Wiedereingliederung nach langer Krankheit: So helfen Sie Ihren Mitarbeitern
Die Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter in den Arbeitsalltag gewinnt zunehmend an Bedeutung und stellt für Unternehmen eine große Herausforderung dar. Immer mehr Arbeitgeber erkennen, dass es nicht nur moralisch richtig, sondern auch betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, sich aktiv für die Unterstützung und den erfolgreichen Wiedereinstieg ihrer Mitarbeiter nach einer längeren Krankheitsphase einzusetzen.
Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie Sie eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten schaffen können. ⬇️
Inhalt
- Definition: Wiedereingliederung und BEM
- Gesetzliche Grundlage der Wiedereingliederung
- Arten der Wiedereingliederung
- Wer ist am Wiedereingliederungsverfahren beteiligt?
- Voraussetzungen für die Wiedereingliederung
- Ablauf und Stufenplan der Wiedereingliederung
- Kostenträger und finanzielle Absicherung bei der betrieblichen Wiedereingliederung
- Fazit
Definition: Wiedereingliederung und BEM
Die Begriffe „Wiedereingliederung“ und „betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ sind eng miteinander verbundene Konzepte im Zusammenhang mit der Rückkehr von langzeiterkrankten oder chronisch erkrankten Mitarbeitern in den Arbeitsalltag. Trotz ihrer Ähnlichkeit gibt es jedoch Unterschiede zwischen den beiden Begriffen, die sich vor allem in ihrer Anwendung und Bedeutung widerspiegeln.
Die Wiedereingliederung beschreibt den allgemeinen Prozess, in dem Mitarbeiter nach einer längeren Krankheitsphase schrittweise wieder in ihre beruflichen Aufgaben und den Arbeitsalltag integriert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der praktischen Umsetzung der Rückkehr des Mitarbeiters an den Arbeitsplatz, einschließlich der Anpassung an die Arbeitsbedingungen, Aufgaben und Interaktionen im Team. Ziel der Wiedereingliederung ist es, die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu erhalten oder wiederherzustellen und eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsalltag zu ermöglichen. 👩💼💼
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hingegen ist ein strukturierter Ansatz bzw. ein Verfahren, das von Unternehmen eingesetzt wird, um die Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Mitarbeitern zu planen und zu begleiten. Es umfasst die systematische Planung, Koordination und Kontrolle des Prozesses, wie die schrittweise Rückkehr des Mitarbeiters erfolgen soll. Das BEM umfasst die Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und Anpassungen, die Entwicklung eines maßgeschneiderten Eingliederungsplans, die Umsetzung dieses Plans und die langfristige Vorbeugung erneuter krankheitsbedingter Fehlzeiten.
Obwohl die beiden Begriffe eng miteinander verbunden sind, verdeutlicht das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) den methodischen Ansatz zur erfolgreichen Durchführung der Wiedereingliederung. In der Praxis werden die Begriffe häufig synonym verwendet, da das BEM ein integraler Bestandteil des Eingliederungsprozesses ist.
Gesetzliche Grundlagen der Wiedereingliederung
Zunächst einmal ist es im Sozialgesetzbuch, kurz SGB, IX schriftlich festgehalten, dass Sie grundsätzlich dazu verpflichtet sind, Ihrem Arbeitnehmer die Wiedereingliederung in Ihr Unternehmen zu ermöglichen. Hierbei ist es wichtig, dem seit längerer Zeit erkrankten Mitarbeiter die Rückkehr in das Arbeitsleben zu erleichtern. Nur so kann er Schritt für Schritt zu seiner alten Belastungsfähigkeit zurückgebracht werden.
Wie Sie hierbei vorgehen müssen, ist gesetzlich genau festgelegt. Diese Wiedereingliederung ist für Mitarbeiter gedacht, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen am Stück oder wiederholt sehr oft krank waren. Die Planung ist von Ihnen zusammen mit Ihrem Arbeitnehmer sowie dem Betriebsrat zu planen. ⚖️
Die Jahresfrist richtet sich nach dem Kalenderjahr. Die Frist startet mit dem erstmaligen Start der Arbeitsunfähigkeit. Es kann das betriebliche Eingliederungsmanagement bei wiederholter Krankschreibung greifen. Diese muss dann auch einen Zeitraum von sechs Wochen überschreiten. Das Vorgehen ergibt sich aus Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern.
