Vertrags-Check für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag prüfen (lassen)
Endlich hast du die verbindliche Zusage für die Stelle, und den Entwurf des Vertrags hat dir die Firma auch schon per E-Mail geschickt? Zwar bist du kein Jurist, doch hast du bei einzelnen Klauseln Bedenken. Oder: Du vertraust der Firma blind und tendierst dazu, einen Vertrag zu unterschreiben, obwohl du nicht alle Formulierungen verstehst. In beiden Fällen macht es für Arbeitnehmer Sinn, den Vertrag erst einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Nicht immer steckt eine böse Absicht der jeweiligen Firma dahinter, wenn für den Arbeitnehmer nachteilige Klauseln in Arbeitsverträgen enthalten sind: Kleinere Firmen ohne Rechtsabteilung, deren Inhaber juristisch weniger bewandert sind, verwenden manchmal Standardvorlagen für Arbeitsverträge. Für große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung hingegen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass alle Arbeitsverträge juristisch einwandfrei sind. Verstößt ein Arbeitsvertrag nämlich gegen geltendes Recht, ist er nichtig.
Worauf du dein Augenmerk bei der Prüfung des Arbeitsvertrags richten solltest
„Die Bürokratie ist es, an der wir alle kranken“ (Zitat von Otto von Bismarck)? Von wegen! Erstaunlicherweise ist die Schriftform für Arbeitsverträge (mit der Ausnahme befristeter Verträge) in Deutschland nicht verpflichtend: Denn für Arbeitsverträge gilt der Grundsatz der Formfreiheit.
Umso glücklicher wirst du sein, wenn du endlich Schwarz auf Weiß hast, dass du deine Miete in den nächsten Monaten zahlen kannst. In der Praxis läuft es dennoch so gut wie immer auf einen Arbeitsvertrag hinaus: Ein Recht auf einen Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben Arbeitnehmer, denen kein Vertrag ausgehändigt wurde, nämlich spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit. In einem solchen Nachweis müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitsverhältnisses erläutert werden.
- In jedem Fall muss ein Nachweis über ein Arbeitsverhältnis die folgenden Punkte behandeln: Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsorte, Tätigkeitsbeschreibung, Höhe des Arbeitsentgelts sowie Informationen zu Zuschlägen und Einmalzahlungen, Fälligkeitstermin des Arbeitsentgelts, Arbeitszeit, Anzahl der Urlaubstage, Kündigungsfrist sowie (falls zutreffend) Hinweise zu geltenden Tarifverträgen etc.
- Du solltest den Vertrag komplett von vorne bis hinten durchlesen und schlussfolgern, was du in der Praxis zu beachten hast. Notiere dir Stellen, die du nicht verstehst, oder die du nachteilig findest. Wenn du mit manchen Formulierungen auch nach einer ausführlichen Internetrecherche noch nichts anfangen kannst, macht eine anwaltliche Beratung Sinn.
- Wichtig: Erinnere dich an all die Dinge, die dir im Vorstellungsgespräch versprochen wurden. War beispielsweise von Weihnachts- und Urlaubsgeld die Rede? Dann sollte dies auch im Arbeitsvertrag verankert sein, und zwar inklusive Zeitpunkt und Höhe dieser Zahlungen.
Die Positionsbezeichnung
Entspricht die Positionsbezeichnung dem, was vereinbart wurde? Klar sind minimale inhaltliche Abweichungen zu tolerieren: Wenn beispielsweise in der Stellenanzeige eines Patentanwalts eine Schreibkraft für vielfältige Tätigkeiten gesucht wurde und im Arbeitsvertrag von einer „Patentanwaltssekretärin“ die Rede ist, dann wird man bei einem Änderungswunsch auf Granit beißen. Hast du dich aber auf eine Stelle ohne Führungsverantwortung beworben, und ist im Arbeitsvertrag von einer „leitenden Angestellten“ die Rede, dann darfst du dich nicht etwa geschmeichelt fühlen, sondern solltest aktiv werden: Denn an eine Führungskraft können ganz andere Erwartungen herangetragen werden, zum Beispiel unbezahlte Überstunden.
Die Tätigkeitsbeschreibung
Im Vertrag sollte die Tätigkeit kurz beschrieben werden. Ausführlichkeit kann hierbei Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer haben: Werden die Aufgaben im Arbeitsvertrag zu präzise erläutert, macht dies dem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung leicht (Quelle). Eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten kann den Arbeitnehmer jedoch vor unliebsamen Aufgaben schützen.
