Pausen nehmen – Was gibt es zu beachten?
Wer viel arbeitet, verdient sich auch anständige Pausen. Diese dienen allerdings auch besonders der Regeneration und sind daher auch im ureigensten Interesse des Arbeitgebers. Denn nur wer ausgeruht ist, arbeitet konzentriert und effektiv.
Gut, dass es hierfür gesetzliche Vorgaben gibt, sodass die Bestimmungen von Pausen- und Ruhezeiten für alle Unternehmen und Arbeitnehmer*innen gleich sind. So wird ein ausreichender Schutz der Arbeitnehmer*innen gewährleistet, ohne das Wettbewerbsnachteile entstehen können.
In diesem Beitrag werden wir die Regelungen und Besonderheiten der Pausen und Ruhezeiten einmal genauer betrachten. Aus aktuellem Anlass liegt ein Schwerpunkt des Beitrags auch auf dem Arbeiten im Homeoffice, denn auch hier gelten gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeiten. Welche Maßnahmen Arbeitgeber ebenfalls einführen können, um die Pausenzeit besonders nachhaltig zur Erholung der Arbeitnehmer*innen zu gestalten, wird am Ende des Beitrags ebenfalls kurz thematisiert.
Was sind eigentlich Arbeits- bzw. Ruhepausen?
Wie bereits erwähnt, sind auch Arbeits- oder Ruhepausen im Gesetz vorgeschrieben und damit definiert. Man versteht darunter Unterbrechungen der Arbeitszeit, welche in § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bestimmt sind. Das Gesetz bestimmt diese zwar, aber erklärt sie nicht. Dafür hat allerdings das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Rechtsprechung mehrfach auf Pausenzeiten hingewiesen und diese damit generell als Unterbrechungen der Arbeitszeit definiert.
Wichtig ist, dass während der Pause oder Ruhezeit ein Arbeitnehmer*in von sämtlichen arbeitsbezogenen Pflichten entbunden ist. Das mag während des Mittagessens in der Kantine logisch erscheinen, gilt aber auch für Bereitschaftsdienste.
Hat der Angestellte also während der Mittagszeit in der Kantine sein Handy griffbereit und beantwortet dringende Anrufe oder Mails, dann handelt es sich nicht um eine Pause. Dazu gibt es ein Urteil des BAG vom 16.12.2009 (AZR. 157/09). Neben der Freiheit der Entscheidung, wie der Angestellte seine Pausenzeit verbringen möchte, besteht der Zweck eben in der Erholung und muss daher frei von jeder Arbeit sein.
Eine weitere wichtige Regelung aus dem Gesetz ist, dass Pausenzeiten vorher festgelegt werden müssen. Damit ist allerdings nicht gemeint, dass bereits zur Einstellung im Unternehmen die exakten Pausenzeiten definiert sein müssen. Es geht laut Rechtsauffassung der Gerichte eher darum, dass ein Mitarbeiter*in morgens weiß, wie lange und in welchem Zeitraum er an diesem Tag seine Pausen nehmen kann.
Das führt auch zur nächsten Regelung durch das Gesetz, denn Pausen werden nur zeitlich vorgegeben, nicht inhaltlich. Außerdem ist zu beachten, dass Unterbrechungen der Arbeitszeit erst ab 15 Minuten als Pause gelten. Selbst wenn mehrfach für fünf Minuten die Arbeit unterbrochen wird, gelten diese Unterbrechungen nicht als Pausen, auch wenn sie in ihrer Summe über 15 Minuten sind.
Wie lange Pausen stehen Arbeitnehmer*innen zu?