Obwohl man vielleicht denkt, dass das Wiedereingliederungsmanagement im SGB IX nur für behinderte Mitarbeiter und Menschen, die als gleichgestellt gelten, gilt, ist das eigentlich nicht der Fall. Es betrifft auch andere Mitarbeiter.
Welche Arten der Wiedereingliederung gibt es?
Es gibt unterschiedliche Arten der Wiedereingliederung Ihres Mitarbeiters. Sie haben die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitnehmer eine stufenweise Wiedereingliederung durchführt. Diese wird stundenweise vorgenommen. Die Anzahl der Arbeitsstunden Ihres Mitarbeiters wird Schritt für Schritt erhöht.
Ergänzend oder alternativ können Sie die Arbeitsumgebung beziehungsweise den Arbeitsplatz für Ihren Mitarbeiter verändern. Beispielsweise werden Hilfsmittel eingesetzt, um dem Mitarbeiter den Eintritt in die Arbeitswelt zu erleichtern.
Sollte Ihr Arbeitnehmer seine beziehungsweise ihre bisherige Arbeit aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht mehr ausüben können, ist darüber nachzudenken, Ihrem Mitarbeiter eine andere Arbeit in Ihrem Unternehmen zuzuteilen.
Wer ist am Wiedereingliederungsverfahren beteiligt?
Normalerweise sind hieran das Integrationsamt, der Betriebsarzt sowie gemeinsame Servicestellen nach §§ 22 ff. SGV IX beteiligt. Das Verfahren wird in den meisten Fällen durch Sie als Arbeitgeber eingeleitet. Das Verfahren der Einleitung kann allerdings durch Schwerbehindertenvertretung und/oder Personalrat angestoßen werden.
Die Nichtdurchführung eines Eingliederungsmanagements kann für Sie Folgen haben. Im Fall einer Kündigung dürfen Sie sich laut Bundesarbeitsgericht beispielsweise nicht darauf berufen, dass Sie keine alternativen Möglichkeiten einer Beschäftigung für Ihren Arbeitnehmer im Betrieb haben.
Wenn Sie mit Ihrem Mitarbeiter eine Vereinbarung hinsichtlich der Wiedereingliederung getroffen haben, kommt der Träger der Reha-Maßnahme während der Wiedereingliederung für das Gehalt des Arbeitnehmers auf. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass der Zeitraum der Wiedereingliederung noch als Arbeitsunfähigkeit gilt.
Somit ruhen sämtliche Pflichten sowie Rechte aus dem Arbeitsvertrag für Sie und Ihren Mitarbeiter. Der Zeitraum der Wiedereingliederung wird dennoch bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs berücksichtigt, das heißt der Urlaubsanspruch bleibt in vollem Umfang erhalten.
Für Sie als Arbeitgeber ist es allerdings wichtig zu wissen, dass Ihrem Mitarbeiter während dieser Zeit kein Urlaub zu gewähren ist. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Wiedereingliederung vorliegen?
Für die Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Dienstunfähigkeit
Der Mitarbeiter muss weiterhin dienstunfähig sein, d. h. er muss aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, seine bisherige Tätigkeit in vollem Umfang auszuüben.
Zustimmung aller Beteiligten
Die Wiedereingliederung bedarf der Zustimmung der Unternehmensleitung, des Arbeitnehmers selbst und ggf. der gesetzlichen Krankenkasse.
Ärztliche Belastbarkeitsbescheinigung
Ein behandelnder Arzt muss bescheinigen, dass der Mitarbeiter in der Lage ist, seine bisherige Arbeit zumindest teilweise wieder aufzunehmen. Eventuelle Einschränkungen sind zu berücksichtigen. 🩺
Kranken- und Übergangsgeld
Der Mitarbeiter hat während der Wiedereingliederung weiterhin Anspruch auf Kranken- und Übergangsgeld von einem Rehabilitationsträger oder der Krankenkasse. 💸🤒
Wiedereingliederungsplan
Ein individueller Wiedereingliederungsplan muss aufgestellt werden, der den Zeitpunkt, die Stufen der schrittweisen Rückkehr, Aufgaben, Belastungen und begleitende Maßnahmen am Arbeitsplatz festlegt.
Freiwillige Basis
Im Gegensatz zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, das nach einer bestimmten Krankheitsdauer automatisch einsetzt, erfolgt die Wiedereingliederung auf freiwilliger Basis und bedarf der Zustimmung der Beteiligten.