Die Arbeitszeit
Es ist wichtig, dass vor Erstellung des Vertrags geklärt wird, welche Arbeitszeiten von dem Mitarbeiter erwartet werden. Handelt es sich um eine Teilzeitstelle, so kann je nach den betrieblichen Erfordernissen vereinbart werden, dass diese flexibel oder in festen Schichten besetzt wird.
Beispiel: Florian war bisher im Einzelhandel tätig, will aber die Branche wechseln, um samstags nicht mehr arbeiten zu müssen. Auf seiner Stellensuche berücksichtigt er nur Betriebe, die am Samstag nicht geöffnet haben. Er bewirbt sich bei einem Familienbetrieb als Bürofachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden und wird für die Stelle ausgewählt. Beim Unterschreiben des Vertrags staunt Florian darüber, dass zu seinen Arbeitstagen auch der Samstag zählt. Er macht sich jedoch keine Gedanken darüber, da er der festen Überzeugung ist, dass der Standardvertrag einfach nicht entsprechend angepasst wurde. Schließlich eröffnet ihm sein Chef, dass die Öffnungszeiten des Betriebs aufgrund Florians Einstellung um den Samstag erweitert werden sollen.
Das Arbeitsentgelt
In den meisten Vorstellungsgesprächen wird das Arbeitsentgelt vereinbart, häufig wird sogar bereits in der Bewerbung die Angabe eines Gehaltswunsches gefordert. Weicht das im Vertrag genannte Gehalt von der vereinbarten Summe ab, muss der Vertrag vor der Unterzeichnung auf jeden Fall geändert werden.
Beispiel: Dominik hat einen Werkstudentenvertrag unterschrieben und entdeckt erst ein paar Tage nach dem Abschicken, dass das in dem Vertrag angegebene Gehalt den Mindestlohn unterschreitet. Im Vorstellungsgespräch hatte der Personaler lediglich erwähnt, dass die Bezahlung „branchenüblich“ sei. Dominik macht sich im Internet schlau und findet heraus, dass der Arbeitgeber in seinem Fall zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet ist, und dass der Arbeitnehmer diesen Mindestlohn (sogar nachträglich) einfordern kann. Da er sich jedoch auf seine Tätigkeit freut und er nicht gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses in einen Rechtsstreit geraten will, beschließt Dominik, die Zahl als Tippfehler zu betrachten und spricht seinen Arbeitgeber darauf an.
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Bereits bei Angabe eines Gehaltswunsches sollten Arbeitnehmer Weihnachts- und Urlaubsgeld miteinplanen. Wenn über das Gehalt verhandelt wird, sollte der Bewerber auch nachfragen, ob es in der jeweiligen Firma solche Sonderzahlungen gibt.
Die Zahlungen können bis zu einem bestimmten Stichtag (anteilig) zurückgefordert werden: Findet sich also eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, ist dies rechtens, solange der Stichtag nicht zu spät angesetzt wurde (mehr zum Thema).
Weiterbildungskosten
Viele Arbeitgeber investieren gern in ihr Personal. Doch wollen sich einige auch davor schützen, dass der frisch weitergebildete Mitarbeiter wenig später verloren geht und damit ein Großteil der Weiterbildungskosten für die Katz war. Findet sich in deinem Vertrag eine solche Klausel, ist es wichtig, dass du prüfst, welche Mindestbeschäftigungszeit dafür gilt. Ist diese Frist nämlich zu lange angesetzt, wird die Klausel dadurch unwirksam, was in der Praxis bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einem Ausscheiden gar nichts zurückzahlen muss.
Welche Fristen sind rechtens? Bei einer Weiterbildungsdauer von einem Monat ist eine sechsmonatige Bindung an das Unternehmen in Ordnung, bei einer zweimonatigen Fortbildung ein Jahr. Nach der jeweiligen Frist kann der Mitarbeiter das Unternehmen ohne Rückzahlungsverpflichtung verlassen.
(Quelle zu den Weiterbildungskosten)
Befristung
Eine Befristung mit Sachgrund (Beispiel: Schwangerschaftsvertretung) kann immer wieder verlängert werden, während andere Befristungen nur für zwei Jahre möglich sind. Allerdings sollte im Arbeitsvertrag keine Befristung zum Zweck einer Probezeit vereinbart sein.
