Doppelnamen dürfen nicht einfach ignoriert werden. Das gilt auch dann, wenn sie etwas komplizierter klingen. Jemanden nur mit einem Namensteil anzusprechen, sei unhöflich.

Das empfiehlt Lis Droste, Etikette-Expertin aus Frankfurt. Das gilt zumindest, wenn sich jemand mit Doppelnamen vorgestellt hat. „Wenn er sich nur mit einem Namen vorstellt, darf ich das natürlich übernehmen.“ Falls ein Kollege oder Geschäftspartner nach seiner Hochzeit einen Doppelnamen trägt, empfiehlt es sich nachzufragen, wie er angesprochen werden möchte.

„Das ist in jedem Fall etwas, das der Namensträger entscheidet“, sagt Droste. Manchmal sei es allerdings so, dass zunächst der Doppelname benutzt, nach einiger Zeit aus pragmatischen Gründen aber zum vorher gewohnten einfachen Nachnamen übergegangen wird. „Dann muss ihn jeder nur damit anreden.“

Das gilt auch für E-Mails: Steht in der Signatur ein Doppelname, unterschreibt der Absender aber nur mit einem, dann ist es okay, auf den Doppelnamen zu verzichten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.