T-Shirts & Tattoos am Arbeitsplatz – was geht, und was geht nicht?
Die Beantwortung dieser Frage ist ein ganze klares „es kommt darauf an”. Die Zeiten, in denen Hemd und Krawatte im Job obligatorisch waren, sind definitiv vorbei. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich, so zeigt der Trend, den herkömmlichen und konservativen Dresscode „den man immer so hatte“ zu lockern.
Das hat hauptsächlich zwei Gründe: Einmal freuen sich die meisten Mitarbeiter*innen darüber, die Krawatte und die hochhackigen Schuhe im Schrank lassen zu dürfen. Und dann soll mit der legereren Kleidung auch Nähe zum Kunden geschaffen werden. Denn – nimmt man eine Bank als Beispiel – wie viele Kund*innen kommen in Anzug und Krawatte zum Banktermin – zumindest im privaten Sektor?
Und hier sind wir auch schon mittendrin im Thema: Wie grenzt man ab? Wie ist die Leitlinie der Unternehmenskultur? Sind T-Shirt und Tattoo NO-GOs? Was müssen, dürfen oder sollen Arbeitgeber erlauben oder fordern? Und was ist der Unterschied zwischen „business casual“ und „smart casual“?
Die Grenzen des guten Geschmacks. Wer legt sie fest?
Über Geschmack lässt sich zum Glück vortrefflich streiten. Aber bei den Dresscodes in Unternehmen geht es um mehr als den persönlich bevorzugten Style der Mitarbeiter*innen. Kleider machen Leute, so ein altes und sehr bewährtes Sprichwort. Corporate Identity, Produkt, Unternehmenskultur und -vision sind ausschlaggebend dafür, wie sich ein Unternehmen darstellen möchte.
Der Klassiker, den man direkt vor Augen hat, wenn es um den Dresscode geht, sind Banken, Sparkassen, Unternehmensberatungen und Ämter. Die Herren in Hemd und Krawatte, die Damen im Kostüm mit Bluse und hochhackigen Schuhen. Aber viele junge Unternehmen folgen einem Trend, der sich seit Jahren beobachten lässt: Die Krawatte verschwindet nach und nach, neben Anzug, Hosenanzug und Kostüm schleichen sich Jeans, Stoffhosen und T-Shirts in die Businessgarderobe der Mitarbeiter*innen.
Und hier steht es jedem Unternehmen frei, seine eigene Interpretation im Hinblick auf den Dresscode zu etablieren. Nimmt man zum Beispiel die Sparkassen und Banken, so wird man feststellen, dass Jeans und T-Shirt in manch einer Filiale zum gewohnten Bild der Mitarbeiter*innen hinter den Schaltern gehören.
Ob aber blaue Jeans oder nur schwarze, ob Sneakers oder Lederschuhe erlaubt sind, das kann jede Filiale autark entscheiden. Manche Mitarbeiter*innen, besonders die der erfahrenen Generation, bevorzugen nach wie vor den Anzug und die Krawatte. Das seriöse Bild des kompetenten Unternehmensmitarbeiters soll glaubwürdig durch den Kleidungsstil ausgedrückt werden. Auch wenn viel Kontakt zu hochkarätigen Kund*innen besteht, wird oft zum Anzug, zum Kostüm oder Hosenanzug gegriffen.

T-Shirts, Tattoos und Piercings – ja oder nein?
T-Shirts sind auf dem Vormarsch. Vor allem bei sommerlichen Temperaturen und bei sehr jungen Unternehmen findet man immer wieder mal ein T-Shirt auch bei Mitarbeiter*innen, die viel Kundenkontakt haben. Man muss auch hier wieder unterscheiden: Welche Branche wird beleuchtet, seit wann gibt es das Unternehmen, wie jung oder alt ist die Belegschaft?
Der Trend geht aber tatsächlich weg vom Kurzarmhemd hin zum Poloshirt, sportliche T-Shirts bleiben dann doch noch den ganz hippen Startups überlassen. Taucht ein Mitarbeiter*in einer international tätigen Großkanzlei auf oder einer der Top-Unternehmensberatungen im T-Shirt auf, so wird er sicher mehr oder weniger dezent gebeten, umgehend seine Garderobe dem Standard des Unternehmens anzupassen.
Was aber ist mit Tätowierungen oder Piercings? Abkleben? Verdecken? Gar nicht erst dulden? Tätowierungen im Gesicht anders behandeln als Tätowierungen zum Beispiel am Handgelenk oder Unterarm? Auch hier gilt: Jedes Unternehmen hat seine eigenen Leitlinien und folgt einer eigenen Unternehmenskultur. Grundsätzlich ist es wohl aber mit einer Tätowierung zum Beispiel im Gesicht schwieriger, in einer eher konservativen Branche Fuß zu fassen.