Beispiel: Eines Tages stößt die juristisch desinteressierte Nele in einem Gespräch mit ihrem Cousin auf die Tatsache, dass ihr Arbeitsvertrag nicht mit der gesetzlichen Regelung in Deutschland kompatibel ist. Nele beschließt, sich anwaltlich beraten zu lassen. Anders als von ihr befürchtet, ist ihr Arbeitsvertrag nicht unwirksam, sondern gilt als unbefristet.
Überstunden
Prüfe, ob sich in deinem Vertrag eine Formulierung findet wie „Sämtliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“. Diese Klausel wurde von dem Bundesarbeitsgericht nämlich für unwirksam erklärt, sollten aus dem Arbeitsvertrag nicht die Leistungen hervorgehen, auf welche die Formulierung bezogen ist. Auch wenn von „notwendigen Überstunden“ oder „Überstunden im üblichen Umfang“ die Rede ist, handelt es sich aufgrund der Undeutlichkeit der Formulierungen um unwirksame Klauseln. Gültig hingegen sind Formulierungen wie „Bis zu vier Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten.“
Auch Überstundenpauschalen, die nur eine Erfassung des gesetzlich zulässigen Maßes vorsehen, sind wirksam (Quelle).
Arbeitsort
Eine sogenannte Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag kann für einen Arbeitnehmer je nach seiner persönlichen Einstellung eine vorteilhafte oder auch eine nachteilige Regelung darstellen. Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigen die zwei folgenden Beispiele:
Beispiel a): Silvia ist überglücklich darüber, für die Stelle genommen worden zu sein. Zum Unterschreiben des Vertrags erscheint sie in der Firma. Der gestresste Personalverantwortliche (der Silvia zuvor keinen Vertragsentwurf ausgehändigt hat) sagt zu ihr „Einmal hier unterschreiben bitte.“ Da sie nicht unangenehm auffallen will, unterschreibt sie schnell. Erst ein paar Tage später liest sie den Vertrag genauer durch und stößt auf eine Klausel, die ihren Arbeitgeber dazu befugt, sie deutschlandweit einzusetzen. Da hiervon jedoch bei dem Vorstellungsgespräch nichts erwähnt wurde, geht sie davon aus, dass die Klausel für ihre Arbeitspraxis nicht relevant ist. Doch schon in der zweiten Arbeitswoche wird von ihr verlangt, in Dortmund zu arbeiten. Aufgrund dieser Tatsache kündigt Silvia in der Probezeit.
Beispiel b): Thomas wollte schon immer gern viel in Deutschland herumkommen. Aufgrund schlechter Erfahrungen hat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel weggelassen und Thomas erst gar nicht danach gefragt, ob er daran interessiert wäre, quer durch Deutschland zu touren. Ein paar Monate später stehen in der Firma Entlassungen an. Da der Vertrag von Thomas keine Versetzungsklausel enthält, wird er nicht in die Sozialauswahl einbezogen.
Urlaubsanspruch
Fehlt eine Nennung der Zahl an Urlaubstagen im Arbeitsvertrag, gilt die gesetzliche Regelung (das BUrlG): Der Mindesturlaub beträgt demnach 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche bzw. 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Wurde allerdings im Vorstellungsgespräch oder in den Nachverhandlungen etwas anderes besprochen, solltest du das Unternehmen unbedingt auf das Fehlen der entsprechenden Regelung hinweisen.
Kündigungsfrist
Bei Unternehmen mit Tarifbindung sind die Kündigungsfristen im Tarifvertrag festgelegt. In anderen Fällen gilt es, darauf zu achten, dass die Bedingungen im Vertrag für dich optimal sind: Ein wünschenswerter Arbeitsvertrag räumt dir für eine ordentliche Kündigung eine möglichst kurze Frist ein, während der Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist hat. Regelungen, die dem Arbeitgeber eine kürzere Kündigungsfrist einräumen als dem Arbeitgeber, sind grundsätzlich unwirksam. In diesem Fall greift die kürzere Frist (Quelle).
Beispiel: Bei ihrer Einstellung ist Daniela von einer üblichen Kündigungsfrist ausgegangen und hat ihren Arbeitsvertrag deshalb nicht genau geprüft. Jahre vergehen, und Daniela ist in ihrer Stelle einigermaßen zufrieden, glaubt aber, dass sich für sie eine noch tollere Chance ergeben könnte. Eines Tages stößt sie bei der Lektüre der Stellenanzeigen auf ihren Traumjob. Im Zuge ihrer Bewerbung kommt es dazu, dass Daniela ihren aktuellen Arbeitsvertrag das erste Mal genauer durchliest. Erst jetzt findet sie die Klausel, in der geregelt ist, dass ihre Kündigungsfrist sieben Monate beträgt.
