können, sind Geldgeschenke grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dazu zählen auch Geldkarten, die wie Bargeld verwendet werden können.
Betriebsveranstaltungen:
Geschenke, die im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (wie Weihnachtsfeiern) gegeben werden, fallen ebenfalls unter bestimmte Freigrenzen. Hier gilt es, die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu beachten, da sich diese ändern können.
Notwendige Dokumentation:
Um steuerliche Vorteile geltend zu machen, ist es notwendig, die Vergabe von Geschenken entsprechend zu dokumentieren. Dies beinhaltet den Anlass des Geschenks, den Empfänger sowie den Wert des Geschenks.
Es ist ratsam, dass Unternehmen die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen und eventuelle Änderungen im Steuerrecht regelmäßig prüfen und gegebenenfalls mit einem Steuerberater oder einer Fachkraft für Lohn- und Gehaltsabrechnung Rücksprache halten. Dies stellt sicher, dass alle Geschenke korrekt behandelt werden und keine unerwünschten steuerlichen oder sozialversicherungstechnischen Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Mitarbeitergeschenke sind steuerlich abzugsfähig?
Generell sind nur Geschenke in Form von Sachwerten steuerlich abzugsfähig. Das kann ein Blumenstrauß, ein Kalender oder ein Buch sein – bargeldlose Präsente können nach § 37 b EStG grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings wirken sich die Art, der Anlass und der Preis des Geschenks auf die Abzugsfähigkeit aus.
Finanzielle Zuwendungen dagegen sind als sogenannter Barlohn stets steuerpflichtig, außerdem müssen Beiträge zur Sozialversicherung für sie abgeführt werden.
❗ Vorsicht: Gutscheine, die in finanzielle Leistungen umgewandelt werden können, gelten nicht als Sachwerte und müssen regulär versteuert werden.
Beispiele für mögliche Mitarbeitergeschenke
Klassische Geschenke:
Hierzu zählen Artikel wie Firmenmerchandise (z. B. Tassen, Stifte), Bücher oder auch Gutscheine für lokale Geschäfte oder Online-Plattformen. Diese Geschenke sind oft universell einsetzbar und können zu verschiedenen Anlässen, wie Geburtstagen oder Jubiläen, verteilt werden. 🎁
Erlebnisgeschenke:
Dazu gehören beispielsweise Eintrittskarten für Veranstaltungen, Gutscheine für Restaurants oder Wochenendtrips. Solche Erlebnisse bleiben oft länger in Erinnerung und tragen dazu bei, dass sich Mitarbeiter besonders geschätzt fühlen.
Gesundheits- und Wellnessgeschenke:
Diese Kategorie umfasst Gesundheitsförderungen wie Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Massagen oder Gesundheitschecks. Sie zeigen, dass das Unternehmen sich um das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter kümmert.
Personalisierte Geschenke:
Personalisierte Geschenke, wie gravierte Schreibwaren oder individuell gestaltete Auszeichnungen, haben einen hohen emotionalen Wert und drücken eine persönliche Wertschätzung aus.
Bildung und Weiterbildung:
Geschenke in Form von Weiterbildungsangeboten, wie Sprachkurse, Fachseminare oder Online-Kurse, sind besonders wertvoll, da sie in die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeiter investieren.
Sozialverantwortliche Geschenke:
Hierbei handelt es sich um Geschenke, die einen sozialen oder ökologischen Mehrwert bieten, wie Spenden in Namen des Mitarbeiters oder Produkte von sozialen Unternehmen. Diese zeigen das Engagement des Unternehmens für gesellschaftliche Verantwortung.
Flexible Benefits:
Dies sind wählbare Vorteile, wie zusätzliche Urlaubstage, Home-Office-Optionen oder Kinderbetreuungszuschüsse, die eine hohe individuelle Wertschätzung ausdrücken und auf die persönlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter eingehen.
