Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich nur in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Was bedeutet das? „Staatlich anerkannt“ bedeutet, dass in diesem Ausbildungsberuf nur nach der jeweiligen Ausbildungsordnung ausgebildet werden darf. Diese Ausbildungsordnungen werden vom Staat als Basis für eine geordnete und deutschlandweit einheitliche Berufsausbildung erlassen und legen deren inhaltliche Standards fest. In einer solchen Ausbildungsordnung werden zum Beispiel folgende Punkte definiert:

• Berufsbezeichnung
• Berufsbild
• Prüfungsanforderungen
• Dauer der Ausbildung
• Ausbildungsrahmenplan

Weiterhin können z. B. eine Stufenausbildung, eine zweiphasige Abschlussprüfung oder die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen festgelegt sein. Die Berufsabschlüsse in der Ausbildung nennen sich entweder Facharbeiter der Industrie, Fachangestellte/r in Wirtschaft und Verwaltung oder Geselle im Handwerk.

Wenn Sie also beispielsweise eine Ausbildung als Kfz-Mechatroniker in Sachsen machen, lernen Sie nach den gleichen Vorgaben wie ein Azubi-Kollege in Bayern. So können Sie später auch im ganzen Bundesgebiet arbeiten, da die Ausbildung überall anerkannt ist.

Dieser Text stammt aus:

Erfolgreich zum Ausbildungsplatz
Helga Krausser-Raether

Haufe Verlag, 2007
176 Seiten mit CD-ROM. € 14,80 [D]

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.