Bildungsurlaub – Das müssen Sie als Arbeitgeber beachten
In den meisten Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen, nach denen Arbeitnehmer*innen Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Ausnahmen bilden nur Sachsen und Bayern, wo es solche gesetzlichen Vorgaben nicht gibt. Daraus resultieren selbstverständlich auch Folgen für Sie als Arbeitgeber. Worauf Sie bei diesem Thema achten sollten und weshalb er letztlich auch Ihnen und Ihrem Unternehmen zugutekommt, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Was versteht man unter Bildungsurlaub?
Als Bildungsurlaub wird ein zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch gewährter Zeitraum verstanden. In diesem durch den Arbeitgeber mittels Lohnfortzahlung bezahlten Urlaub kann der Mitarbeiter*in dann eine Weiterbildung absolvieren. Der Anspruch beträgt normalerweise fünf Tage pro Jahr.
Grundvoraussetzungen für Bildungsurlaub in einem Unternehmen
Zunächst einmal wäre es sinnvoll, wenn Sie als Arbeitgeber dem Wunsch Ihrer Mitarbeiter*innen nach Weiterbildung offen gegenüberstehen und ihn fördern würden. Dennoch sind Sie natürlich in erster Linie Unternehmer und müssen auf die betrieblichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen.
Deshalb hat der Gesetzgeber Ihnen verschiedene Hilfsmittel in Form von Grundvoraussetzungen an die Hand gegeben, die erfüllt sein müssen, bevor Sie verpflichtet sind, diesen speziellen Urlaub zu gewähren.
Zunächst einmal muss Ihr Unternehmen eine bestimmte Mindestanzahl an Mitarbeiter*innen haben (diese ist je nach Bundesland unterschiedlich), damit Sie überhaupt jemanden in Bildungsurlaub schicken können. In einigen Bundesländern gibt es Sondervorschriften für Kleinunternehmer.
Auch eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit gehört zu den Voraussetzungen, an denen sich entscheidet, ob Sie einem Mitarbeiter*in einen Bildungsurlaub gewähren müssen oder nicht. In den meisten Bundesländern brauchen Sie in den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit keinen solchen Urlaub zu genehmigen. Einzig im Saarland und in Baden-Württemberg gilt die Regel, dass Bildungsurlaub frühestens nach 12 Monaten beantragt werden darf.
Bildungsurlaub für Auszubildende müssen Sie in allen Bundesländern genehmigen. Einzige Ausnahme bildet hier Niedersachsen. Bezüglich der Dauer und der Wahl des Inhalts haben viele Bundesländer allerdings Beschränkungen vorgesehen. Das bedeutet, dass ein Auszubildende*r nicht ganz so frei in der Wahl des Inhalts ist und auch bei der Dauer des Bildungsurlaubs eventuell Abstriche machen muss.

Beantragung und Gewährung
Die Anmeldung für einen Bildungsurlaub muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Hierfür gilt eine Frist von vier Wochen. Das bedeutet, dass Ihr Mitarbeiter*in ihn wenigstens vier Wochen vor Antritt des Urlaubs bzw. vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei Ihnen beantragen muss. Dabei hat er auch die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Liegen dringende Gründe vor, können Sie den speziellen Urlaub ablehnen. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn der Antragsteller*in durch den Bildungsurlaub den Betriebsablauf nachhaltig negativ beeinflussen würde. Das würde eintreten, wenn z. B. eine ganze Abteilung ohne ihn nicht mehr betriebsbereit wäre, weil der einzige Kollege bzw. Kollegin zur selben Zeit im Jahresurlaub ist.
Welche Inhalte sind gestattet?
Im Grunde ermöglicht der Gesetzgeber eine große Bandbreite an möglichen Inhalten. Letztlich geht es bei einem Bildungsurlaub nicht in erster Linie und die Vermittlung von Fachwissen, sondern vor allem um die Förderung der Wissenskultur. Aus diesem Grund muss ein solcher Urlaub nicht unmittelbar mit der beruflichen Beschäftigung zu tun haben. Oft wird aber ein Mindestzusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit erwartet. Mögliche Inhalte können sein:
- Sprachkurse
- Politik-Seminare
- Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung
- Kulturveranstaltungen
- Weiterbildungen mit Tätigkeitsbezug
Wichtigste Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Mitarbeiter*innen für einen solchen Urlaub freistellen müssen, besteht in der Anerkennung der entsprechenden Veranstaltung als Bildungsurlaub. Sie als Arbeitgeber dürfen nachprüfen, ob die gewählte Veranstaltung diese Anerkennung tatsächlich besitzt.
Die eben genannte Auflistung hat ganz allgemein gezeigt, in welche Richtungen ein solcher Urlaub gehen kann. Die folgende Liste zeigt detaillierter, welche Themenfelder möglich sind:
- Politik & Gesellschaft
- Umwelt & Ökologie
- Themenfeld EDV
- Marketing & Soziale Medien
- Elektro- und Steuerungstechnologien
- Technik & Handwerk & Gewerbe
- Finanzen & Recht
- Management & Führung
- Gesundheit & Stressbewältigung
- Psychologie & Pädagogik
- Rhetorik & Kommunikation
- Sprachen & Sprachreisen
- Studienreisen