Ist die Tätowierung auf den Oberkörper gestochen und schimmert durch das weiße Hemd oder die weiße Bluse durch, so kann ein Arbeitgeber darauf hinweisen, dass eine adäquate Abdeckung durch zum Beispiel ein Unterhemd angemessen ist, wenn er nachweisen kann, dass das dem „berechtigen Interesse“ des Unternehmens dient.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Mitarbeiter*in in einem konservativen Sektor viel Kundenkontakt hat. Die Lage ist aber auch hier – wie so oft – nicht eindeutig. So können beispielsweise auch Größe, Art oder Motiv des Körperschmucks ausschlaggebend sein, ob eine Bewerbung angenommen oder abgelehnt wird. In den meisten Unternehmen ist man sich aber einig: Flipflops, Muskelshirts und Spagettiträger-Tops gehören an den Strand und nicht ins Büro.
Andere Länder, andere Sitten
Hat man als Firma viele Kontakte zu Partnern und Lieferanten im Ausland oder gibt es Niederlassungen weltweit, so steht man vor ganz anderen Herausforderung. Denn: Andere Länder, andere Sitten. Geschäftsreisen erfordern – neben der inhaltlichen Vorbereitung – auch ein Auseinandersetzten mit der dort landesüblichen Kultur. Welche Sitten sind gebräuchlich? Wie begrüßt man sich? Über was darf geredet werden, über was nicht?
Und nicht zuletzt ist auch eine passende und angemessene Kleidung obligat. Gerade in arabischen Ländern ist eher elegant-konservative Kleidung angebracht, in Südeuropa ist der Businesslook durchaus elegant und hochwertig, in Asien wird auf ein gepflegtes Äußeres sehr großen Wert gelegt. Hier ist es durchaus empfehlenswert, sich vor Reiseantritt sorgfältig zu informieren.
Schutzkleidung und Uniformen
Natürlich gibt es manchmal Situationen, da ist die Frage nach dem Kleidungsstil der Mitarbeiter*innen einfach hinfällig. Alle Jobs, die Schutzkleidung oder Uniformen erfordern, haben völlig eigene Bestimmungen und Anforderungen.
Arbeiten Straßenarbeiter*innen an einem neuen Teilstück einer Autobahn, so müssen sie adäquate Schutzwesten für optimale Sichtbarkeit tragen. Auf einer Baustelle werden Helme aufgesetzt, und die meisten körperlich arbeitenden Handwerker*innen tragen Sicherheitsschuhe.
Uniformen sind bei Polizei oder Feuerwehr nicht wegzudenken, und auch Mitarbeiter*innen von Fluglinien oder der Bundesbahn arbeiten in Uniform. Auch Franchise- oder Filialunternehmen wie große Systemgastronomien setzten auf Uniformen und hohen Wiedererkennungswert ihrer Marke. Hier geht es nicht um die Art des Outfits, sondern eher um die Frage, ob die Arbeitskleidung vom Arbeitgeber übernommen wird oder nicht – wofür es im Übrigen keine einheitliche Regelung gibt.

Fazit
Es liegt nicht zuletzt auch am Arbeitnehmer*in, wie weit er oder sie „sich aus dem Fenster lehnen“ will. Bewirbt man sich in einem jungen Startup, so kann man durchaus seinen eigenen Style eher mitbringen als in einer Unternehmensberatung, wo Seriosität, Kompetenz, Fachwissen und ein gewisser hochwertiger Eindruck Priorität haben.
Blaue Haare, eine Punkfrisur, löcherige Jeans und zerfetzte T-Shirts und große grelle Tätowierungen und Piercings – Arbeitnehmer*innen dürfte bewusst sein, dass es so eher kompliziert wird, einen passenden Job zu finden, auch wenn das Aussehen auf keinen Fall auf Fachkompetenz und Wissensstand schließen lassen darf – Don’t charge a book by it’s cover. Unserer Kultur und unseren Werten ist es aber geschuldet, dass Businesslooks eher zurückhaltend als provokant sind.
Übrigens, der Unterschied zwischen „Business casual“ und „Smart casual“: Bei ersterem kleiden sich Männer in Stoffhose, eher farbige Oberhemden statt rein weiß und ohne Krawatte – Frauen sind in Stoffhosen, Blusen, Röcken oder businesstauglichen Kleidern passend angezogen. Bei letzterem überwiegt leger aber stilvoll: Bei den Männern durchaus auch Jeans und Pullover, bei den Frauen Rock oder Hose mit T-Shirt oder Bluse sowie angemessene Kleider.
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- Kategorie: Personalmanagement
- 18. August 2020
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