Home Office oder mobile Arbeit – was ist der Unterschied?
Grundsätzlich lassen sich 3 Formen unterscheiden, die Teleheimarbeit, die alternierende Telearbeit und die mobile Telearbeit. Bei der Teleheimarbeit verrichtet der Mitarbeiter*in Vollzeit oder Teilzeit die Tätigkeiten von zu Hause aus.
Die verbreitetste Form ist die alternierende Telearbeit. Das bedeutet, dem Mitarbeiter*in steht sowohl ein Arbeitsplatz im Unternehmen als auch zu Hause zur Verfügung. Mitunter werden die Unternehmensarbeitsplätze von mehreren Mitarbeiter*innen abwechselnd genutzt, was eine gute Organisation erfordert. Dadurch lassen sich die laufenden Kosten deutlich senken. Bei der mobilen Arbeit haben die Angestellten keinen festen Arbeitsplatz.
Homeoffice
Umgangssprachlich wird darunter meist ein heimisches Arbeitszimmer verstanden. Der Arbeitnehmer*in kann dies auch steuerlich geltend machen. Man nennt es auch Telearbeit, wobei es verschiedene Organisationsformen gibt. Oft wird es als Remote-Arbeiten praktiziert.
Der Mitarbeiter*in ist über die Webseite direkt mit dem Unternehmen verbunden. Es besteht zwischen Unternehmen und Mitarbeiter*in ein direktes Log-in, womit vonseiten des Unternehmers die Arbeit und die Dauer kontrolliert werden kann.
Außerdem kann der Mitarbeiter*in auf seinen Arbeitsplatz im Unternehmen zugreifen und von zu Hause aus seine Aufträge bearbeiten. Die andere Form ist die der Bewältigung von Arbeitsaufgaben am Arbeitstisch zu Hause, ohne dass eine Verbindung direkt zum Betrieb besteht.
mobile Arbeit
Bei der mobilen Arbeit wandert der Arbeitsplatz mit dem Arbeitnehmer*in mit. Das ist besonders im Vertrieb oder bei Branchen mit Kundenbetreuung üblich. Der Mitarbeiter*in muss sich immer nach Bedarf mit der IT-Infrastruktur des Unternehmens verbinden können, um eventuell interne Kennzahlen oder Kundendaten abzufragen.
Handelsvertreter*innen, Versicherungsmitarbeiter*innen, Verkäufer*innen u. a. Branchen mit hohem Reiseaufkommen sind hiervon betroffen. Mobiles Arbeiten bedeutet also:
- ortsunabhängiges Arbeiten außerhalb oder innerhalb des Unternehmens,
- es gelten Regeln des Datenschutzes, des Arbeitsschutzes und alle im Büro
geltenden Regeln, - effektive Nutzung von Pendelzeiten ist möglich,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- Arbeitnehmer*innen müssen nur innerhalb der Arbeitszeiten erreichbar sein.

Was ist wichtig für den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber muss die rechtlichen Voraussetzungen klären. Auch im Homeoffice gelten geregelte Arbeitszeiten. Es sind klare Zeitstrukturen einzuhalten. Ein eigenes Heimbüro oder Arbeitsplatz ist ein wichtiger Faktor für ein effizientes Arbeiten von zu Hause.
Die technischen Voraussetzungen müssen vorliegen und die notwendigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung stehen. Außerdem muss der Mitarbeiter*in in seiner häuslichen Umgebung über die nötige Ruhe zum Arbeiten verfügen.
Der Homeoffice–Arbeitsprozess muss auf die digitale Ebene verlegt und organisiert werden. Dazu gehören Tools und Programme für die mobile Kommunikation und für das Arbeitsmanagement. Die Entscheidung, ob ein Homeoffice möglich ist oder nicht, hängt vom Arbeitsgebiet und letzten Endes von der Entscheidung des Arbeitgebers ab.
Was als Büro- oder Lehrtätigkeit möglich ist, kann in der Produktion oder im medizinischen Pflegebereich im Krankenhaus beispielsweise nicht gelten. Das Arbeiten von zu Hause ist aus Gründen der Arbeitsorganisation, der technische Voraussetzungen und aus Gründen der Vertraulichkeit sorgfältig abzuwägen.