Optionale Verlängerung
Falls nach sechs Monaten Wiedereingliederung der Mitarbeiter noch nicht voll einsatzfähig ist, kann der Prozess um bis zu 12 Monate verlängert werden. 📅
Fehlzeiten und Unterbrechungen
Bei gesundheitlichen Problemen ist eine Unterbrechung der Wiedereingliederung bis zu 7 Tagen möglich. Längere Unterbrechungen können als Misserfolg gewertet werden.

Wie wird die Wiedereingliederung nach längerer Krankheit geplant und durchgeführt?
Gerade für Ihren erkrankten Mitarbeiter ist es wichtig, dass Sie diese Dinge vorher regeln. Denn nur auf diese Weise kann eine erfolgreiche Wiedereingliederung erfolgen. Die Wiedereingliederung nach längerer Krankheit wird auch als Hamburger Modell bezeichnet.
Eine Wiedereingliederung kann bis zu sechs Monate dauern. Im Einzelfall entscheidet dies allerdings der Arzt Ihres Angestellten. Sicherlich fragen Sie sich, wieso eine betriebliche Wiedereingliederung durchgeführt werden soll. Hierfür gibt es viele wichtige Gründe. In Deutschland gab es noch nie so viele Ausfalltage wegen psychischer Erkrankungen.
Es ist auch erwiesen, dass psychische Erkrankungen dreimal so lange dauern wie andere Krankheiten, nämlich durchschnittlich 36 Tage. Für diese Menschen mit Erkrankung ist es ohne einer stufenweisen Eingliederung allerdings so gut wie unmöglich, wieder normal in den Job zu starten. 👎
Sollte Ihr Mitarbeiter nach den sechs Monaten Wiedereingliederung noch nicht wieder voll einsatzfähig sein, können Sie den Prozess bis zu 12 Monate verlängern. Nach diesen 12 Monaten sollte die volle Arbeitskraft Ihres Angestellten wiederhergestellt sein.
Wie sieht ein Stufenplan zur Wiedereingliederung nach längerer Krankheit aus?
Ein Stufenplan für eine Wiedereingliederung nach langer Krankheit ist ein strukturiertes Konzept, das die schrittweise Rückkehr des Mitarbeiters in den Arbeitsalltag ermöglicht. Hier ist ein Beispiel für einen solchen Stufenplan:
Stufe 1: Vorbereitung und Planung
- Erstes Gespräch mit dem Mitarbeiter: Besprechen Sie die bevorstehende Wiedereingliederung, klären Sie den aktuellen Gesundheitszustand und erkundigen Sie sich nach seinen Bedenken und Wünschen.
- Ärztliche Freigabe: Stellen Sie sicher, dass der Mitarbeiter von seinem behandelnden Arzt für arbeitsfähig erklärt wurde und erkundigen Sie sich, ob noch Einschränkungen bestehen. 👨⚕️
- Festlegung des Zeitrahmens: Bestimmen Sie den Zeitpunkt des Wiedereinstiegs und die Dauer der schrittweisen Rückkehr.
Stufe 2: Anpassung der Arbeitszeit und Aufgaben
- Reduzierte Arbeitszeit: Der Mitarbeiter beginnt mit einer reduzierten Arbeitszeit, z. B. 4 Stunden pro Tag, um eine langsame Wiedereingewöhnung zu ermöglichen. 🕥
- Leichtere Aufgaben: Weisen Sie dem Mitarbeiter zunächst weniger anspruchsvolle Aufgaben zu, die seinen Gesundheitszustand berücksichtigen.
Stufe 3: Belastungssteigerung
- Erhöhung der Arbeitszeit: Die Arbeitszeit wird schrittweise gesteigert, z. B. auf 6 Stunden pro Tag, um den Mitarbeiter allmählich an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen.
- Komplexere Aufgaben: Integrieren Sie nach und nach anspruchsvollere Aufgaben in den Arbeitsalltag des Mitarbeiters.
Stufe 4: Integration in das Team und die Aufgaben
Teamintegration: Der Mitarbeiter wird wieder vollständig ins Team integriert und übernimmt seine regulären Aufgaben. 🤝
Überwachung und Anpassung: Halten Sie regelmäßige Gespräche mit dem Mitarbeiter, um seinen Fortschritt zu überprüfen. Passen Sie den Plan bei Bedarf an.