Jede dieser Geschenkart hat ihre eigenen Vorzüge und kann je nach Anlass und Unternehmenskultur unterschiedlich gut passen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Vielfalt der Möglichkeiten erkennen und diese kreativ und bedacht einsetzen, um ihre Wertschätzung auf eine Weise auszudrücken, die sowohl zu ihren Mitarbeitern als auch zu ihrem Unternehmen passt. 🧡

Welche Geschenke dürfen Arbeitgebern ihren Mitarbeitern nicht machen?
Beim Thema Mitarbeitergeschenke gibt es nicht nur steuerrechtliche, sondern auch ethische und rechtliche Grenzen, die Arbeitgeber beachten müssen. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass nicht alle Arten von Geschenken angemessen oder erlaubt sind.
Unangemessene oder unethische Geschenke:
Geschenke, die als unangemessen oder unethisch angesehen werden können, sollten vermieden werden. Dazu zählen Artikel, die gegen die guten Sitten verstoßen oder diskriminierend sein könnten. Dies umfasst auch Geschenke, die eine persönliche oder intime Note haben und somit die professionelle Distanz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überschreiten könnten.
Zu wertvolle Geschenke:
Sehr teure Geschenke können problematisch sein, da sie den Anschein einer Bestechung oder eines unangemessenen Anreizes erwecken könnten. Dies kann besonders in Branchen relevant sein, in denen Compliance-Regeln strikt eingehalten werden müssen.
Geschenke mit Interessenkonflikt:
Geschenke, die einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen oder als Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen gedeutet werden können, sind ebenfalls problematisch. Hierzu zählen beispielsweise Geschenke von Lieferanten oder Kunden an Mitarbeiter in entscheidenden Positionen.
Geschenke, die gegen Unternehmensrichtlinien verstoßen:
Jedes Unternehmen sollte klare Richtlinien bezüglich Geschenken haben. Geschenke, die gegen diese internen Regelungen verstoßen, sollten vermieden werden.
Geschenke, die Ungleichheit fördern:
Geschenke sollten fair und gleichmäßig verteilt werden. Geschenke, die eine Ungleichbehandlung zwischen Mitarbeitern fördern oder den Anschein von Bevorzugung erwecken, können das Arbeitsklima negativ beeinflussen und sollten daher vermieden werden.
Es ist für Unternehmen empfehlenswert, klare Richtlinien und Grenzen bezüglich Mitarbeitergeschenken festzulegen und diese regelmäßig zu überprüfen. Dabei sollten nicht nur rechtliche Aspekte, sondern auch ethische Überlegungen und die Unternehmenskultur berücksichtigt werden.
Fazit: Geschenke an Mitarbeiter statt Gehaltserhöhung – für beide Seiten sinnvoll
Von einer Gehaltserhöhung bleibt infolge der höheren Abgaben für Lohnsteuer und Sozialbeiträge für die Mitarbeiter meist wenig übrig, oft ist die Hälfte der Gehaltserhöhung betroffen. Auch für Sie als Arbeitgeber fallen Mehrausgaben über die eigentliche Gehaltserhöhung hinaus an.
Eine Alternative zu einer kleinen Gehaltserhöhung sind steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter. Sofern Sie dokumentieren, woraus die monatlichen Aufmerksamkeiten bis zur Höhe von jeweils 50 Euro bestehen und zu welchen besonderen Anlässen weitere Geschenke (bis jeweils 60 Euro) überreicht wurden, handelt es sich um ein völlig korrektes Vorgehen.
Sie als Arbeitgeber müssen nichts versteuern und der Mitarbeiter kann die Geschenke in voller Höhe genießen. Bei drei Geschenken zu besonderen Anlässen wie der Hochzeit, Geburt und zum Geburtstag plus der monatlichen Aufmerksamkeiten kommen so insgesamt jährlich 780 Euro zusammen.
Selbst wenn Hochzeit und Geburt künftig wegfallen, können Sie dem Mitarbeiter noch immer 660 Euro jährlich in Form eines Sachwertes ohne jegliche steuerliche Auswirkung zukommen lassen.