Was ist bei Homeoffice-Regelungen zu beachten?
Der Arbeitgeber muss die gesetzlichen Vorgaben kennen und in einer Regelung umsetzen. Die Vorschriften für das Einhalten der Arbeitszeit, für den Arbeitsschutz oder Datenschutz müssen eingehalten werden.
Das Arbeitszeitgesetz:
Die Regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG bei Homeoffice betreffen die Regelungen zur Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten und das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit. Der Arbeitgeber muss sich um ein Regelungsmodell für die Zeiterfassung kümmern.
Grundsätzlich beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden, die eventuell auf 10 Stunden verlängert werden darf. Das maximal zulässige Arbeitszeitvolumen sollte bei 8 Stunden innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von 6 Monaten bzw. 24 Wochen betragen.
Es sind Mindestruhepausen einzuhalten von etwa 30 bis 45 Minuten am Tag. Maximal 6 Stunden darf ohne Pause gearbeitet werden. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG beträgt die Mindestruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeit 11 Stunden. Es gilt die Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen bzw. die Gewährung von Ersatzruhetagen nach §§ 9 ff. ArbZG.

Arbeitsschutz
Auch bei einer Homeoffice-Regelung ist der Arbeitsschutz zu gewährleisten. Die Umstände der Arbeitsplatzsituation müssen erfragt und beurteilt werden bzw. inwieweit sich daraus eventuelle Gefährdungsmöglichkeiten ergeben.
Die Mitarbeiter*innen müssen diesbezüglich eine Unterweisung auch hinsichtlich der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel erhalten. Dasselbe betrifft die arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Arbeitgeber nach ArbMedVV.
Datenschutz
Das Homeoffice stellt hohe Anforderungen an IT-Infrastruktur und Datensicherheit. Die geeigneten Datenschutzvorkehrungen sind vorab durch den Arbeitgeber zu treffen. Der Arbeitnehmer*in hat die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen während seiner Homeoffice-Tätigkeit zu Hause einzuhalten. Nur der Arbeitnehmer*in darf Zugang zum PC, Mobiltelefon und vertraulichen Daten haben.
Die Datensicherheit wird beispielsweise über eine sichere VPN-Verbindung realisiert. Die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Nach § 5 Abs. 1 f DSGVO sind personenbezogene Daten vor unbefugter Verarbeitung, Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder Beschädigung zu schützen. Spezielle Dokumente dürfen nicht auf dem Heim-PC, Sticks oder dergleichen gespeichert werden, sondern nur auf Servern oder einer Hardware des Arbeitgebers.
Sollten Daten dennoch ohne VPN-Übertragung übermittelt werden, dann ausschließlich im verschlüsselten Zustand. Ausdrucke sind so wenig wie möglich durchzuführen. Eine Einsichtnahme von unbefugten Personen wie Familienangehörige, Mitbewohner oder Sonstige muss ausgeschlossen werden. Beim Verlassen des Arbeitsbereiches ist der PC auszuschalten oder es muss wenigstens eine passwortgeschützte Bildschirmsperre eingerichtet sein.
Der Arbeitgeber kann eine Homeoffice-Vereinbarung im Arbeitsvertrag festhalten. Das betrifft beispielsweise eine Vertrauensarbeit ohne detaillierte Zeiterfassung, ein Verbot privater Arbeitsmittel während der Arbeitszeit oder ein vertragliches Zutrittsrecht.
Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Homeoffice besteht derzeit in Deutschland noch nicht, es wird aber bereits andiskutiert. Die Telearbeit ist ein flexibles und modernes Arbeitszeitmodell mit Zukunft und zahlreichen Vorteilen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer*in.