Wie bereits deutlich wurde, sind gerade die Zeiten der Pausen gesetzlich eindeutig definiert. In erster Linie hat der Gesetzgeber diese Regelungen zum gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmer*innen erlassen. Zu finden sind sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Aus § 4 dieses Gesetzes ergibt sich eine vorgeschriebene Pausen- und Ruhezeit in Abhängigkeit von der Arbeitsdauer. In anderen Worten: Wie lange ein Arbeitnehmer*in am Tag arbeitet, bestimmt seinen Anspruch auf Pausen. Logisch ist dabei, je länger gearbeitet wird, desto länger sind auch die Pausen zur Erholung. Konkret ergibt sich aus dem ArbZG Folgendes:
Arbeitszeit
Pause (Angabe ist ein Mindestmaß)
Bis zu sechs Stunden
Keine Pause nötig
Von sechs bis neun Stunden
Mindestens 30 Minuten
Mehr als neun Stunden
Mindestens 45 Minuten
Erkenntlich ist, dass die meisten Unternehmen längere Pausenzeiten vorsehen, wie beispielsweise 20 Minuten als Frühstückspause und eine ganze Stunde zur Mittagszeit. Dies ist gut für die Erholung des Arbeitnehmers, gesetzlich allerdings nicht vorgeschrieben.
Generell gilt auch, dass Pausen unterteilt werden dürfen. Dies kann in Schritten von mindestens 15 Minuten geschehen. Als Beispiel ist es also bei einem 10 Stunden-Arbeitstag möglich, dass der Arbeitnehmer*in nur drei Mal 15 Minuten Pause hat. Wie gesagt: Das erlaubt das Gesetz, muss aber nicht so umgesetzt werden.
Wie sind die Pausen und Ruhezeiten im Homeoffice geregelt?
Man könnte annehmen, dass diese Regelungen für die Pausenzeiten in der Arbeit on remote etwas anders aussehen, da vielleicht der Gesetzgeber die häusliche Arbeit als angenehmer und daher weniger schützenswert betrachtet. Dem ist allerdings nicht so, denn auch für die Arbeit im Homeoffice sind dieselben Regelungen für Ruhezeiten und Pausen gültig.
Das Arbeitszeitgesetz macht nämlich keinen Unterschied beim Ort der Arbeit. Das bedeutet also, dass an den Tagen, an denen der Mitarbeiter*in mindestens sechs Stunden zu Hause arbeitet, eben auch mindestens 30 Minuten Pause gemacht werden müssen. Dasselbe gilt für eine Arbeitszeit ab neun Stunden, bei der mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden müssen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen. Diese beträgt zwischen Feierabend und Dienstbeginn elf Stunden. Im Büroalltag mag das kein Problem sein, doch im Homeoffice könnte es zu Komplikationen kommen, wenn beispielsweise ein Angestellter an einem Tag sehr spät beginnt und dann bis Mitternacht arbeitet, darf er am nächsten Tag nicht vor 11 Uhr am Morgen mit der Arbeit beginnen.
Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen, denn im Notfall dürfen auch kürzere Ruhezeiten genommen werden, wenn innerhalb eines Monats eine andere Ruhezeit länger ist, mindestens aber 12 Stunden beträgt. Diese Regelung kommt besonders häufig bei Menschen zum Einsatz, die zum Beispiel im Krankenhaus im Schichtdienst arbeiten.
Fazit – Pausen nehmen
Angemessene Pausen zu nehmen ist sowohl für den Arbeitnehmer*in als auch für den Arbeitgeber wichtig, denn diese Zeit der Erholung ist von elementarer Bedeutung für die Regeneration und Arbeitsfähigkeit aller Beteiligten. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und den Rahmen vorgegeben, der beim Nehmen von Pausen einzuhalten ist – unabhängig davon, ob sich der Arbeitnehmer*in im Büro oder im Homeoffice befindet.
Allerdings ist dieser Rahmen eben nur ein Mindestmaß und sollte durchaus auch in Bezug auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes angepasst werden. Gerade, wer viele Stunden am Tag vor einem Computerbildschirm sitzt, benötigt vielleicht etwas mehr Auszeit als nur die 45 Minuten, in denen er zum Mittagessen geht.
Von der Arbeit on remote einmal abgesehen bietet es sich auch an, die Pausenzeiten gut zu gestalten. Hier haben Arbeitgeber die Chance, die Erholungsmöglichkeiten ihrer Angestellten deutlich zu verbessern, indem beispielsweise die Möglichkeit einer Außenanlage gegeben ist (Stichwort frische Luft) oder frisches Obst und heißer Kaffee für die Angestellten zur Verfügung steht. All diese Maßnahmen dienen letztendlich auch dazu, dass die Motivation und Produktivität der Arbeitnehmer*innen gesteigert werden.
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- Kategorie: Personalmanagement
- 14. Juli 2020