Ausschlussfristen
Diese Fristen dienen zur eindeutigen Regelung, bis zu welcher Frist man Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis herleiten kann (Quelle). Beispiele für solche Ansprüche können Vergütungs- und Rückzahlungsansprüche oder ein Überstundenausgleich sein.
Findest du in deinem Arbeitsvertrag eine Formulierung, die klingt wie „Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen binnen … schriftlich angemahnt werden“? Erfolgt bei ausstehenden Forderungen dann keine schriftliche Abmahnung, verfallen diese Ansprüche ersatzlos.
Verschwiegenheitspflicht
Von Vorteil für den Arbeitnehmer ist eine Klausel, die besagt, dass er/sie von der Verschwiegenheitsverpflichtung befreit ist, wenn diese am beruflichen Fortkommen hindert. Die Geheimhaltungsverpflichtung sollte also nicht zu streng formuliert sein. Sogenannte „All-Klauseln“ („Sämtliche betriebsinternen Informationen unterliegen der Geheimhaltung“) sind sogar unwirksam. Solltest du dir unsicher sein, ob die enthaltene Klausel in Ordnung ist, dann sprich deinen zukünftigen Arbeitgeber besser nicht sofort darauf an, sondern lasse dich erst von einem Rechtsanwalt beraten.
Dienstwagen
Hoffentlich hast du dich ausgiebig über die Vor- und Nachteile eines Dienstwagens und seiner privaten Nutzung informiert, bevor du dich mit deinem künftigen Arbeitgeber auf eine Lösung geeinigt hast. Wenn dir zum Beispiel die Möglichkeit einer privaten Nutzung des Fahrzeugs wichtig ist, dann beachte, dass dies auch aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Beispiel: Franz hat sich alles so leicht vorgestellt: Über die Firma X wollte er erst einmal in den Bereich einsteigen und sich nach ein paar Jahren bei seinem Traumarbeitgeber (Firma Z), dem Konkurrenten der Firma X, bewerben. Leider hat es Franz versäumt, seinen Arbeitsvertrag bis ganz zum Schluss zu lesen. Nach ein paar Arbeitsjahren gelingt ihm der Wechsel zur Firma Z. Als sein alter Arbeitgeber über Xing davon erfährt, verweist er auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, auf das sich Franz mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags eingelassen hat. Der ehemalige Arbeitgeber verlangt daraufhin Schadenersatz von Franz.
Wer ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot unterzeichnet hat, der muss bei Nichteinhaltung mit ernsthaften Konsequenzen rechnen: Beispielsweise kann im Arbeitsvertrag zusätzlich eine Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung vereinbart sein. Weitere Möglichkeiten des Arbeitgebers sind Unterlassungsklage und einstweilige Verfügung (Quelle).
Von Vorteil kann jedoch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sein, wenn man ohnehin plant, nach der jeweiligen Tätigkeit die Branche zu wechseln (wenn man das denn bereits im Vorhinein weiß). Als Entschädigung für diese Vereinbarung enthält man nämlich eine Karenzentschädigung, über deren Höhe verhandelt werden kann.
Schriftformklausel
Sogenannte Schriftformklauseln besagen, dass jede Änderung des betreffenden Vertrags der Schriftform bedarf. Manche Juristen bemängeln, dass mündlich getroffene Vereinbarungen in solchen Fällen eben doch häufig gelten. Es hängt wahrscheinlich stark von dem jeweiligen Bereich ab bzw. von der juristischen Affinität der verantwortlichen Person in dem Unternehmen, welche Bedeutung der Schriftformklausel zukommt:
Beispiel 1: Susanne ist in einer kleinen Boutique als Verkäuferin tätig. Ihr Arbeitsvertrag enthält sowohl eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung (Beratung der Kunden und Kassiertätigkeiten) als auch eine Schriftformklausel. Eines Tages kommt ihre Chefin auf sie zu und teilt ihr mit, dass Susanne von nun an ausschließlich im Lager arbeiten werde. Susanne kommt diesem Wunsch nach, erhält jedoch auch nach ein paar Wochen noch keinen neuen Arbeitsvertrag. Als sie ihre Chefin nach einem solchen bittet, erhält sie erst einmal eine pampige Antwort („Mädchen, du arbeitest in der falschen Branche“).