Vor – und Nachteile für den Arbeitnehmer*in:
Vorteile
- flexible Arbeitszeiten
- keine störenden Kolleg*innen
- besserer Freizeitausgleich
neben dem Job - kreative Phasen können
effektiver genutzt werden - Unabhängigkeit von
Witterungsbedingungen wie vereiste Straßen oder starker Schneefall - höhere Motivation und
Eigenverantwortung - Zeitersparnis, kein
Arbeitsweg - geringeres Infektionsrisiko
durch wenig Kontakte
Nachteile
- oftmals feste
Kernarbeitszeiten, wo Arbeitnehmer*innen für den Arbeitgeber erreichbar sein
müssen - soziale Isolation, keine oder wenig betrieblich interne Informationen
- Schwierigkeiten bei der Trennung von Beruf und Privatleben
- oftmals kein richtiger Feierabend, Arbeitnehmer*innen schalten schlecht ab, denken immer an die Arbeit
- mögliche Probleme mit der Technik
- Ablenkung durch Haushalt oder Kinder möglich
Vor - und Nachteile für den Arbeitgeber:
Das Entgegenkommen von Homeoffice durch den Arbeitgeber fördert das positive Image des Unternehmens und trägt zur Personalbindung bei. Durch das geringe Infektionsrisiko entsteht für den Arbeitgeber ein geringeres Arbeitsausfallrisiko, die Arbeitnehmer*innen werden weniger krank und müssen auch nicht einen stressigen Arbeitsweg auf sich nehmen.
Ein Arbeitsplatz im Unternehmen erfordert Kosten für Schreibtisch, Arbeitsutensilien, PC, Laptop usw. Hinzu kommen oft Getränke und Lebensmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Die Arbeitnehmer*innen sind im Homeoffice konzentriert und können ungestörter arbeiten. Die Aufgaben werden dadurch schneller, besser und zuverlässiger erfüllt.
Vorteile
- erhöhte Produktivität
- Kostenersparnis
- weniger Arbeitsausfall
- Personalbindung
- positives Image für das
Unternehmen - Verringerung der
betrieblichen Arbeitsplätze - Arbeitnehmer*innen können nach Betreuungsurlaub, Mutterschutz, Elternzeit schneller ins Berufsleben
zurück
Nachteile
- keine Kontrolle über die erledigten Aufgaben und über die Arbeitszeit
- mangelnde Datensicherheit
- nicht jeder Mitarbeiter*in kann ein separates Homeoffice einrichten
- Abdrängung in Selbstständigkeit denkbar
- Identifikation des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen kann sinken
Das Homeoffice ist vor allem für IT-Entwickler*innen, Vertriebler*innen oder kreative Jobs sowie für Büroangestellte sinnvoll. Es kann auch eine Möglichkeit sein, wenn der Arbeitsweg zu lang ist. Die Erreichbarkeit ist per Telefon, via Internet oder E-Mail gegeben. Mitarbeiter*innen im Homeoffice sind gesetzlich unfallversichert.

Neue Arbeitsmodelle benötigen einen Kulturwandel. Der Arbeitgeber, der Homeoffice–Möglichkeiten schaffen will, ist mit den nachfolgenden 10 Regeln gut beraten.
- Klare Vereinbarungen treffen,
- Nutzung freistellen,
- Mitarbeiter*innen vertrauen,
- Mitarbeiterleistung messen, Kriterien dazu festlegen,
- Führung nicht vernachlässigen, Kritik und Anerkennung beachten,
- Fürsorgepflicht ernst nehmen, Ruhezeiten,
- neue Meetingkulturen schaffen,
- Gemeinschaftsgefühl stärken,
- Mitarbeiter*innen willkommen heißen,
- Unternehmenskultur überprüfen.
75 % der Bewerber*innen stufen die flexible Gestaltung der Arbeitszeit und Arbeit als wichtiges Kriterium ein. Daher gilt bereits im Vorfeld auf diese Möglichkeit zu achten und entsprechende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen vorzusehen.
Authentizität schaffen und Kandidaten gewinnen
Präsentieren Sie Ihr Unternehmen mit unserem Arbeitgeberprofil Premium noch besser und zeigen Sie Ihren Kandidaten ganz transparent und charmant, dass Sie ein attraktiver Arbeitgeber sind. Wie Sie das schaffen? Ganz einfach durch Bilder, Mitarbeiterinterviews und Unternehmensbeschreibungen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!
- Kategorie: Personalmanagement, Arbeitsrecht, Homeoffice
- 16. November 2020