Stufe 5: Langfristige Unterstützung und Prävention
Nachbetreuung: Auch nach erfolgreicher Wiedereingliederung sollte der Mitarbeiter unterstützt werden. Bieten Sie weiterhin offene Kommunikation und Unterstützung an.
Präventionsstrategien: Entwickeln Sie gemeinsam mit dem Mitarbeiter Strategien zur langfristigen Gesundheitsförderung und Vermeidung erneuter Ausfälle.
Während des gesamten Stufenplans sind verschiedene wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
Eine offene Kommunikation ist ein zentraler Pfeiler, da regelmäßige Gespräche mit dem Mitarbeiter über seinen Gesundheitszustand, die erzielten Fortschritte und mögliche Bedenken unerlässlich sind.
Flexibilität ist ebenfalls von großer Bedeutung. Der Stufenplan sollte anpassbar sein, um Veränderungen im Gesundheitszustand angemessen berücksichtigen und auf besondere Anforderungen reagieren zu können.
Auch unterstützende Maßnahmen sollten in Betracht gezogen werden. Bei Bedarf können gezielte Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden, wie z. B. ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz, psychologische Betreuung oder Schulungen, um die Rückkehr des Mitarbeiters an den Arbeitsplatz zu erleichtern. 📚
Ein weiterer relevanter Aspekt sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist darauf zu achten, dass der Stufenplan im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, wie z. B. dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX, steht.
Die Umsetzung eines solchen Stufenplans trägt dazu bei, die stufenweise Wiedereingliederung des Mitarbeiters zu fördern, das Risiko einer Überforderung zu minimieren und letztlich eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsalltag zu ermöglichen.

Kostenträger und finanzielle Absicherung bei der betrieblichen Wiedereingliederung
Im Zusammenhang mit der betrieblichen Wiedereingliederung und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement spielen die Kostenträger und die finanzielle Absicherung eine wichtige Rolle. Dabei geht es um die Frage, wer die Kosten für die Wiedereingliederungsmaßnahmen trägt und wie die finanzielle Absicherung des Arbeitnehmers in dieser Phase gewährleistet wird. 🤔
Was die Kostenträger betrifft, so trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für die Durchführung der betrieblichen Wiedereingliederung und des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Dies umfasst die Umgestaltung des Arbeitsplatzes, eventuelle begleitende Maßnahmen sowie Schulungen.
Für die finanzielle Absicherung während der Wiedereingliederung ist in der Regel das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung bei vorübergehender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers maßgeblich. Wird die Arbeitszeit während der Wiedereingliederung reduziert, erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sein reguläres Arbeitsentgelt und für die nicht geleistete Arbeitszeit Krankengeld. Diese Kombination aus Entgelt und Krankengeld sichert den Arbeitnehmer während der stufenweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz finanziell ab.
Zu beachten ist, dass die konkreten Regelungen je nach individueller Situation, Art der Krankenversicherung und eventuellen tarifvertraglichen Vereinbarungen variieren können. Generell zielen diese Regelungen jedoch darauf ab, eine finanzielle Absicherung während der Wiedereingliederung zu gewährleisten und den Mitarbeiter bei einer erfolgreichen Rückkehr in den Arbeitsalltag zu unterstützen.
Fazit: Ein strategischer Ansatz für langfristigen Erfolg
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem erkrankten Beschäftigten den Einstieg zurück in den Beruf zu erleichtern und Unterstützung zu leisten. Dabei kann die Wiedereingliederung stufenweise sowie mit einer Anpassung der Arbeitsumgebung und der Aufgabenbereiche erfolgen. Daran ist meist das Integrationsamt, der Betriebsarzt und der Betriebsrat beteiligt.
Vor der Eingliederungsmaßnahme sollte ein Wiedereingliederungsplan aufgestellt werden, der die Rahmenbedingungen der Vorgehensweise klärt. Außerdem sollte ein ehrliches Gespräch mit dem Mitarbeitenden geführt werden.
Welche Tipps haben Sie für die Wiedereingliederung nach längerer Krankheit? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen! 💡💬
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Bildquelle: „Frau wird begrüßt“ ©Jelena Danilovic– istockphoto.com, „Terminplan für Wiedereingliederung“ ©NicoElNino– istockphoto.com, „Personalerin hilft Mitarbeiterin ©fizkes– istockphoto.com,
- Kategorie: Personalmanagement, Arbeitsrecht
- 28. August 2023
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