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Geschenke an Mitarbeiter - Was sagt die Entgeltabrechnung?

30.09.2009

Weihnachten rückt näher und damit auch das Thema Geschenke. Vielleicht nicht nur im privaten, sondern auch im betrieblichen Bereich. Dann stellt sich aber die Frage, ob diese Zuwendungen zum Arbeitslohn gehören oder nicht.

Geschenke sind grundsätzlich steuerlicherpflichtig
Geschenke des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil Geschenke aufgrund des Dienstverhältnisses gegeben werden, auch wenn Auslöser für das Geschenk der Eintritt eines persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers ist. Deshalb unterliegt der Wert des Geschenks dem Lohnsteuerabzug nach den Vorschriften, die für sonstige Bezüge gelten.

Für die Besteuerung unentgeltlicher Sachgeschenke (-bezüge) ist deren Geldwert maßgebend und nicht etwa der Wert, den der Beschenkte dem Geschenk beimisst.

Ein Sachgeschenk ist nur dann steuerfrei, wenn es sich um bloße Aufmerksamkeiten aus Anlass eines persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers handelt.

Was sagt die Sozialversicherung?
Geschenke oder Aufmerksamkeiten, wie sie aus Anlass von Geburtstagen oder aus sonstigen Anlässen üblich sind, sind im Rahmen der Steuerfreiheit auch kein beitragspflichtiges Entgelt.

Handelt es sich bei solchen Sachleistungen um freiwillige Sonderzuwendungen des Arbeitgebers an einzelne Arbeitnehmer, so gehören diese grundsätzlich zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, und zwar auch dann, wenn mit ihnen soziale Zwecke verfolgt werden oder wenn sie dem Arbeitnehmer aus Anlass besonderer persönlicher Ereignisse zugewendet werden.

Allerdings sind Sachzuwendungen bis zu einem Gesamtwert von 40 EUR steuerfrei und damit kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

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