
Feiertagsplanung und Vertretungsregelungen 2021
Sonn- und Feiertage sind gesetzlich geschützt. Das Arbeitszeitschutzgesetz regelt ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr.
Sonn- und Feiertage sind gesetzlich geschützt. Das Arbeitszeitschutzgesetz regelt ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr.