Mutterschutzgesetz (MuSchG): Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten
Personaler und Vorgesetzte sind in ihrem Einflussbereich verantwortlich für die Gesundheit werdender Mütter am Arbeitsplatz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die besonderen Rechte Schwangerer und junger Mütter. Jeder Personalverantwortliche sollte die Inhalte kennen, denn bei Missachtung drohen hohe Strafen.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Gesetz erfolgreich umsetzen.
Wichtige Kernbereiche des Mutterschutzgesetzes
Im Jahr 1952 trat das Mutterschutzgesetz in Kraft. Nach dem 2. Weltkrieg überarbeiteten die Verantwortlichen der jungen Bundesrepublik die Gesetze in vielen Bereichen. Der frische Zeitgeist verlangte nach erhöhter Fürsorge schutzwürdiger Mitglieder der Gemeinschaft. Der Gesetzgeber setzte damit den Rahmen für den Schutz von Schwangeren und stillenden Müttern.
Im Laufe der Jahre wurde das Gesetz regelmäßig angepasst. In einer modernen Gesellschaft ist der Mutterschutz für jedes Unternehmen ein Muss. Arbeitgeber tun gut daran, es mit Leben zu füllen, denn eine positive Unternehmensethik liegt im eigenen Interesse des Betriebs. In der digitalisierten Welt ist das Image eines Arbeitgebers entscheidend.
Ziel des Mutterschutzgesetzes ist, die Gesundheit der Mütter zu befördern und die Arbeitsbedingungen in der vulnerablen Phase der Mutterschaft anzupassen, falls erforderlich. Im Mittelpunkt des Interesses steht auch die Gesundheit der Ungeborenen und Kinder in der Stillzeit. Darüber hinaus fokussiert das Gesetz darauf, dass die Mitarbeiterinnen eine finanzielle Absicherung erhalten. Das Regelwerk sorgt dafür, dass die Frauen während der Phasen mit Beschäftigungsverbot nicht mit leeren Händen dastehen.
Welche Bereiche betrifft die gesetzliche Regelung im Einzelnen? Welche Fristen müssen Sie einhalten? Wie funktionieren die Beschäftigungsverbote oder zeitlichen Beschränkungen? Wir geben Ihnen die Antworten.
Beachten Sie die regulierten Hauptthemen:
- Arbeitszeiten (§ 3 – § 8)
- Betrieblicher und ärztlicher Gesundheitsschutz, Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz (§ 9 – § 16)
- Kündigungsschutz (§ 17)
- Leistungen Mutterschaftslohn und Mutterschaftsgeld Arbeitgeber (§ 18 – § 25)
- Bußgeld (§ 32 – § 33)
Reglementierte Arbeitszeiten im Mutterschutzgesetz bis hin zum Beschäftigungsverbot

Schwangere Frauen können Sie nicht so flexibel wie andere Arbeitnehmer einsetzen. Die Arbeitszeiten unterliegen, sobald die Schwangerschaft bekannt ist, diversen Beschränkungen. Bedeutsam ist dies in besonderem Maße für Arbeitgeber mit Schichtbetrieb. Zeitliche Einschränkungen für Schwangere gelten bei Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Einsätzen nach 20 Uhr. Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen den Arbeitseinsätzen sind verbindlich, Überstunden nicht erlaubt und Ausnahmen gibt es wenige.
Die stärkste Einschränkung ist das Beschäftigungsverbot, das regelmäßig vor und nach der Schwangerschaft greift. Diese Zeiten sind die sogenannten Schutzfristen. Die Regelungen sehen vor, dass eine schwangere Frau sechs Wochen vor der Entbindung nicht mehr arbeiten darf. Einzige Ausnahme ist, wenn sich die Arbeitnehmerin ausdrücklich dazu bereit erklärt.
Sollte die Arbeitnehmerin dies nicht explizit wünschen, bleibt es beim Beschäftigungsverbot. Werdende Mütter haben während dieser Wochen den höchstmöglichen Schutz durch das Gesetz. Nach der Geburt gilt erneut eine gesetzliche Schutzfrist von mindestens 8 Wochen mit Beschäftigungsverbot.
Pflichtanalyse und Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz im Unternehmen
Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die Schwangeren und stillenden Mütter mit ihren Kindern gesundheitlich keiner Gefährdung ausgesetzt sind. Dies gilt in psychischer und physischer Hinsicht.
Wie stellen Sie sicher, dass die Anforderungen von Anfang an korrekt umgesetzt werden? Die Antwort liegt in der sogenannten Gefährdungsbeurteilung für den Mutterschutz.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, jeden Arbeitsplatz entsprechend seiner potenziellen Gefährdungen zu beurteilen. Seit Januar 2018 ist die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitgeber für alle Arbeitsplätze im Unternehmen Pflicht. Dies gilt für alle Arbeitsplätze, unabhängig davon, wer ihn besetzt. Sinn dieser Vorschrift ist, den Frauen zu ermöglichen, sich vor der Schwangerschaft mit diesem Thema zu befassen. Kritik wurde laut, dass unnötige Gefährdungsbeurteilungen anfallen. Manche Positionen sind nie durch eine schwangere Frau besetzt. Trotzdem ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht.
