Nicht mit mir! Die Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung zu erhalten ist der Albtraum jedes Arbeitnehmers. Doch was tun, wenn du dich ungerechtfertigt gekündigt fühlst? Wie du gegen eine unwirksame Kündigung vorgehen kannst und welche Fristen du dabei einhalten musst, erfährst du in diesem Artikel zum Thema Kündigungsschutzklage.
Inhaltsverzeichnis
Du siehst dir lieber ein Video an? Los geht’s: In diesem neuen Video unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben!“ von stellenanzeigen.de erklärt dir unsere Expertin Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht, was du zum Thema Kündigungsschutzklage wissen solltest.
Hier geht es zum Video:
Entstanden in Zusammenarbeit mit mgp-rechtsanwalt.de.
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Wie kann ich gegen eine unwirksame Kündigung vorgehen?
In diesem Fall bleibt dir als betroffener Arbeitnehmer nur die Kündigungsschutzklage. Es hilft weder ein Widerspruch noch ein Einspruch oder ähnliches, wenn du eine Kündigung erhältst und ernsthafte Zweifel daran hast, ob diese auch tatsächlich wirksam ist. Die Kündigungsschutzklage musst du beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Wichtig ist dabei, die Fristen einzuhalten: Ab Erhalt der Kündigung hast du nur drei Wochen Zeit. Innerhalb dieser Frist muss deine Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
Was bewirkt eine Kündigungsschutzklage?
Mit der Kündigungsschutzklage lässt man feststellen, dass eine Kündigung unwirksam ist. Ziel des Prozederes ist also, sich in sein altes Arbeitsverhältnis zurück zu klagen und in Folge dort auch langfristig weiterbeschäftigt zu bleiben.
In der Praxis enden jedoch sehr viele Arbeitsgerichtsverfahren mit einem Vergleich. In diesem Fall einigen sich die Parteien in der Regel, ohne dass eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters stattfindet. Meist wird das Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung einer Abfindung aufgelöst. In welcher Höhe ist dabei Verhandlungssache; als Grundlage zur Berechnung dienen im Normalfall die durchschnittlichen Brutto-Monatsgehälter des betroffenen Arbeitnehmers.
Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage läuft im Wesentlichen immer nach folgendem Schema ab:
- Arbeitsrechtlich beraten lassen
- Klage einreichen
- Ansetzen des ersten Gütetermins durch den vorsitzenden Richter innerhalb von zwei bis drei Wochen
- Ist keine Einigung möglich, geht das Gerichtsverfahren weiter
- Zwischenzeitlich: Ausschreibung des Verfahrens
Spätestens bei der Ausschreibung des Verfahrens muss der Arbeitgeber auch die Gründe benennen, warum er seinen Arbeitnehmer gekündigt hat.
Wann macht es Sinn, eine Kündigungsschutzklage einzureichen?
Ob es Sinn macht, mit einer Kündigungsschutzklage gegen deinen Arbeitgeber vorzugehen, hängt in erster Linie von deinem Kündigungsschutz ab.
Exkurs Kündigungsschutz:
Ist man länger als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt und arbeiten dort mehr als zehn Arbeitnehmer, hat man grundsätzlich Kündigungsschutz.
Das heißt, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für den Arbeitnehmer gilt und der Arbeitgeber ihm nicht grundlos kündigen darf. Er muss also einen Grund benennen.
Drei verschiedene Gründe bzw. Arten von Kündigung sind möglich:
- betriebsbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
Liegt keiner dieser drei Gründe vor, hat man gute Chancen, mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erfolgreich zu sein.
Weitere Infos zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer.
Kann ich eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt einreichen?
In der ersten Instanz, also bei den normalen Arbeitsgerichten, ist das grundsätzlich möglich. Man muss nicht zwingend einen Anwalt beauftragen.
In der nächsthöheren Instanz, der Berufungsinstanz, herrscht jedoch Anwaltspflicht.
Allerdings sollte man vorab gut überlegen, ob man es sich zutraut, die Klage ohne anwaltliche Vertretung zu betreiben. Theoretisch ist es möglich.
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Im Arbeitsrecht gilt hier eine Besonderheit: Jeder trägt in der ersten Instanz seine Kosten. Beauftragt ein Arbeitnehmer einen Anwalt, muss er auch die Kosten für diesen übernehmen – egal, wie das Verfahren ausgeht bzw. welches Urteil gesprochen wird. Auch wenn der Kündigungsschutzprozess von Seiten des Arbeitnehmers gewonnen wird, hat er die Auslagen für seinen Anwalt selbst zu begleichen.
In der Berufungsinstanz hingegen muss immer derjenige die Anwaltskosten bezahlen, der verliert.
Fazit
Hast du Zweifel an der Rechtmäßigkeit deiner Kündigung, hilft dir nur eine Kündigungsschutzklage. Hierbei ist es wichtig, die dreiwöchige Klagefrist einzuhalten. Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein, andernfalls wird die Kündigung automatisch wirksam. Idealerweise lässt du dich vorab von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. In der ersten Instanz kannst du jedoch auch allein vor Gericht ziehen.
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