Im Gegensatz zu einer klassischen Weiterbildung ist es beim Bildungsurlaub eben nicht notwendig, dass die Veranstaltung ein Thema behandelt, das sich unmittelbar auf die ausgeübte Tätigkeit bezieht. Der zulässige Rahmen ist hierbei wesentlich weiter gesteckt und erlaubt auch Veranstaltungen, die der Erweiterung des allgemeinen Wissenshorizontes dienen.
Wer übernimmt welche Kosten?
Da es sich um einen bezahlten Urlaub handelt, müssen Sie als Arbeitgeber die Lohnfortzahlung während des Bildungsurlaubes gewährleisten. Alles andere obliegt nicht Ihrer Verantwortung. Das bedeutet, dass Ihre Mitarbeiter*innen für weitere Kosten aufkommen müssen, die mit dem Bildungsurlaub zusammenhängen, also z. B. für:
- Kosten für Kursgebühren
- Aufwendungen für Lehrmaterialien
- Fahrtkosten
- Kosten für die Unterbringung
- Verpflegungskosten
Alle diese Aufwendungen trägt der Arbeitnehmer*in, der einen solchen Urlaub beantragt und sich für eine Veranstaltung angemeldet hat. Trotz der Nichtbeteiligung durch Sie als Arbeitgeber kann sich Ihr Mitarbeiter*in die Ausgaben dennoch wenigstens teilweise zurückholen. Es ist nämlich zulässig, solche Aufwendungen in der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.

Wer bietet Bildungsurlaub an?
Die Anbieter für Bildungsurlaub sind beispielsweise Gewerkschaften, Verbände, Sprachschulen, Stiftungen oder spezielle Bildungsinstitutionen mit staatlicher Anerkennung als Bildungseinrichtung. Im Internet finden Ihre Mitarbeiter*innen entsprechende Websites, auf denen Bildungsurlaube mit entsprechenden Zusatzinformationen angeboten werden.
Die bekannteste Website ist hier Bildungsurlaub.de, auf der Interessierte wertvolle Hinweise zu diesem Thema erhalten, sich über einzelne Veranstalter informieren, die gesetzlichen Regelungen nachlesen oder die Antragsformalitäten kennenlernen können.
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Viele Arbeitnehmer*innen interessieren sich für einen Bildungsurlaub, scheuen aber die damit verbundenen Kosten. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die Ihre Mitarbeiter*innen unter bestimmten Bedingungen in Anspruch nehmen können. Folgende Förderungen werden im Zusammenhang mit diesem speziellen Urlaub angeboten:
- Bildungsprämie Bund
- Bildungsscheck NRW
- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- Qualifizierungsscheck Hessen
- Qualischeck Rheinland-Pfalz
Diese Förderungen sind vor allem für einkommensschwächere Arbeitnehmer*innen gedacht. Die einzelnen Förderinstitutionen tragen bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Teil oder sogar alle Kosten einer Weiterbildung. Hier kommt es sehr auf die Höhe der anfallenden Aufwendungen an. Weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten in Sachen Bildungsurlaub gibt es bei den entsprechenden Institutionen, die für die Förderung zuständig sind.
Bildungsurlaub als Teil der Betriebskultur
Jedes Unternehmen lebt vor allem von seinen Mitarbeiter*innen. Sie bilden die wichtigste Ressource und schon alleine aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn die Unternehmensleitung den Wunsch nach Weiterbildung wahr- und ernst nimmt. Wichtig ist eine offene und transparente Kommunikation zum Thema Bildungsurlaub Ihren Mitarbeiter*innen gegenüber.
So zeigen Sie als Arbeitgeber, dass Ihnen nicht nur ein möglichst umfassender Wissensstand Ihrer Mitarbeiter*innen am Herzen liegt, sondern auch ein gutes Arbeitsklima. Bildungsurlaub zahlt sich niemals nur für den Mitarbeiter*in aus, sondern immer auch für Sie als Unternehmer und Arbeitgeber.
Konnten Sie bereits in Ihrem Unternehmen Erfahrungen mit dem Thema Bildungsurlaub sammeln? Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar!
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- Kategorie: Personalführung, Employer Branding
- 18. November 2020
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