Programme zur unkomplizierten Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung – auch speziell für den Mutterschutz – finden Sie überall im Netz. Der Vorteil für Sie als Vorgesetzte ist, dass die Gefährdungsanalyse vorliegt, falls eine Schwangerschaft eintritt.
Wichtigster Aspekt bei der Beurteilung ist, zu entscheiden, ob Anpassungsmaßnahmen zur Minimierung der Risiken anfallen. Ist eine Umgestaltung nicht machbar, muss der Arbeitgeber für eine andere Arbeitsstelle im Betrieb sorgen. Gerade bei kleinen Firmen ist das nicht immer umsetzbar. In seltenen Fällen ist ein individuelles Beschäftigungsverbot die letzte Konsequenz.
Beachten Sie die Tätigkeiten, die im Mutterschutzgesetz explizit ausgeschlossen sind:
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Bergbau
- gefährdende Haltungen oder tragen hoher Lasten
- Unfall fördernde Tätigkeiten
- Akkordarbeit
- Fließbandarbeit
In § 11 MuSchG finden Sie eine detaillierte Auflistung der Gefahrstoffe und Rahmenbedingungen, die Sie für den Arbeitsplatz evaluieren müssen.
Abschließend zur Gefährdungsbeurteilung findet ein Gespräch mit der schwangeren Mitarbeiterin statt. Wichtig: Dokumentieren Sie das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Sie haben die Pflicht, das Ergebnis festzuhalten und beschreiben Sie, ob und welche Maßnahmen notwendig sind.
Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu finanziellen Leistungen

Für Arbeitgeber ist die Zahlung des Mutterschutzlohns und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vorgesehen. Der Arbeitgeber bezahlt während eines individuellen Beschäftigungsverbots, auch außerhalb der Schutzfristen, den Mutterschutzlohn. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate.
Während der Schutzfristen, vor und nach der Entbindung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil vom Mutterschaftsgeld. Ist die Mutter nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, springt der Bund ein. Sie als Arbeitgeber bezahlen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Berechnung der Höhe ist geregelt in § 20 I MuSchG: „Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gezahlt.“
Welche Meilensteine im Mutterschutzgesetz müssen Sie als Arbeitgeber noch beachten?
Kündigungsschutz: Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen ist während des Mutterschutzes vollumfänglich. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft oder 4 Monate nach Entbindung ist unzulässig. Der Schutzgedanke des Gesetzgebers tritt hier klar zutage.
Aushangpflicht: Wenn Sie mehr als 3 Frauen beschäftigen, ist ein Aushang des Mutterschutzgesetzes Pflicht. Sie haben alternativ die Möglichkeit, es digital einsehbar für alle zu hinterlegen.
Bußgelder und Strafvorschriften: Achtung, das Gesetz sieht Bußgelder bis 30.000 Euro und Freiheitsstrafen vor, sollte gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen werden. Vor Gericht hat der Arbeitgeber tendenziell keine guten Karten, wenn es um Prozesse im Bereich Mutterschutz geht. Die Hürden für Arbeitgeber sind hoch, solche Prozesse zu gewinnen. Deswegen unser Tipp: Gesetze befolgen – und es droht Ihnen kein Ungemach.
Die Gretchen-Frage: Als Arbeitgeber dürfen Sie die Frage nach der Schwangerschaft nicht stellen. Sie dürfen weder während der Einstellungsphase noch Festangestellte zu einer Schwangerschaft befragen. Falls das Thema irrtümlicherweise doch laut wird, darf die Kandidatin Sie belügen.
Die Verantwortung für das Wohl von (werdenden) Müttern tragen Sie - Fazit
Mit dem MuSchG zeigt der Gesetzgeber klare Kante. Deswegen sanktioniert er Fehlverhalten von Arbeitgebern mit empfindlichen Strafen. Vermeiden Sie diese einfach durch Einhalten der Vorgaben. Schwangere und stillende Mütter sind gesetzlich und gesellschaftlich besonders schützenswert. Heutzutage ist ein Mutterschutzgesetz aus einer demokratischen Landschaft nicht mehr wegzudenken. Für Unternehmen gehört ein korrekter Umgang damit zu einer gelebten Unternehmensethik. Die Verantwortung für die Umsetzung der Paragrafen liegt bei Ihnen – den Arbeitgebern und zuständigen Führungskräften.
Wir hoffen, dass wir Ihnen alle relevanten Aspekte rund um das Mutterschutzgesetz aufzeigen konnten. Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar!
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- Kategorie: Personalmanagement, Arbeitsrecht
- 27. Oktober 2021
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