Beispiel 2: Sven arbeitet als Bote für eine Rechtsanwaltskanzlei, was auch aus seinem mit einer Schriftformklausel versehenen Arbeitsvertrag hervorgeht. Als sich herausstellt, dass Sven ganz flink an der Tastatur ist, beschließt der Rechtsanwalt, ihn stattdessen als Phonotypist einzusetzen. Der Rechtsanwalt hat viel zu tun und vergisst deshalb, Sven einen neuen Arbeitsvertrag auszustellen. Monate später erst wird der Anwalt auf das Versehen aufmerksam. Er ist empört darüber, dass Sven, der schließlich unbedingt für eine Rechtsanwaltskanzlei arbeiten wollte, nicht umgehend um die Ausstellung eines neuen Arbeitsvertrags gebeten hat.
Unwirksame Klauseln
Stellt sich beispielsweise nach einer anwaltlichen Beratung heraus, dass ein Arbeitsvertrag unzulässige Klauseln enthält, so muss der Vertrag nicht zwingend geändert werden: Denn dann sind die gesetzlichen Vorschriften wirksam. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Vertrag gegen gesetzliche Verbote verstößt: In diesem Fall ist der komplette Vertrag unwirksam.
Nicht vorschnell handeln
Wenn du in deinem Arbeitsvertrag eine Passage entdeckst, die du für einen Fehler hältst, weil du beispielsweise aus Erzählungen von Freunden weißt, dass die eine oder andere Sache auf eine bestimmte Art und Weise gehandhabt wird, dann solltest du nicht ohne vorherige Recherche oder ggf. professionellen Rat deinen Chef kontaktieren und ihn auf die Regelung ansprechen.
Beispiel: Juliane will als Quereinsteigerin im Backoffice einer Allgemeinarztpraxis arbeiten. In ihrem Arbeitsvertrag stoßen ihr mehrere Regelungen übel auf, etwa der wenig großzügige Urlaubsanspruch. Von einer Sache ist sie allerdings überzeugt: Dass sie laut Arbeitsvertrag bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen soll, hält sie für einen Vertragsfehler und spricht ihren Chef darauf an. Der Arzt, der ohne böse Absicht eine Vertragsvorlage verwendet hat, befürchtet daraufhin, es könnte sich bei Juliane um eine Person handeln, die häufig und gern einen Tag „krankfeiert“. Deshalb zieht er sein Vertragsangebot zurück.
Was tun bei Tippfehlern im Arbeitsvertrag?
Du kannst zeigen, dass du ein gewissenhafter Arbeitnehmer bist, der seinen Arbeitsvertrag gründlich gelesen hat. Die Personalabteilung sollte dementsprechend möglichst sofort auf den Fehler hingewiesen werden. Wurde beispielsweise deine Adresse falsch geschrieben, ist es wichtig, dass du der Personalabteilung die korrekten Daten noch einmal mitteilst und sie wissen lässt, dass der Arbeitsvertrag an dieser Stelle inkorrekt ist.
Ein falsch geschriebener Name kann auf keinen Fall toleriert werden. Auf eine entsprechende Änderung solltest du auch dann bestehen, wenn sich ein anderer schwerwiegender Fehler eingeschlichen hat wie ein nicht richtig angegebenes Gehalt.
Fazit
Es ist definitiv kein toller Start in ein neues Arbeitsverhältnis, wenn der Chef erfährt, dass der neue Mitarbeiter den Vertrag gleich einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt hat. Deshalb solltest du, nachdem du dir sicher bist, dass die eine oder andere Passage geändert werden sollte, diplomatisch nachfragen, ob man die betreffenden Stellen vielleicht modifizieren könnte. Du musst deinem Arbeitgeber ja nicht gleich von der anwaltlichen Beratung erzählen. Ist eine Klausel nichtig, kannst du den Vertrag ruhigen Gewissens unterschreiben, denn deine Unterschrift ändert nichts an der Nichtigkeit der betreffenden Vereinbarung, und der Arbeitsvertrag bleibt trotzdem gültig.
Je größer das Unternehmen ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass an dem Vertrag nachträglich noch Änderungen vorgenommen werden. Einen Ausnahmefall stellt es natürlich dar, wenn sich beispielsweise bei deinem Namen ein Tippfehler eingeschlichen hat.
Wichtig: Lasse dich in Zweifelsfällen unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, denn unsere Tipps können dir keine individuelle Rechtsberatung ersetzen.
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