Zu welchen Anlässen überreichen Sie in Ihrem Unternehmen Geschenke an Mitarbeiter? Wir freuen uns über Ihren Kommentar! ⬇️
Häufig gestellte Fragen zu Mitarbeitergeschenken
Mitarbeitergeschenke sind Präsente oder Vergünstigungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern aus verschiedenen Anlässen – wie Jubiläen, Feiertagen oder zur Anerkennung besonderer Leistungen – zukommen lässt.
Sie dienen dazu, Wertschätzung zu zeigen, die Mitarbeitermotivation zu steigern und die Bindung an das Unternehmen zu festigen. Diese Geschenke können in verschiedensten Formen auftreten, von materiellen Gegenständen und Erlebnisgutscheinen bis hin zu zusätzlichen Urlaubstagen oder Weiterbildungsangeboten.
Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur und tragen zur positiven Arbeitsatmosphäre bei.
Ja, Mitarbeitergeschenke sind grundsätzlich zulässig. Sie bieten eine Möglichkeit für Arbeitgeber, Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern auszudrücken und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Es gibt jedoch bestimmte rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen.
Die Höhe der Geschenke an Mitarbeiter wird durch steuerliche Freigrenzen bestimmt. In Deutschland liegt der aktuelle Freibetrag für Sachgeschenke bei 60 Euro pro Anlass und Mitarbeiter. Das bedeutet:
Steuerfreie Grenze: Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro je Anlass und Mitarbeiter bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.
Überschreitung der Grenze: Wird dieser Betrag überschritten, wird das gesamte Geschenk steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Keine Kumulierung: Die Freigrenze lässt sich nicht über mehrere Anlässe hinweg kumulieren.
Diese Regelungen gelten für Sachgeschenke. Geldgeschenke sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, unabhängig von ihrer Höhe. Unternehmen sollten sich stets über aktuelle rechtliche Änderungen informieren, um Konformität zu gewährleisten.
Mitarbeitergeschenke können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein:
Steuerfreie Sachgeschenke: In Deutschland sind Sachgeschenke bis zu einem Wert von 60 Euro pro Anlass und Mitarbeiter steuerfrei. Dies gilt für Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstage, Jubiläen oder Weihnachten.
Geldgeschenke: Geldgeschenke oder geldwerte Vorteile sind in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig, unabhängig von ihrem Wert.
Überschreitung der Freigrenze: Wenn der Wert eines Geschenks die Freigrenze überschreitet, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Es ist wichtig, dass Unternehmen die aktuell geltenden steuerlichen Regelungen beachten und im Zweifelsfall fachkundigen Rat einholen.
Gute Mitarbeitergeschenke sind solche, die Anerkennung und Wertschätzung ausdrücken, zur Unternehmenskultur passen und auf die individuellen Interessen und Bedürfnisse der Mitarbeiter eingehen. Dazu gehören:
Personalisierte Geschenke: Individuell gestaltete Artikel, die zeigen, dass sich das Unternehmen mit dem Mitarbeiter beschäftigt hat.
Erlebnisgeschenke: Gutscheine für Veranstaltungen, Restaurants oder Ausflüge, die bleibende Erinnerungen schaffen.
Gesundheits- und Wellnessangebote: Mitgliedschaften in Fitnessstudios, Massagen oder Gesundheitschecks, die das Wohlbefinden fördern.
Bildungs- und Weiterbildungsangebote: Kurse oder Seminare, die in die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeiter investieren.
Flexible Benefits: Wählbare Vorteile wie zusätzliche Urlaubstage oder Home-Office-Optionen, die individuelle Bedürfnisse berücksichtigen.
Sozialverantwortliche Geschenke: Spenden in Namen der Mitarbeiter oder Produkte von sozialen Unternehmen.
Wichtig ist, dass die Geschenke authentisch sind und die Wertschätzung des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern widerspiegeln.
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- Kategorie: Personalführung, Employer Branding, Allgemein
- 19. April 2024
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